Zusätzliche Informationen
Die Angebotsabgabe ist nur „elektronisch in Textform" möglich.
Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Weitere zusätzliche Angaben:
Der geschätzte Auftragswert beträgt: 442.315,50 EUR ohne MwSt. inklusive Optionen.
Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 530.779 EUR ohne MwSt. inklusive Optionen.
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre.
Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragnehmer somit keinen Anspruch, demgemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen
nicht in Betracht.
Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Mit dem Abruf werden neben den geforderten Leistungen und der Örtlichkeit auch die zuständigen Ansprechpartner und die verbindlichen Vertragstermine benannt.
Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben,
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend),
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
- Formblatt 124-LD Eigenerklärung oder EEE bzw. Präqualifikationsverzeichnis
- Formblatt LMBV Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen,
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend),
- Honorarermittlung für Zeithonorare (Fbl. LMBV-FDL-ING1)
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D):
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein
(Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission).
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (631-EU-Punkt 3.2):
- Kalkulationsgrundlagen,
- bei Nachunternehmereinsatz: Referenzen/Eignungsnachweise Nachunternehmer,
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen zuständiger Krankenkassen (Zahl der gemeldeten Beschäftigten)
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizulegen.
Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht.