Zum 01.01.2026 ist die Lieferung von Fällungsmitteln in Form einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen i. S. d. § 21 Abs. 4 VgV und der Durchführung von quartalsweisen Miniwettbewerben während der Laufzeit (01.01.2026 - 31.12.2027) neu zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2027 oder mit Erreichen der maximalen Abrufmenge, je nachdem was zuerst eintritt. Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1: Lieferung von ca. 300 Mg/a (ca. 740 kmol/a) Eisen(III)chlorid-Lösung für das Gruppenklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums. Los 2: Lieferung von ca. 650 Mg/a (ca. 1.450 kmol/a) monomere Aluminiumchlorid-Lösung für das Gruppenklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums. Bieter können Angebote zu einem oder beiden Losen abgeben. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden alle, die im Rahmen dieser Ausschreibung teilnehmen und die Eignungsanforderung für die Rahmenvereinbarung erfüllen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung m. mehr. UN: Lieferung v. Fällungsmitteln f. d. Klärwerk Memmingen 2026-2027
Referenznummer: 03225/54/2
Kurze Beschreibung:
“Zum 01.01.2026 ist die Lieferung von Fällungsmitteln in Form einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen i. S. d. § 21 Abs. 4 VgV und der Durchführung...”
Kurze Beschreibung
Zum 01.01.2026 ist die Lieferung von Fällungsmitteln in Form einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen i. S. d. § 21 Abs. 4 VgV und der Durchführung von quartalsweisen Miniwettbewerben während der Laufzeit (01.01.2026 - 31.12.2027) neu zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2027 oder mit Erreichen der maximalen Abrufmenge, je nachdem was zuerst eintritt. Die Leistungen werden in zwei Losen ausgeschrieben: Los 1: Lieferung von ca. 300 Mg/a (ca. 740 kmol/a) Eisen(III)chlorid-Lösung für das Gruppenklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums.
Los 2: Lieferung von ca. 650 Mg/a (ca. 1.450 kmol/a) monomere Aluminiumchlorid-Lösung für das Gruppenklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums. Bieter können Angebote zu einem oder beiden Losen abgeben. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden alle, die im Rahmen dieser Ausschreibung teilnehmen und die Eignungsanforderung für die Rahmenvereinbarung erfüllen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Chloride📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 300 Mg/a (ca. 740 kmol/a) Eisen(III)chlorid-Lösung für das Grup-penklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums....”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von ca. 300 Mg/a (ca. 740 kmol/a) Eisen(III)chlorid-Lösung für das Grup-penklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung einer Mindestmenge. Gesamtmenge für die Rahmenvereinbarung: bis max. 2.220 kmol (ca. 900 Mg) Eisen(III)chlorid-Lösung in Summe für die Jahre 2026 und 2027.
Unverzügliche Beseitigung von Verunreinigungen bei der Produktanlieferung.
Die Lieferung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftragnehmer hat innerhalb von zehn Werktagen nach Abruf zu erfolgen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass die Liefermenge pro Abruf jeweils ca. 25 Mg Mg Eisen(III)chlorid-Lösung beträgt.
Da während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aus betrieblichen Gründen gegebenenfalls der Wechsel eines Fällungsmittels erforderlich ist, wird keine Mindestabnahmemenge während des gesamten Lieferzeitraums (Laufzeit der Rahmenvereinbarung) garantiert.
Die Bestellung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftraggeber erfolgt nach Bedarf in Teilmengen auf Abruf. Der Abruf erfolgt in der Regel per E-Mail.
Das bestellte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer zu folgender Anlieferstelle zu liefern:
Die Anlieferung des jeweiligen Fällungsmittels hat in der Regel innerhalb der Öffnungszeiten des Gruppenklärwerks zu erfolgen. Die vorgesehene Anlieferzeit ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Das angelieferte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer mit eigenen Gerätschaften in die vorhandenen Vorratsbehälter zu verfüllen. Dabei gegebenenfalls entstehende Verunreinigungen der Vorratsbehälter oder des Klärwerkgeländes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Gefahrstoffen sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Eine Reinigung der entleerten Tankfahrzeuge auf dem Gelände des Gruppenklärwerks ist nicht zulässig.
Der Auftragnehmer garantiert über die gesamte Laufzeit eine konstante Produktqualität der Ei-sen(III)chlorid-Lösung/Aluminiumchlorid-Lösung sowie das Unterschreiten der Schwermetall-Gehalte gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 202 „Chemisch-physikalische Verfahren zur Elimination von Phosphor aus Abwasser (Mai 2011)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., veröffentlicht in Ausgabe 6/2011.
Zusätzlich garantiert der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit den angebotenen Beta-Wert (vgl. Muster Angebotsvordruck Miniwettbewerb). Die Wirksubstanz muss ca. 2,47 mol Eisen je Kilogramm Eisen(III)chlorid-Lösung (Los 1).
Der Vertrag beginnt mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (voraussichtlich KW 47). Die Durchführung des ersten Miniwettbewerbs für das erste Quartal 2026 erfolgt voraussichtlich im Dezember 2025.
Weitere Details entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Ablauf des Miniwettbewerbs
Zuschlagskriterium für die Auftragsvergabe im Miniwettbewerb ist ausschließlich der Preis. Der Bieter, welcher für das jeweilige Quartal das günstigste Angebot abgegeben hat, erhält den Auftrag zur Lieferung der in der Angebotsaufforderung genannten Teilmenge innerhalb des ausgeschriebenen Quartals. Die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung (Bevollmächtigter ist mit Angabe einer E-Mail-Adresse zu benennen) werden durch das Amt für Abfallwirtschaft und Abwasser frühzeitig (min. 10 Kalendertage) vor Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird die zu liefernde Menge konkretisiert. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich per Mail an vergabe@memmingen.de. Angebote, die in anderer Form oder an eine andere E-Mail-Adresse eingehen, können nicht gewertet werden und werden ausgeschlossen. Die Bieter erhalten innerhalb von 4 Werktagen nach Angebotsöffnung eine Rückmeldung per Mail, an wen der Auftrag erteilt wird. Der Zuschlag an den erfolgreichen Bieter erfolgt frühestens 10 Tage nach Information gemäß § 134 GWB an die unterlegenen Bieter.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Eisenchlorid📦
Ort der Leistung: Unterallgäu🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von ca. 650 Mg/a (ca. 1.450 kmol/a) Aluminiumchlorid-Lösung für das Grup-penklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von ca. 650 Mg/a (ca. 1.450 kmol/a) Aluminiumchlorid-Lösung für das Grup-penklärwerk Memmingen in Teilmengen auf Abruf während des Lieferzeitraums. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung einer Mindestmenge. Gesamtmenge für die Rahmenvereinbarung: bis max. 3.330 kmol (ca. 1.500 Mg) in Summe für die Jahre 2026 und 2027.
Unverzügliche Beseitigung von Verunreinigungen bei der Produktanlieferung.
Die Lieferung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftragnehmer hat innerhalb von zehn Werktagen nach Abruf zu erfolgen. Die Bieter können bei ihrer Kalkulation davon ausgehen, dass die Liefermenge pro Abruf jeweils ca. 25 Mg Mg Aluminiumchlorid-Lösung beträgt.
Da während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung aus betrieblichen Gründen gegebenenfalls der Wechsel eines Fällungsmittels erforderlich ist, wird keine Mindestabnahmemenge während des gesamten Lieferzeitraums (Laufzeit der Rahmenvereinbarung) garantiert.
Die Bestellung des jeweiligen Fällungsmittels durch den Auftraggeber erfolgt nach Bedarf in Teil-mengen auf Abruf. Der Abruf erfolgt in der Regel per E-Mail.
Das bestellte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer zu folgender Anlieferstelle zu liefern:
Gruppenklärwerk Memmingen:
Illerstraße 50
87751 Heimertingen
Die Anlieferung des jeweiligen Fällungsmittels hat in der Regel innerhalb der Öffnungszeiten des Gruppenklärwerks zu erfolgen. Die vorgesehene Anlieferzeit ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Das angelieferte Fällungsmittel ist vom Auftragnehmer mit eigenen Gerätschaften in die vorhandenen Vorratsbehälter zu verfüllen. Dabei gegebenenfalls entstehende Verunreinigungen der Vorratsbehälter oder des Klärwerkgeländes sind vom Auftragnehmer unverzüglich zu beseitigen.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Transport von Gefahrstoffen sind vom Auftragnehmer einzuhalten. Eine Reinigung der entleerten Tankfahrzeuge auf dem Gelände des Gruppenklärwerks ist nicht zulässig.
Der Auftragnehmer garantiert über die gesamte Laufzeit eine konstante Produktqualität der Ei-sen(III)chlorid-Lösung/Aluminiumchlorid-Lösung sowie das Unterschreiten der Schwermetall-Gehalte gemäß dem Arbeitsblatt DWA-A 202 „Chemisch-physikalische Verfahren zur Elimination von Phosphor aus Abwasser (Mai 2011)“ der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., veröffentlicht in Ausgabe 6/2011.
Zusätzlich garantiert der Auftragnehmer über die gesamte Laufzeit den angebotenen Beta-Wert (vgl. Muster Angebotsvordruck Miniwettbewerb). Die Wirksubstanz muss ca. 2,22 mol Aluminium je Kilogramm Aluminiumchlorid-Lösung (Los 2) betragen.
Der Vertrag beginnt mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (voraussichtlich KW 47). Die erste Durchführung des Miniwettbewerbs für das erste Quartal 2026 erfolgt voraussichtlich im Dezember 2025.
Weitere Details entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
Ablauf des Miniwettbewerbs
Zuschlagskriterium für die Auftragsvergabe im Miniwettbewerb ist ausschließlich der Preis. Der Bieter, welcher für das jeweilige Quartal das günstigste Angebot abgegeben hat, erhält den Auftrag zur Lieferung der in der Angebotsaufforderung genannten Teilmenge innerhalb des ausgeschriebenen Quartals. Die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung (Bevollmächtigter ist mit Angabe einer E-Mail-Adresse zu benennen) werden durch das Amt für Abfallwirtschaft und Abwasser frühzeitig (min. 10 Kalendertage) vor Ablauf der Angebotsfrist per E-Mail zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Im Rahmen der Angebotsaufforderung wird die zu liefernde Menge konkretisiert. Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich per Mail an vergabe@memmingen.de. Angebote, die in anderer Form oder an eine andere E-Mail-Adresse eingehen, können nicht gewertet werden und werden ausgeschlossen. Die Bieter erhalten innerhalb von 4 Werktagen nach Angebotsöffnung eine Rückmeldung per Mail, an wen der Auftrag erteilt wird. Der Zuschlag an den erfolgreichen Bieter erfolgt frühestens 10 Tage nach Information gemäß § 134 GWB an die unterlegenen Bieter.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nichtvorliegen von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
• Nichtvorliegen der in § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB genannten Tatbestände,
• Ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
• Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft sowie Erklärung zur Insolvenz.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124.
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Sowohl präqualifizierte als auch nicht präqualifizierte Unternehmen haben die in der Bekanntmachung genannten Eignungskriterien gleichermaßen zu erfüllen.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen können zum Nachweis ihrer Eignung auf die im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) hinterlegten Unterlagen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, verweisen.
Unternehmen stellen dabei eigenverantwortlich sicher, dass die hinterlegten Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen.
Sofern im Angebot angegeben wird Nachunternehmer einzusetzen geht der Auftraggeber davon aus, dass von diesen keine schwere Verfehlung begangen wurde, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellt und deshalb bei diesen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. Andernfalls wird um Mitteilung der Ausschlussgründe / Eintragungen gebeten.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE, ggf. jeweils ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese abzugeben.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2024 für jedes einzelne dieser...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
Angabe des Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2024 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124.
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I enthalten) oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden spätestens zum Leistungsbeginn auf mindestens 1,5 Mio. EUR erhöht wird.
Auf gesondertes Verlangen ist innerhalb einer angemessenen Frist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
Nachweis durch Eigenerklärung gemäß Formblatt L 124
Auf gesondertes Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Los 1:
Referenzen/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 200 Mg...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Los 1:
Referenzen/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 200 Mg Eisen(III)chlorid für Kläranlagen in den letzten höchstens drei Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung). Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Lieferzeiträume und Liefermengen vorzulegen (Es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
Referenzen/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 300 Mg Aluminiumchlorid für Kläranlagen in den letzten höchstens drei Jahren (gerechnet ab dem Tag der Auftragsbekanntmachung). Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Lieferzeiträume und Liefermengen vorzulegen (Es gilt die Summe der Referenzen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Inhaltliche Beschreibung der Leistung
Los 1
- Vorlage des Sicherheits- und Produktdatenblattes für die angebotene Eisen(III)chlorid-Lösung
- Vorlage der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Inhaltliche Beschreibung der Leistung
Los 1
- Vorlage des Sicherheits- und Produktdatenblattes für die angebotene Eisen(III)chlorid-Lösung
- Vorlage der Schwermetallanalyse für die angebotene Eisen(III)chlorid-Lösung
Los 2:
- Vorlage des Sicherheits- und Produktdatenblattes für die angebotene Aluminiumchlorid-Lösung
- Vorlage der Schwermetallanalyse für die angebotene Aluminiumchlorid-Lösung
Die Vorlage hat auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb angemessener Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) zu erfolgen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß VOL/B. Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter
Vereinbarungsstrafen (vgl. § 11 der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gemäß VOL/B. Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter
Vereinbarungsstrafen (vgl. § 11 der Rahmenvereinbarung):
Erfüllt der Auftragnehmer die nachfolgend bezeichneten Pflichten aus der Rahmenvereinbarung schuldhaft nicht ordnungsgemäß oder erfüllt er sie nicht, so hat der Auftraggeber nach einmaliger schriftlicher Abmahnung, neben der Erfüllung Anspruch auf eine Vereinbarungsstrafe in Höhe von 300 EUR je Vorgang, bzw. 100 EUR je Tag. Vereinbarungsstrafen sind insbesondere im Falle der nicht ordnungsgemäßen Leistungserbringung oder der Nichterfüllung im Rahmenvertrag vereinbarter Pflichten zu entrichten. Die Geltendmachung der Vereinbarungsstrafe hat schriftlich und unter Begründung der Höhe der Vereinbarungsstrafe zu erfolgen. Der Höchstbetrag aller Vereinbarungsstrafen wird mit 5 % der Netto-Gesamtauftragssumme festgelegt.
“Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt Recht und Vergabe bis spätestens 10...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an das Amt Recht und Vergabe bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: b5d1c316-2af1-426e-89be-ee3ced8f4201
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: Memmingen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 190-648679 (2025-10-01)