Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung" "Gestaltung von Printprodukten" zu vergeben. Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches. Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Gestaltung von Printprodukten
Referenznummer: 2025000384
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung" "Gestaltung von Printprodukten" zu vergeben. Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung" "Gestaltung von Printprodukten" zu vergeben. Der Auftrag umfasst die Gestaltung von solchen Printprodukten des StMGP, die nicht strategisch auf das Image des StMGP ausgerichtet sind und somit nicht innerhalb von komplexeren Kommunikationsmaßnahmen entwickelt und produziert werden. Zu diesen Printprodukten, die nicht in den Bereich strategischer Kommunikation fallen, gehören beispielsweise Fachberichte, Informationsflyer und Ähnliches.
Es ist das Ziel des Auftrags, gemeinsam mit dem zu beauftragenden Auftragnehmer diese Printprodukte in den kommenden Jahren zu gestalten bzw. bestehende Produkte im Falle eines Nachdrucks – soweit erforderlich – zu aktualisieren.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 504201.68 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: a5a4673a-aef6-4ffd-90a1-ee52e24c3a34
Postanschrift: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Haidenauplatz 1
Postleitzahl: 81667
Stadt: München
Postanschrift: Bayerisches Landesamt für Pflege
Mildred-Scheel-Str. 4
Postleitzahl: 92224
Stadt: Amberg
Postanschrift: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Eggenreuther Weg 43
Postleitzahl: 91058
Stadt: Erlangen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung:
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-20 📅
Datum des Endes: 2026-12-19 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: ca. alle vier Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer den Vertrag schriftlich kündigt. Die maximal mögliche Gesamtlaufzeit beträgt damit vier Jahre
Der Vertrag verlängert sich bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber bis spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer den Vertrag schriftlich kündigt. Die maximal mögliche Gesamtlaufzeit beträgt damit vier Jahre
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Als zum Abruf aus der Rahmenvereinbarung mitberechtigte Behörde.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-21 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-14 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagennachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder
die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen(§56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§56Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagenbesteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die
nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz
und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene
Unterlagennachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 56 Abs. 2 VgV). Er kann außerdem fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen oder vervollständigen lassen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder
die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen(§56 Abs. 3 VgV). Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen (§56Abs. 4 VgV). Ein Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagenbesteht nicht. Angebote, die nicht die geforderten beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die
nachgeforderten Unterlagen enthalten, müssen zwingend ausgeschlossen werden (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind mindestens drei Referenzen zur ausgeschriebenen Dienstleistung von vergleichbaren Aufträgen nachzuweisen.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben des Unternehmensumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf vergleichbare Leistungen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärungen im Sinne von § 48 VgV i. V. m. § 128 GWB, Erklärung, dass kein vorläufiger Insolvenzverwalterbestellt worden ist (Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter — § 22 InsO), Angaben zur Bieterstruktur, Erklärung der Bietergemeinschaft, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Eigenerklärung für Unterauftragnehmer, Darstellung der Unternehmensstruktur, Geheimhaltungsvereinbarung, Datenschutzvereinbarung, Vertraulichkeitserklärung, Wettbewerbsregister, Scientology-Schutzerklärung, Deutschkenntnisse, Erklärung russische Unternehmen im Sinne von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärungen im Sinne von § 48 VgV i. V. m. § 128 GWB, Erklärung, dass kein vorläufiger Insolvenzverwalterbestellt worden ist (Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter — § 22 InsO), Angaben zur Bieterstruktur, Erklärung der Bietergemeinschaft, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Eigenerklärung für Unterauftragnehmer, Darstellung der Unternehmensstruktur, Geheimhaltungsvereinbarung, Datenschutzvereinbarung, Vertraulichkeitserklärung, Wettbewerbsregister, Scientology-Schutzerklärung, Deutschkenntnisse, Erklärung russische Unternehmen im Sinne von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen Leistungsbeschreibung und Vertrag
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
+ 4 weitere
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A: sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299-299b, 108e, 333 - 335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriftenanderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Scientology-Schutzerklärung gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29.Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben.
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A: sollten für den Bieter bzw. sein Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, so hat er diese im Arbeitsschritt Eignungskriterien des Angebotsassistenten der eVergabe zu erklären, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264, 299-299b, 108e, 333 - 335a,232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriftenanderer Staaten verurteilt und auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden ist. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter eine Scientology-Schutzerklärung gemäß Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29.Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44) abzugeben.
Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter zu erklären, dass…
… sein Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
… das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegengeltende menschen-,umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Insbesondere dass: - gem. § 7Abs. 1AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt wird, -gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet werden, - den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die nachdem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nachdem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden. Mit der Angebotsabgabe hat der Bieter auch zu erklären, dass kein Ausschlussgrund nach § 21AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und § 98cAufenthG vorliegt. Insbesondere dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500€wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt wurde. Ebenso, dass gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt wurde.
… sein Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren odervergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, und es sich auch nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
… sein Unternehmen keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
… sein Unternehmen keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben hat, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
… er nicht zu den in Artikel5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff.23der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmenangesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschriftaufweisen, gehört. Ebenso hat er dies für seine am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen zu erklären, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, und dass auch während der Vertragslaufzeit keine derartigen Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen unter den vorgenannten Konditionen eingesetzt werden.
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de zu richten. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de zu richten. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 179-609762 (2025-09-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 504201.68 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-25+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 88f253b0-257c-4005-b248-379b0c7b2d1a-01
Quelle: OJS 2025/S 185-632603 (2025-09-25)