Rahmenvereinbarung Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen von Schadstoffen an baulichen Anlagen gem. Leistungsbild Nr. 43 AHO-Heft für Bundesbauprojekte i.d. Region "Eifel & Wittlich"
Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen an baulichen Anlagen in struktureller Anlehnung an die Leistungsschritte 1 bis 3 nach AHO-Heft Nr. 43
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-29.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen von Schadstoffen an baulichen Anlagen gem. Leistungsbild Nr. 43 AHO-Heft für Bundesbauprojekte i.d. Region "Eifel & Wittlich"
Referenznummer: 25D0157
Kurze Beschreibung:
“Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen an baulichen Anlagen in struktureller...”
Kurze Beschreibung
Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen an baulichen Anlagen in struktureller Anlehnung an die Leistungsschritte 1 bis 3 nach AHO-Heft Nr. 43
Im Sinne eines effizienten Verwaltungshandelns soll für die Bundesprojekte der Region "Eifel & Wittlich" eine Rahmenvereinbarung über Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen an baulichen Anlagen geschlossen werden. Die Leistungen gliedern sich in Leistungsstufen mit folgenden Hauptinhalten: - Leistungsstufe 1 - Erkundungskonzept - Erstellung Erkundungskonzept - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 2 - Leistungsstufe 2 - Erkundung - Probenahme Baustelleneinrichtung Materialproben Bauteilöffnungen Raumluftmessungen inkl. Analytik - Laboranalytik Festlegen Laboruntersuchungsprogramm Laboruntersuchungen - Gutachten Abschlussbericht inkl. Schadstoffkataster Erweiterte Fotodokumentation Überschlägige Kostenermittlung und Kostenschätzung - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 3 - Leistungsstufe 3 - Sanierungs- und Entsorgungsplanung sowie Ausschreibung - Sanierungs- und Entsorgungskonzept - Vorbereitung der Vergabe inkl. Kostenermittlung - Mitwirkung bei der Vergabe - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 4 - Leistungsstufe 4 - Überwachung und Dokumentation - Fachbauleitung / Überwachung / Koordination der Schadstoffsanierung - Dokumentation der Schadstoffsanierung Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Schadstoffbelastungen an baulichen Anlagen in erheblichem Umfang vorhanden sind. Ziel ist es daher, durch die Nutzung einer entsprechenden Rahmenvereinbarung die Abwicklung effizienter und ressourcenoptimierter zu gestalten und damit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in hohem Maße gerecht zu werden. Zunächst werden die Schadstoffe mittels historischer und technischer Erkundung lokalisiert. Mit der Kenntnis über die verbauten Schadstoffe und in Abhängigkeit von der geplanten Baumaßnahme er-folgt anschließend eine fach- bzw. sachkundige Sanierungs- und Entsorgungsplanung einschließlich der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen. In diesem Rahmen wird der Umgang mit den verbauten Schadstoffen geregelt und der ausführenden Firma eine fundierte Handlungsanweisung zur Verfügung gestellt. Dazu gehören insbesondere die Festlegung spezieller Schutzmaßnahmen, Arbeits-verfahren und Verhaltensweisen, die beim Umgang mit Schadstoffen erforderlich sind, um die Gefährdung der Beteiligten auf ein vertretbares Maß zu reduzieren und eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Um die tatsächliche Einhaltung der Planungs- und Ausschreibungsdokumente sowie der geltenden Vorschriften zu gewährleisten, erfolgt während der Ausführungsphase die Überwachung und letztendlich die Abnahme sowie die Dokumentation der schadstoffbezogenen Arbeiten auf der Baustelle. Insbesondere bei Umbaumaßnahmen im Bestand hilft eine gewissenhafte Dokumentation bei der Identifizierung der vorhandenen Bausubstanz im Rahmen von Folgeprojekten und kann dort aufwendige Recherchen und Doppeluntersuchungen ersparen. Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert eine besondere Sensibilität, so dass hohe personelle Anforderungen gestellt werden. Gutachter, Fachplaner und Bauüberwacher tragen als verantwortliche Experten eine besonders hohe Verantwortung, besondere Fachkenntnisse und einschlägige Berufserfahrung werden vorausgesetzt, eine gut organisierte Betriebsstruktur gilt als unabdingbar. Der Rahmenvertrag wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung auf insgesamt max. 4 Jahre. Bei Ausschöpfung der kompletten Laufzeit mit der Verlängerungsoption wird der Auftragswert auf 5 Mio. geschätzt.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#
Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist.
Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Trier. Der Zuständigkeitsbereich umfasst insbesondere folgende Kreise/Kreisfreie Städte: Gerolstein, Daun, Wittlich, Bitburg, Neuheilenbach
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Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen sind strukturell angelehnt an die Leistungsschritte nach AHO-Heft Nr. 43, und gliedern in vier Leistungsstufen mit folgenden Hauptinhalten: Leistungsstufe 1 (Erkundungskonzept), Leistungsstufe 2 (Erkundung mit Probenahme, Laboranalytik und Gutachten), Leistungsstufe 3 (Sanierungs- und Entsorgungsplanung sowie Ausschreibung), Leistungsstufe 4 (Überwachung und Dokumentation) Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Bauaufgabe zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen. Der Abruf erfolgt in Textform. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zur Vermeidung von Störungen im Planungsablauf rechtzeitig auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die Auftragsabwicklung, u.a. Darstellung des Personalkonzeptes sowie der Organisation und Koordination
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebenden Leistungen und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der Maßnahmen unter Zugrundelegung der Projektanforderungen (anhand eines aussagekräftigen selbst gewählten Beispielprojekts mit Asbestvorkommen, über alle Leistungsphasen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-30 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärungen des Bieters (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärungen des Bieters (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 1000000 EUR pro Jahr betragen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der SchadstoffgutachterIn und SanierungsplanerIn - der stellvertretende SchadstoffgutachterIn und SanierungsplanerIn - FachbauleiterIn. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: I. Der Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner sowie der stellvertretende Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner muss jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Architektur, Bauingenieurwesen, Geologie, Umweltwissenschaften oder vergleichbar und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung nach Studienabschluss nachweisen II. Der Fachbauleiter muss mind. den Titel staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Bautechnik, Umwelttechnik oder vergleichbar und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der in der Bauleitung auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung (Baustellenpraxis) nach Ausbildungs- bzw Studienabschluss aufweisen. Für die Fachbauleitung kann auch der Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner unter Punkt I. eingesetzt werden, soweit dieser die notwendige mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis nach Ausbildungs- bzw. Studienabschluss aufweist. Über die genannte Studien- bzw. Berufsausbildung hinaus sind weitere Ausbildungs-/Weiterbildungs-/Qualifizierungsnachweise erforderlich: Gültige Fach- bzw. Sachkunde zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und bei Leistungsausführung: - Sachkunde "TRGS 519 Anlage 3" sowie - Sachkunde "DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128) Anhang 6A oder 6B" oder - Fachkunde "TRGS 524 Anlage 2A + TRGS 505 + TRGS 551" Falls die Fach- und Sachkunde keine befristete Gültigkeit besitzen und älter als sechs Jahre sind, ist zum Zwecke der Aktualisierung ein zusätzlicher Nachweis über eine qualifizierte Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erforderlich. Dieser darf ebenfalls nicht älter als sechs Jahre sein. Die besondere Fach bzw. Sachkunde muss dabei nicht jede Person einzeln aufweisen, es genügt, wenn die spezielle Anforderung an die Fach- und Sachkunde in mehreren Personen kumulativ vorliegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Angabe zu Schadstofferkundung und -sanierung bei baulichen Anlagen, d) Art der Schadstofferkundung, e) Art der Schadstoffsanierung f) erbrachte Leistungsschritte entsprechend oder in Anlehnung Leistungsbild Nr. 43 AHO-Heft, g) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss des Leistungsschritts 3 und der Bauausführung, Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Unternehmen Mind. 1 Referenz über die Leistungsschritte 1-3 gem. AHO Heft Nr. 43 oder in Anlehnung an dieses für eine Schadstofferkundung und -sanierung einer baulichen Anlage mit mind. einer Schadstofferkundung mit Asbest. Die Schadstoffsanierung muss mind. nach Nummer 14 TRGS 519, TRGS 524 erfolgt sein. 2. Schadstoffgutachter, Sanierungsplaner Mind. 1 Referenz über die Leistungsschritte 1-3 gem. AHO Heft Nr. 43 oder in Anlehnung an dieses für eine Schadstofferkundung und -sanierung einer baulichen Anlage mit mind. einer Schadstofferkundung mit Asbest. Die Schadstoffsanierung muss mind. nach Nummer 14 TRGS 519, TRGS 524 erfolgt sein. 3. Stellvertretender Schadstoffgutachter, Sanierungsplaner Mind. 1 Referenz über die Leistungsschritte 1-3 gem. AHO Heft Nr. 43 oder in Anlehnung an dieses für eine Schadstofferkundung und -sanierung einer baulichen Anlage mit mind. einer Schadstofferkundung mit Asbest. Die Schadstoffsanierung muss mind. nach Nummer 14 TRGS 519, TRGS 524 erfolgt sein. 4. Fachbauleiter Mind. 1 Referenz über die Sanierungsüberwachung (gem. Leistungsbild Nr. 43 AHO-Heft oder in Anlehnung an dieses, Leistungsschritt 3) mit einer Schadstofferkundung von Asbest. Die Schadstoffsanierung muss mind. nach Nummer 14 TRGS 519, TRGS 524 erfolgt sein. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss Leistungsschritt 3 nach dem 01.07.2015 und Leistungsstand zum Ablauf der Angebotsfrist mind. Leistungsschritt 3 oder Bauausführung abgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren muss mind. 5 Beschäftigte betragen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung anzunehmen. Ein bevollmächtigter Vertreter...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung anzunehmen. Ein bevollmächtigter Vertreter ist anzugeben. (s. Eignungsbogen inkl. Anlagen)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Für die Ausführung d. Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) u. Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich. Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber, Bieter o. Auftragnehmer am Verfahren teilnehmen u. den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit bes. Sicherheitsrisiken haben grds. keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen gem. Staatenliste i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, festgelegt durch das BMI.
“Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYA90
1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht...”
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYA90
1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Bei BGen sind nur ein Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner, ein stellv. Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner sowie ein Fachbauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen. 2) Eignungsleihe (§ 47 VgV) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 36 VgV) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt. Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist. Die Form der Darstellung ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden. Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Unterlagen sind ausschließlich im Projektraum im Bereich "Angebote" hochzuladen. Der Eignungsbogen und das Angebot müssen die geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Angebote, Eignungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots sowie der weiteren Erklärungen und Nachweise / Unterlagen werden keine Entschädigungen / Vergütungen gezahlt. 5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zur Angebotsabgabe Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich im Projektraum zum Verfahren auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote heruntergeladen werden u. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP. 6) Kommunikation Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP. 7) Ausschreibungsbedingungen / Ausschlussgründe Es ist eine Erklärung abzugeben, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes). Es dürfen nur solche Bewerber am Wettbewerb teilnehmen und eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland im Sinne der "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Eignungsbogen) vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Amt für Bundesbau -ABB-
Nationale Registrierungsnummer: t:06131140880
Postanschrift: Wallstraße 1
Postleitzahl: 55122
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: postfach@abb-rlp.de📧
Telefon: +49 6131-140880📞
Fax: +49 6131-1408810 📠
URL: http://www.abb-rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 188-642587 (2025-09-29)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-15) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-13 23:59:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Vergabeunterlagen wurden ausgetauscht, das Preisblatt wurde geändert . Die Angebotsfrist wurde auf den 13.11.2025, 23:59 Uhr geändert.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen wurden ausgetauscht, das Preisblatt wurde geändert . Die Angebotsfrist wurde auf den 13.11.2025, 23:59 Uhr geändert.”
Quelle: OJS 2025/S 199-679616 (2025-10-15)