Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.1.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
F 1.1.2.3.1 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
Verfügt das Unternehmen über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit?
Der Bewerber/Bieter muss zwei Referenzen als erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt im vorliegenden Fall, dass Lieferungen für 12 Monate mit einer Abrufmenge von 2.000 Stück diverser Artikel, wie in der geforderten Leistungsbeschreibung, stattgefunden habe.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn
- sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder
- bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Bitte geben sie im Auftragszeitraum der Referenz aufgeteilt an:
- die Vertragslaufzeit, wenn es sich um einen Rahmenvereinbarung handelt, und
- anzurechnender Leistungszeitraum
1.1.2.3.2/ 1.1.2.3.3
Referenz 1/Referenz 2
F 1.1.2.3.2.1/F 1.1.2.3.3.1 Auftraggeber mit Anschrift
Bitte benennen Sie den Auftraggeber (Endkunde) inklusive Anschrift einer hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbaren Leistung.
Bitte beachten Sie:
Gem. § 42 Abs. 1 VgV haben öffentliche Auftraggeber die Eignung der Bewerber oder Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien zu überprüfen. Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV können als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers oder Bieters geeignete Referenzen verlangt werden. Die damit einhergehende Datenverarbeitung ist gem. Art. 6 Unterabsatz 1 Buchstabe c DSGVO, Art. 4 Absatz 1 BayDSG gestattet.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Wenn Sie mehr Referenzen angeben wollen, laden Sie bitte ein entsprechendes Dokument hoch.
Falls der Auftraggeberin Anhaltspunkte vorliegen, dass die Erklärung (teilweise) unzutreffend sein könnte, werden zusätzlich zur Erklärung weitere Nachweise gefordert. Der Bewerber/Bieter hat in diesem Fall vor Zuschlagserteilung auf Anforderung durch die Auftraggeberin eine vom jeweiligen Auftraggeber ausgestellte Bestätigung der Referenz vorzulegen.
F 1.1.2.3.2.2/F 1.1.2.3.3.2 Auftragsgegenstand
Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert den Auftragsgegenstand der Referenz.
F 1.1.2.3.2.3/F 1.1.2.3.3.3 Ansprechperson beim Auftraggeber
Bitte geben Sie die Kontaktdaten der Ansprechperson des Referenzauftraggebers (Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) für die Überprüfung der Referenz an.
F 1.1.2.3.2.4/F 1.1.2.3.3.4 Auftragswert
Bitte geben Sie den Auftragswert (netto) der Referenz in Euro an.
F 1.1.2.3.2.5/F 1.1.2.3.3.5 Auftragszeitraum
Bitte geben Sie den Leistungszeitpunkt bzw. den Leistungszeitraum der Referenz an.
Bitte beachten Sie:
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Geben sie im Auftragszeitraum der Referenz aufgeteilt an:
- die Vertragslaufzeit, wenn es sich um einen Rahmenvereinbarung handelt, und
- anzurechnender Leistungszeitraum