Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet.
b) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde.
c) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
d) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der
Berufsgenossenschaft ist.
Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch
die Eintragung im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch die den
Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur
Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE).
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der
Eigenerklärungen vorzulegen:
a) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan.
b) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw.
Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt
derartige Bescheinigungen ausstellt)
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers.
Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, müssen die
Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die
benannten
anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummer und der
Zugangscode für das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen genannt werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.