Rahmenvereinbarung Technische Projektbegleitung in den Bereichen Datenplattform und digitale Anwendungen im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS VERBINDET. Insbesondere Beratung und Betreuung des Projektbüros in Maßnahmen mit starkem IT-Bezug sowie bedarfsweise, übergreifende Unterstützung in Sachen Projektsteuerung und öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber getätigten Einzelabrufen (siehe Vergabeunterlagen). Der Mindestumfang der Leistung beträgt 284 Arbeitstage, davon 14 Tage in Präsenz. Über den vereinbarten Mindestabruf von 284 Arbeitstagen, davon bis zu 14 Präsenztagen, hinaus besteht kein Anspruch auf einen Abruf aus der Vereinbarung. Der maximale Umfang beträgt 567 Arbeitstage, davon 28 Tage in Präsenz. Das Projektteam muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen: - Projektleitung: ab DQR Niveau 7, - stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6 Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-16.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Technische Projektbegleitung in den Bereichen Datenplattform und digitale Anwendungen im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Reference number: Vergabenummer 25-20-VgV-04
Kurze Beschreibung:
“Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS...”
Kurze Beschreibung
Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS VERBINDET.
Insbesondere Beratung und Betreuung des Projektbüros in Maßnahmen mit starkem IT-Bezug sowie bedarfsweise, übergreifende Unterstützung in Sachen Projektsteuerung und öffentliche Auftragsvergabe.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber getätigten Einzelabrufen (siehe Vergabeunterlagen).
Der Mindestumfang der Leistung beträgt 284 Arbeitstage, davon 14 Tage in Präsenz. Über den vereinbarten Mindestabruf von 284 Arbeitstagen, davon bis zu 14 Präsenztagen, hinaus besteht kein Anspruch auf einen Abruf aus der Vereinbarung.
Der maximale Umfang beträgt 567 Arbeitstage, davon 28 Tage in Präsenz.
Das Projektteam muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen:
- Projektleitung: ab DQR Niveau 7,
- stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6
Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS...”
Beschreibung der Beschaffung
Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS VERBINDET; insbesondere Beratung und Betreuung des Projektbüros in Maßnahmen mit starkem IT-Bezug sowie bedarfsweise, übergreifende Unterstützung in Sachen Projektsteuerung und öffentliche Auftragsvergabe.
Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber getätigten Einzelabrufen (siehe Vergabeunterlagen).
Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 01.01.2026 - 31.03.2028
Der Mindestumfang der Leistung beträgt 284 Arbeitstage, davon 14 Tage in Präsenz. Über den vereinbarten Mindestabruf von 284 Arbeitstagen, davon bis zu 14 Präsenztagen, hinaus besteht kein Anspruch auf einen Abruf aus der Vereinbarung.
Der maximale Umfang beträgt 567 Arbeitstage, davon 28 Tage in Präsenz. Dem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. In diesem Fall erhöht sich der maximale Umfang von 567 Arbeitstagen auf 693 volle Tage, davon bis zu 34 Tagen in Präsenz.
Das Projektteam muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen:
- stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6
- Projektleitung: ab DQR Niveau 7,
Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst# ,
weitere zusätzliche Informationen siehe unter Nr. 2.1.4 (Verfahren, Allgemeine Informationen)”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im technischen Bereich📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bitburg bzw. Unternehmenssitz des Auftragnehmers”
Ort der Leistung: Eifelkreis Bitburg-Prüm🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber...”
Beschreibung der Optionen
Dem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitteilt, dass er die Verlängerungsoption in Anspruch nimmt. In diesem Fall erhöht sich der maximale Abrufmenge der Rahmenvereinbarung für den Vertragszeitraum einschließlich Verlängerung von 567 Arbeitstagen auf 693 volle Tage, davon bis zu 34 Tagen in Präsenz.
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Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzung des Vorhabens - Leistungserbringungskonzept - Gewichtungsfaktor 30%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Eingesetztes Projekteam - Wertung der Besetzung und Qualifikation der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung - Gewichtungsfaktor 40%.
geforderte Qualifikation des Projektleiters: ab DQR Niveau 7,
geforderte Qualifikation stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6
Eine Übersicht über DQR-Level ist unter folgendem Link einsehbar: www.dqr.de/SiteGlobals/Forms/dqr/de/qualifikationssuche/suche_formular.html?nn=357314
Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sind namentlich zu benennen inklusive fachlicher Qualifikation und muss über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen ausstellen . Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen, Angabe von mindestens 2 Referenzen über ein Digitalisierungsprojekt bzw. Smart Cities-Projekt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen, Angabe von mindestens 2 Referenzen über ein Digitalisierungsprojekt bzw. Smart Cities-Projekt (allgemein) innerhalb der letzten drei Jahre sowie mindestens 1 Referenz über Projekterfahrung IT/ digitale Anwendungen innerhalb der letzten drei Jahre, jeweils mit Beschreibung der Leistung, Kontaktdaten des Auftraggebers, Angaben zum Leistungszeitraum,
Eigenerklärung ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung
anzufordern.
“Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern...”
Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und
Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung
abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis (Russlandbezug) gehört. Dies gilt auch in Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. Ein Formblatt für die Abgabe dieser Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.---- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und
noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP
auszustellen und zu übermitteln.
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Name: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -
Nationale Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131 16-2234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 179-609765 (2025-09-16)