Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover
Referenznummer: 0078-DLG/2025-03.234
Kurze Beschreibung:
“Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl....”
Kurze Beschreibung
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeugabschleppdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 880463.88 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl....”
Beschreibung der Beschaffung
Für die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover soll eine Rahmenvereinbarung über das Abschleppen, Abtransportieren und Unterstellen sichergestellter KFZ, inkl. E-Kleinstfahrzeuge im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft (StA) Hannover vergeben werden. Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber sichergestellte oder beschlagnahmte Kraftfahrzeuge aller Art in Verwahrung, die ihm von der Staatsanwaltschaft Hannover oder der Polizei, dem Zoll etc. im Auftrag des Auftraggebers zur Unterstellung/Sicherstellung übergeben werden, oder die er im Auftrag dieser Dienststellen abschleppt. Darunter fallen auch E-Scooter, E-Bikes und Elektro-Kleinstfahrzeuge. Der Abschlepp- / Transportvorgang umfasst regelmäßig folgende Leistungen: - die Anfahrt vom Firmenstandort zum Ort des Einsatzes, - eine gegebenenfalls notwendige Bergung des Fahrzeuges, - das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug, - den Transport von rollfähigen oder geborgenen Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort, - das Abladen des abgeschleppten/transportieren Fahrzeuges am Verwahrort Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. ...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort ist der jeweilige Verwahrungsort des sichergestellten Fahrzeugs beim Auftragnehmer.”
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Rabattsatz PKW-Bereich (bis 3,5 t zGM)
Kostenkriterium (Gewichtung): 80.0
Kostenkriterium (Name): Rabattsatz Elektrokleinstfahrzeuge-Bereich (E-Bikes, Pedelecs, E-Scooter
Kostenkriterium (Gewichtung): 15.0
Kostenkriterium (Name): Rabattsatz LKW-/Schwerverkehrsbereich (ab 3,5 t zGM)
Kostenkriterium (Gewichtung): 5.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-13 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 55
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er - während der Dauer des Vertragsverhältnisses jederzeit auf Anfrage des Auftraggebers die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH, Abschleppzentrale, Sömmerda in der Leistungskategorie A1/A2 und B1/B2 nachweisen kann. Im Bereich B2 genügt der Nachweis einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung mit einem Unternehmen, welche die Listung im Bereich B2 besitzt (Inanspruchnahme eines eignungsrelevanten Dritten). Ein entsprechender Nachweis über die ständige Listung bei der APU Dienstleistungs-GmbH ist mit Angebotsabgabe einzureichen. - über eine gültige Genehmigung nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) verfügt. Die Genehmigung ist dem Angebot beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er die Versicherungen gem. Ziffer 1.15. dieser Leistungsbeschreibung abgeschlossen hat bzw. vor Zuschlagserteilung abschließen wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er - eine Reaktionszeit von 30 Minuten (Zeit, in welcher der AN zum Einsatzort losfahren muss, keine Ankunft am Einsatzort!) nach Annahme des Auftrages muss gewährleistet sein. - nur Personal einsetzt, welches über ausreichende Ortskenntnisse verfügt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Leistungen nur durch fachlich geeignetes Personal erbracht werden. Dies ist insbesondere gewährleistet, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: 1. Betriebsleitung / verantwortliche Fachkraft (1) Der Betrieb wird während der Vertragslaufzeit von einer fachkundigen Person geleitet. Dies ist erfüllt, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: - abgelegte Meisterprüfung im Kfz-Handwerk oder im Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk oder - Vollzeitbeschäftigung eines spezialisierten, leitenden Mitarbeiters mit Meisterabschluss im Kfz-Handwerk bzw. Karosserie- und Fahrzeugbauhandwerk. 2. Schlüsselpersonal je Einsatz (1) Für die operative Durchführung der Leistungen ist sicherzustellen, dass bei jedem Einsatz mindestens eine fachkundige Person anwesend ist, die je nach Leistungskategorie über folgende Mindestqualifikation verfügt: (1) Leistungskategorie A (PKW) Mindestens 3-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe. (2) Leistungskategorie B (LKW / Schwerverkehr) In der Regel mindestens 5-jährige Berufspraxis im Bergungs- und Abschleppgewerbe sowie ausreichende Erfahrung und Kenntnisse im LKW-Reparaturbereich und in der Anwendung herstellerspezifischer technischer Anweisungen (z.B. Ausbau von Kardan- und Steckwellen, Lösen von Federspeicherbremsen, Anschluss von Fremdluft). (3) Leistungskategorie B2 (LKW mit Kraneinsatz) Zusätzlich ist für die mit der Bedienung des Kranes betraute Person ein gültiger Fahrausweis für Krane / Kranführerschein erforderlich. 3. Sonstiges Personal / Zerlegungsarbeiten (1) Das übrige eingesetzte Personal (Fahrer, Helfer, Hilfskräfte) ist entsprechend seiner Aufgaben einzuweisen und steht unter der Aufsicht des fachkundigen Schlüsselpersonals. Für eventuell erforderlich werdende Zerlegungsarbeiten ist sicherzustellen, dass kurzfristig qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Kfz-Mechaniker/Kfz-Mechatroniker) zur Verfügung steht oder hinzugezogen werden kann.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Des Weiteren hat der Bieter im Vordruck "Eigenerklärung zum Unternehmen, Personal, Fuhrpark, Reaktionszeit und Versicherungsschutz" verbindlich zuzusichern, dass er - die Anforderungen an den Fuhrpark gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. - die Anforderungen an die Verwahrungsfläche/Abstellfläche gem. Anhang 1 und 2 erfüllt. - über eine Hebebühne oder Montagegrube und einen Bremsenprüfstand für PKW verfügt. - Die Anforderungen an Betrieb und Personal gem. Anlage 3 erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, insbesondere eine Kopie der Handwerkskarte bzw. eine Bescheinigung der zuständigen IHK. Diese Unterlagen sind innerhalb einer von dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Er-folgt die Vorlage nicht fristgerecht oder ergeben sich hieraus erhebliche Widersprüche zu den Anforderungen, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter geeignete Nachweise zur Bestätigung der Anforderungen gemäß der Anlagen 1 bis 3 anzufordern, insbesondere einen aktuellen Handelsregisterauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister. Diese Unterlagen sind innerhalb einer von dem Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist vorzulegen. Er-folgt die Vorlage nicht fristgerecht oder ergeben sich hieraus erhebliche Widersprüche zu den Anforderungen, kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 232-797195 (2025-12-01)