Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern, welche die Vertragsbedingungen festlegt, unter denen der Auftraggeber Produkte der Firma OPSWAT Inc. beziehen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Opswat Metadefender
Referenznummer: 2025CHO000006
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern, welche die Vertragsbedingungen festlegt,...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern, welche die Vertragsbedingungen festlegt, unter denen der Auftraggeber Produkte der Firma OPSWAT Inc. beziehen kann.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern, welche die Vertragsbedingungen festlegt,...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit bis zu drei Auftragnehmern, welche die Vertragsbedingungen festlegt, unter denen der Auftraggeber Produkte der Firma OPSWAT Inc. beziehen kann.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Russland”
“Die Ausschreibung (Projekt-Nr. 2025CHO000006) ist auf dem bayerischen Vergabeportalwww.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird...”
Die Ausschreibung (Projekt-Nr. 2025CHO000006) ist auf dem bayerischen Vergabeportalwww.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.