Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Aufbau des Services „Digitale Serviceberatung“ für den Zeitraum Juli 2025 bis Juni 2029. Bestandteil dieser Aufgabenstellung ist die Unterstützung und Beratung der aktuellen und künftigen Gesellschafter als Hauptkunden bei der Digitalisierung der Services, die diese gegenüber den Mitgliedsunternehmen und Versicherten erbringen. Die Digitalisierung um-fasst dabei naturgemäß nicht nur den Einsatz von Technik und IT-Infrastruktur, sondern stellt eine gesamtheitliche Aufgabe innerhalb jeder Organisationseinheit dar. Die Digitali-sierung von Service führt zu massiven Änderungen aller Geschäftsprozesse und verändert die gesamte Arbeitswelt in der jeweiligen Organisation. Die BGP will und wird ihre Kun-den bei diesem Prozess unterstützen und einen Unternehmensbereich aufbauen, der die Kunden auf dem Weg zur Digitalisierung begleitet und unterstützt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Aufbau des Services „Digitale Serviceberatung“
Referenznummer: AS250020
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Aufbau des Services „Digitale Serviceberatung“ für den Zeitraum Juli 2025 bis Juni 2029.
Bestandteil dieser Aufgabenstellung ist die Unterstützung und Beratung der aktuellen und künftigen Gesellschafter als Hauptkunden bei der Digitalisierung der Services, die diese gegenüber den Mitgliedsunternehmen und Versicherten erbringen. Die Digitalisierung um-fasst dabei naturgemäß nicht nur den Einsatz von Technik und IT-Infrastruktur, sondern stellt eine gesamtheitliche Aufgabe innerhalb jeder Organisationseinheit dar. Die Digitali-sierung von Service führt zu massiven Änderungen aller Geschäftsprozesse und verändert die gesamte Arbeitswelt in der jeweiligen Organisation. Die BGP will und wird ihre Kun-den bei diesem Prozess unterstützen und einen Unternehmensbereich aufbauen, der die Kunden auf dem Weg zur Digitalisierung begleitet und unterstützt.
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Aufbau des Services „Digitale Serviceberatung“ für den Zeitraum Juli 2025 bis Juni 2029.
Bestandteil dieser Aufgabenstellung ist die Unterstützung und Beratung der aktuellen und künftigen Gesellschafter als Hauptkunden bei der Digitalisierung der Services, die diese gegenüber den Mitgliedsunternehmen und Versicherten erbringen. Die Digitalisierung um-fasst dabei naturgemäß nicht nur den Einsatz von Technik und IT-Infrastruktur, sondern stellt eine gesamtheitliche Aufgabe innerhalb jeder Organisationseinheit dar. Die Digitali-sierung von Service führt zu massiven Änderungen aller Geschäftsprozesse und verändert die gesamte Arbeitswelt in der jeweiligen Organisation. Die BGP will und wird ihre Kun-den bei diesem Prozess unterstützen und einen Unternehmensbereich aufbauen, der die Kunden auf dem Weg zur Digitalisierung begleitet und unterstützt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: dc2a82b5-7c77-4350-8640-b8134ac9514d
Dauer: 4 Jahre Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag um ein weiteres Jahr schriftlich zu verlängern.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Postleitzahl: .
Stadt: Berlin, Hannover, Wuppertal, München
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 42 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-09 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a)Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt. Geschäftsstellenstruktur und Ansprechpartner vor Ort. Ausgefülltes Formblatt Unternehmensdaten beigefügt? b) Aktueller Handelsregisterauszug. Handelsregisterauszug beigefügt? c) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir gem. den Teilnahmebedingungen der Vergabebekanntmachung eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne der geforderten Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Haftsumme je Schadensfall von mindestens 1 000 000,- EUR besteht. d) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir gem. den Teilnahmebedingungen der Vergabebekanntmachung bereit bin/sind eine Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne der geforderten Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Haftsumme je Schadensfall von mindestens 1 000 000,- EUR abzuschließen. e) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Ich/Wir erkläre(n), dass
a) eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der nachfolgenden Straftaten:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
b) über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
c) sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
d) ich/wir keine schwere Verfehlung begangen habe(n), die meine/unsere Integrität des Unternehmens als Bieter in Frage stellt;
e) ich meine /wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe(n),
f) ich/wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, abgegeben habe(n) und auch nicht abgeben werde(n).
g) ich/wir nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt habe(n) und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
h) ich/wir in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten habe(n) und in der Lage bin/sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
i) Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
1. ich/wir erkläre/n, dass das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gem.
§ 22 LkSG verurteilt worden ist, (Inkrafttreten ab 01.01.2023),
2. ich/wir erkläre/n, dass ich/wir den Auftraggeber im Zuschlagsfall während der
Laufzeit des Vertrages darüber unverzüglich informieren, wenn das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verurteilt wird.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, akzeptiere(n) und bestätige(n), dass ein Bieters vom Verfahren ausgeschlossen werden kann, wenn sich im Rahmen der Überprüfungen anlässlich der Bieterauswahl oder der Angebotsprüfung Angaben als unrichtig erweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a)Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt. Geschäftsstellenstruktur und Ansprechpartner vor Ort. Ausgefülltes Formblatt Unternehmensdaten beigefügt? b) Aktueller Handelsregisterauszug. Handelsregisterauszug beigefügt? c) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir gem. den Teilnahmebedingungen der Vergabebekanntmachung eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne der geforderten Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Haftsumme je Schadensfall von mindestens 1 000 000,- EUR besteht. d) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir gem. den Teilnahmebedingungen der Vergabebekanntmachung bereit bin/sind eine Betriebshaftpflichtversicherung im Sinne der geforderten Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Haftsumme je Schadensfall von mindestens 1 000 000,- EUR abzuschließen. e) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Ich/Wir erkläre(n), dass
a) eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der nachfolgenden Straftaten:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
b) über unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde;
c) sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
d) ich/wir keine schwere Verfehlung begangen habe(n), die meine/unsere Integrität des Unternehmens als Bieter in Frage stellt;
e) ich meine /wir unsere Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt habe(n),
f) ich/wir keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren, insbesondere in Bezug auf unsere Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, abgegeben habe(n) und auch nicht abgeben werde(n).
g) ich/wir nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt habe(n) und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
h) ich/wir in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten habe(n) und in der Lage bin/sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
i) Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
1. ich/wir erkläre/n, dass das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gem.
§ 22 LkSG verurteilt worden ist, (Inkrafttreten ab 01.01.2023),
2. ich/wir erkläre/n, dass ich/wir den Auftraggeber im Zuschlagsfall während der
Laufzeit des Vertrages darüber unverzüglich informieren, wenn das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verurteilt wird.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, akzeptiere(n) und bestätige(n), dass ein Bieters vom Verfahren ausgeschlossen werden kann, wenn sich im Rahmen der Überprüfungen anlässlich der Bieterauswahl oder der Angebotsprüfung Angaben als unrichtig erweisen.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a)Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre pro Jahr nach Maßgabe des § 45 Abs. 4 Punkt 3. VgV. Anlagen beigefügt? b)Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jew. pro Geschäftsjahr c)Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich der Leistungsbeschr.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a)Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre pro Jahr nach Maßgabe des § 45 Abs. 4 Punkt 3. VgV. Anlagen beigefügt? b)Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jew. pro Geschäftsjahr c)Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich der Leistungsbeschr.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a)Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, aus den letzten drei Jahren, die innerhalb des vorgegebenen Referenzzeitraums umgesetzt und implementiert wurden. Vergleichbar sind Referenzen über Beratungsleistungen zur Konzeption und Begleitung in der Umsetzung eines Digitalisierungsvorhabens in Bezug auf mindestens eines Ende-zu-Ende-Prozesses eines Services für Versicherte und Kunden inkl. von KI-gestützten Services in der deutschsprachigen Sozialversicherung, der umgesetzt und implementiert wurde. Referenzen beigefügt? b) Es ist die Mindestanzahl an Profilen (jeweils 1 Profil zu Rolle Projektleiter, stellv. Projektleiter, Strategie- und Digitalisierungsberater, Business Analyst, Data Scientist, Datenschutz-Experte) einzureichen. Profile beigefügt?
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a)Mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte, aus den letzten drei Jahren, die innerhalb des vorgegebenen Referenzzeitraums umgesetzt und implementiert wurden. Vergleichbar sind Referenzen über Beratungsleistungen zur Konzeption und Begleitung in der Umsetzung eines Digitalisierungsvorhabens in Bezug auf mindestens eines Ende-zu-Ende-Prozesses eines Services für Versicherte und Kunden inkl. von KI-gestützten Services in der deutschsprachigen Sozialversicherung, der umgesetzt und implementiert wurde. Referenzen beigefügt? b) Es ist die Mindestanzahl an Profilen (jeweils 1 Profil zu Rolle Projektleiter, stellv. Projektleiter, Strategie- und Digitalisierungsberater, Business Analyst, Data Scientist, Datenschutz-Experte) einzureichen. Profile beigefügt?
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 9adc705b-31e7-4467-8461-9ae49aa6d660
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 078-259552 (2025-04-17)