Zusätzliche Informationen
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht! Die
Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befindet sich in grundbruch- und
setzungsfließgefährdeten Bereichen! Das Formblatt "Eigenerklärung wg. Art. 5k EU-VO
2022-576_Sanktionen" ist mit dem Angebot unterzeichnet eunzureichen. Der
Betreibervertrag wird als Rahmenvereinbarung mit Abrufleistungen (Kontrakt)
ausgeschrieben. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf
diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV . Mit dem wöchentlichen
Abruf gemäß Dosieremp-fehlung werden die Einsatztage pro Woche, der Eintragsort,
der Volumenstrom, die Feststoff-konzentration der Suspension, das Mischungsverhältnis
des Kalkproduktes, die Menge des einzusetzenden Feststoffes (der Kalkprodukte) sowie
der Eintragsstart und die Eintragsdauer pro Woche benannt. Die im Leistungskatalog
aufgeführten Mengenvorsätze für die Abrufleistungen stellen unverbindliche
Schätzwerte dar. Die Mengenvorsätze geben den aktuellen Pla-nungstand wieder. Es
besteht weder Anspruch auf eine Mindestmenge bei den auszutragenden
Neutralisationsmittelmengen noch auf die angegebenen Gesamtmengen. Es bestehen
keinerlei Ansprüche aus nicht erwirtschafteten Umlagen aufgrund nicht getätigter
Abrufe. Umlagen (WuG, BGK, AGK) werden ausschließlich in Zusammenhang mit dem
Einzelabruf vergütet. Die jeweils erforderlichen Leistungen werden mittels schriftlichem
Abruf (E-Mail) vom AG beim Betreiber bestellt. Die Abrufe erfolgen 3 Werktage vor
Leistungsbeginn. Der AG geht davon aus, dass mit Datum des Abrufes die
Leistungserbringung innerhalb einer Reaktionszeit von 3 Tagen, gerechnet ab dem Tag
des schriftlichen Abrufes (1. Werktag), beginnt. Die wöchentliche Dosierempfehlung
enthält in der Regel auch optional/e Einsatztag/e, die im Ergebnis des wöchentlichen
Monitorings ggf. kurzfristig (1-2 Werktage) beauftragt werden müssen. Diese
Leistungen sind dann auf Nachweis abzurechnen. Mit dem Angebot sind auch folgende
Anlagen zu übergeben: - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - Formblatt 221/222 -
Preisermittlung - Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn
zutreffend) - Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer
Unternehmen (wenn zutreffend) - - Bieterinformationen während der Angebotsfrist
(wenn zutreffend) - - Formblatt 124 LD - Eigenerklärung zur Eignung (wenn zutreffend)
- - Formblatt LMBV-Eigenerklärung wg. Art. 5k) EU-VO 2022-576. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen: - Formblatt 236 -
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 223 -Aufgliederung der
Einheitspreise - Kalkulationsgrundlagen/Urkalkulation - bei Nachunternehmereinsatz:
Referenzen/ Eignungsnachweise Nachunternehmer - Unbedenklichkeitsbescheinigung
der zuständigen Krankenkasse mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten. Bei
fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht
vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit
einer vom ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen,
dass eine Nachforderung erfolgt. Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf
ist nicht ausgeschlossen. Bei erforderlichen Vermessungsarbeiten ist die LMBVRichtlinie
„Durchführung von Vermessungsarbeiten (RL Verm LMBV) in den
Sanierungsbereichen Lausitz und Mitteldeutschland" zu berücksichtigen. Vom
Auftragnehmer ist zu gewährleisten, dass das zum Einsatz kommende Personal die
entsprechenden Qualifikationen besitzt und nachweislich geschult wurde.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber mit Baustelleneröffnung folgende Nachweise zu über-geben:
- Schwimmstabilitäts- und Kenternachweis sowie Berechnung für Eisdruck/Nachweis Winterbe-trieb für die Austragseinheit,
- Nachweis über winterfeste Auslegung und Säurebständigkeit der gesamten Anlage
- Angaben zu Geräten und zur technischen Ausrüstung für die Ausführung des Auftrages (Gerä-teverzeichnis LMBV_GV)
- Eine vom Betreiber/Auftragnehmer erstellte Betriebsanweisung nach § 7 ABBergV für den ge-fahrlosen Umgang der einzusetzenden Betriebsstoffe ist zu übergeben.
Die geforderten Nachweise sind durch einen anerkannten Sachverständigen prüfen zu lassen. Fremdsprachigen Dokumentationen ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. Die Nachweise und Prüfberichte sind dem AG mit Baustelleneröffnung zu übergeben.