Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 72 Monate und beginnt nach Abschluss des Rollouts zum Vertragsstart am 01.03.2026 (Mindestanforderung). Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen. Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung). Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung). Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-12.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über das Druckermanagement
Referenznummer: Ia2/22/25
Kurze Beschreibung:
“Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über...”
Kurze Beschreibung
Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 72 Monate und beginnt nach Abschluss des Rollouts zum Vertragsstart am 01.03.2026 (Mindestanforderung).
Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.
Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung).
Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦 Beschreibung
Interne Kennung: 67ad671e-b432-4f6a-bd1c-d6a5329561de
Beschreibung der Beschaffung:
“Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über...”
Beschreibung der Beschaffung
Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 72 Monate und beginnt nach Abschluss des Rollouts zum Vertragsstart am 01.03.2026 (Mindestanforderung).
Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.
Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung).
Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
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Zusätzliche Informationen:
“1. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen sind während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal hinsichtlich der Höchstzahl
von 788 Druckern zu...”
Zusätzliche Informationen
1. Die verfahrensgegenständlichen Leistungen sind während der
Laufzeit der Rahmenvereinbarung maximal hinsichtlich der Höchstzahl
von 788 Druckern zu erbringen.
Die Mindestabnahmemengen ausgenommen wird eine bestimmte
Leistungsmenge von der Auftraggeberin nicht garantiert. Bei den im
Preisblatt unter Leistungsvolumina angegebenen „Druckvolumen pro Monat“
handelt es sich jeweils um die auf Grundlage der aktuellen Verbräuche
realistisch geschätzten Werte, die nur für die Angebotswertung fiktiv zu Grunde
gelegt werden. Sie stellen keine verbindlichen bzw. zugesicherten Leistungsvolumina dar.
2. Auskunftsersuchen der Interessenten sind
ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform an die Auftraggeberin zu
richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig
erlangte Auskünfte sind unbeachtlich. 3. Weitere Mindestanforderungen an das
Angebot: Mit der Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen ist im Falle
der Zuschlagserteilung auf ein Angebot innerhalb von 5 Kalendertagen nach
Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung zu beginnen.
Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter
„B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“
definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist
während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die Auftraggeberin
zu liefern. Insoweit steht der Auftraggeberin das einseitige Recht zu
einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die
Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner
oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch.
Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der
jeweiligen Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die Auftraggeberin zu
liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Die Auftraggeberin ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten
Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der
Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch.
Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen
nach Zugang der jeweiligen Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die
Auftraggeberin zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
“Unter Berücksichtigung der Komplexität der vorliegend zu erbringenden
Leistungen, die insbesondere aus den an drei Standorten
befindlichen Krankenhäusern...”
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Unter Berücksichtigung der Komplexität der vorliegend zu erbringenden
Leistungen, die insbesondere aus den an drei Standorten
befindlichen Krankenhäusern sowie deren Größe resultiert, wird zunächst
ein erheblicher Implementierungsaufwand begründet, der einen über das
übliche Maß einer Rahmenvereinbarung hinausgehenden
Amortisierungsprozess beinhaltet. Daher liegt ein Sonderfall gem. § 21 Abs.
6 VgV vor, der eine längere Laufzeit als vier Jahre erfordert.
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-01 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur
Berufsausübung“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin
genutzten Vergabeportal wurden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Eignung zur
Berufsausübung“ entsprechenden Kategorie in dem von der Auftraggeberin
genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend geforderten Erklärungen
und Nachweise dem Kriterium „Eintragung in das Handelsregister“
zugeordnet.] Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Die zur Eignung zur
Berufsausübung geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter
und bei Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit
eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter 5.1.9
aufgelistete Erklärung Allgemeine Unternehmensdarstellung/ Firmenprofil
und die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gesondert
auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem
Angebot beizufügen.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil, Angaben zur
Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen
Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des
Ursprungs- oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im
Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer
zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder
Herkunftslandes (Formular Allgemeine Unternehmensdarstellung/Firmenprofil),
2. Im Fall einer Bietergemeinschaft Angabe der Mitglieder und des
bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung;
Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der
Bietergemeinschaft (Formular Erklärung der Bietergemeinschaft),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten
Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbGNRW
(Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen);
Hinweis: Maßnahmen des Bieters/ des Mitglieds der
Bietergemeinschaft/ des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125
GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen),
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular Erklärung zu § 19
Abs. 3 MiLoG),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe (Formular
Erklärung zur Unterauftragsvergabe),
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe (Formular Erklärung zur Eignungsleihe),
7. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
(Formular Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers),
8. Erklärung Russland (Formular Erklärung Russland)
9. Erklärung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Formular - Erklärung
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen
und es erfolgt der Ausschluss des Bieter/der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von
der Auftraggeberin...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von
der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehend
geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Berufliche
Risikohaftpflichtversicherung“ zugeordnet.] Die zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit geforderten Erklärungen und Nachweise sind
vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen
Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie
von dem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/ zu
erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und
Erklärungen können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert
werden. Im Übrigen gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung
Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1.Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens
2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der
Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der
vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (Formular Erklärung zur
Betriebshaftpflichtversicherung). Die Deckungssummen für
Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden müssen mindestens
2.000.000 EUR pro Versicherungsfall betragen. Die Maximierung der
Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der
vorbenannten Deckungssummen betragen (Mindestanforderung).
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Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von
der Auftraggeberin...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von
der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden
geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittlicher
Jahresumsatz“ zugeordnet.]
1. Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz und den Netto-Umsatz mit
vergleichbaren Leistungen für die Jahre 2022, 2023, 2024
(Formular Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen)
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem
von der Auftraggeberin genutzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem
von der Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die
nachstehenden geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium
„Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ zugeordnet.]
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft
mit dem Angebot vorzulegen. Bedient sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft
im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines
anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit
sie von einem Eignungsverleiher abzudecken sind - von diesem beizubringen/
zu erklären und dem Angebot beizufügen. Fehlende Nachweise und Erklärungen
können - müssen aber nicht - von der AG nachgefordert werden. Im Übrigen
gilt das insoweit zur Eignung zur Berufsausübung Aufgeführte.
Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1.Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner
des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens
drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
• Von den drei vorzulegenden Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ
(i) die Lieferung von mindestens 650 Druckern/ Multifunktionsgeräten
(ii) inklusive Serviceleistungen (Wartung, Reparatur und Versorgung der Geräte mit Verbrauchsmaterialien sowie Bereitstellung einer Flottenmanagementsoftware)
erfassen (Mindestanforderung).
• Von den drei vorzulegenden Referenzen muss eine jeweils kumulativ
(i) die Lieferung von mindestens 400 Druckern/ Multifunktionsgeräten
(ii) inklusive Serviceleistungen (Wartung, Reparatur und Versorgung der Geräte mit Verbrauchsmaterialien sowie Bereitstellung einer Flottenmanagementsoftware)
(iii) für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus
erfassen (Mindestanforderung).
Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft /
Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich
erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft /ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1.Erklärung zu den Referenzen über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind, einschließlich u.a. Auftraggeber, Ansprechpartner
des Auftraggebers (Formular Erklärung zu den Referenzen). Es sind mindestens
drei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
• Von den drei vorzulegenden Referenzen müssen zwei jeweils kumulativ
(i) die Lieferung von mindestens 650 Druckern/ Multifunktionsgeräten
(ii) inklusive Serviceleistungen (Wartung, Reparatur und Versorgung der Geräte mit Verbrauchsmaterialien sowie Bereitstellung einer Flottenmanagementsoftware)
erfassen (Mindestanforderung).
• Von den drei vorzulegenden Referenzen muss eine jeweils kumulativ
(i) die Lieferung von mindestens 400 Druckern/ Multifunktionsgeräten
(ii) inklusive Serviceleistungen (Wartung, Reparatur und Versorgung der Geräte mit Verbrauchsmaterialien sowie Bereitstellung einer Flottenmanagementsoftware)
(iii) für einen Krankenhausverbund oder ein Krankenhaus
erfassen (Mindestanforderung).
Die Referenzleistung muss innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Bieter / Das Mitglied der Bietergemeinschaft / Die Bietergemeinschaft /
Der Eignungsverleiher muss den Referenzauftrag nicht zwingend hauptverantwortlich
erbracht haben. Die Vorlage eines Referenzauftrags, den ein Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / eine Bietergemeinschaft / ein Eignungsverleiher in der Rolle als Unterauftragnehmer erbracht hat, ist zugelassen.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der
Auftraggeberin genutzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der
Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden
geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Durchschnittliche
jährliche Belegschaft“ zugeordnet.] 1. Erklärung zur allgemeinen und
besonderen personellen Leistungsfähigkeit (Formular Erklärung zur
allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit)
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der
Auftraggeberin genutzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
[Hinweis: Mangels Wählbarkeit einer der „Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit“ entsprechenden Kategorie in dem von der
Auftraggeberin genutzten Vergabeportal wurden die nachstehenden
geforderten Erklärungen und Nachweise dem Kriterium „Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität“ zugeordnet.] 1. Erklärung zur technischen
Ausstattung und Zertifizierungen (Formular Erklärung zur
technischen Ausstattung und Zertifizierungen).
Es ist die Zertifizierung des Umwelt-Management-Systems nach
DIN EN ISO 14001 oder ein gleichwertiges, die Anforderungen der
DIN EN ISO 14001 erfüllendes Zertifikat (Mindestanforderung) sowie
die Zertifizierung des Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS)
nach nach DIN EN ISO/IEC 27001:2024 oder ein gleichwertiges, die
Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 27001:2024 erfüllendes Zertifikat
nachzuweisen. Darüber hinaus ist das Umweltzeichen Blauer Engel“
(DE-UZ 219) oder ein vergleichbares Umweltzeichen nachzuweisen.
Mehr anzeigen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: e54d5375-dfbf-42fa-931a-003052f51384
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: e54d5375-dfbf-42fa-931a-003052f51384
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 2211473045📞
Fax: +49 2211472889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Rechtsbehelfsinstrument des
Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn
die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Rechtsbehelfsinstrument des
Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn
die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des
Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in §
160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag
gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2
GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 177-602313 (2025-09-12)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-12) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-23 11:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-12+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“1) Die Frist für den Eingang der Angebote gemäß Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung wurde bis zum 23/10/2025 - 11:00 Uhr verlängert.
2) Im...”
Andere zusätzliche Informationen
1) Die Frist für den Eingang der Angebote gemäß Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung wurde bis zum 23/10/2025 - 11:00 Uhr verlängert.
2) Im Angebotsschreiben sowie in den Verfahrens- und Angebotsbedingungen wurde die "Funktionsübersicht/ Datenblatt der jeweiligen angebotenen Softwarelösung" als mit dem Angebot einzureichende Anlage ergänzt.
3) Die Leistungsbeschreibung (V2) wurde rein formal an die bisher über das Vergabeportal versandten Antworten zu den Interessentenfragen angepasst.
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 627c4d3e-1de9-4872-a714-09a070442e51-01
Quelle: OJS 2025/S 197-674282 (2025-10-12)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über...”
Kurze Beschreibung
Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Laufzeit beträgt 72 Monate ab Abnahme des Gesamtsystems, frühestens beginnend am 01.03.2026.
Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.
Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung).
Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Mehr anzeigen Beschreibung
Interne Kennung: f18adeea-aecc-427b-b146-5a9369dc496d
Beschreibung der Beschaffung:
“Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über...”
Beschreibung der Beschaffung
Die bestehende Druckerinfrastruktur der Kliniken der Stadt Köln gGmbH folgt aktuell keinem einheitlichen Konzept. Die Geräte sind ohne feste Struktur über die Standorte verteilt und derzeit lokal installiert. Eine zentrale Verwaltung oder Standardisierung der Drucker ist bislang nicht vorhanden. Darüber hinaus ist gegenwärtig eine große Anzahl an Druckern im Einsatz, die sich in Modell, Hersteller und Funktionalität unterscheiden. Ziel ist neben der Reduzierung der Geräteanzahl eine Vereinheitlichung der heterogenen Druckerlandschaft zur Gewährleistung eines wirtschaftlich effizienten Ressourceneinsatzes.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG) beabsichtigt daher im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatzdruckern und Multifunktionsdruckern inkl. Vollservice-Dienstleistungen unter Einsatz der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Software. Die Bereitstellung sämtlicher Leistungen erfolgt im Mietmodell. Die Rahmenvereinbarung kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Laufzeit beträgt 72 Monate ab Abnahme des Gesamtsystems, frühestens beginnend am 01.03.2026.
Der Auftragnehmer liefert spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Zuschlagserteilung 50 fehlerfreie Drucker. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu, einzelne (ggfs. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der 50 Drucker als Bestandteil der Mindestabnahmemenge abzurufen. Der Abruf erfolgt unter Angabe des jeweils erforderlichen Druckermodells und Druckertypen, die in der Leistungsbeschreibung in Reiter „3. Druckeranforderungen – Ziffer 3.2-3.7“ definiert sind. Insofern ist es zulässig, die Drucker einzeln oder gesammelt zu liefern (Mindestanforderung). Die Drucker dienen dazu, defekte Geräte der AG im Voraus auszutauschen, um Ausfallzeiten zu minimieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.
Mit der Phase 3 des Rolloutplans gemäß Leistungsbeschreibung (1.3.1 – Allgemeine Anforderungen) ist spätestens am 15.12.2025 zu beginnen. Die zum Rollout, d.h. zum Abschluss aller zur mangelfreien Implementierung und Inbetriebnahme des Gesamtsystems, insbesondere bestehend aus den einzelnen Druckern sowie der unter Reiter „2. Technische Anforderungen Ziffer. 2.2-2.4“ beschriebenen Software einschließlich etwaig erforderlicher Anpassungen und Individualsoftware, bis einschließlich Phase 4 des Rolloutplans erforderlichen Leistungen, sind bis zum 27.02.2026 abnahmereif zu erbringen (Mindestanforderung).
Die im Reiter „B. Mengengerüst – B. 3 Mindestabnahmemenge Drucker“ beschriebenen Drucker sind bis zum 26.02.2026 fehlerfrei an die AG zu liefern (Mindestanforderung). Die Differenz der Mindestabnahmemenge zu der in Reiter „B. Mengengerüst – B. 4 Maximale Abnahmemenge Drucker“ definierten Maximalmenge von 140 zusätzlichen Druckern ist während der Vertragslaufzeit auf Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern. Insoweit steht der AG das einseitige Recht zu einzelne (ggf. durch mehrfache Abrufe bis zur Gesamtheit) oder die Gesamtheit der zusätzlichen Drucker abzurufen. Auf den Abruf einzelner oder der Gesamtheit der zusätzlichen Drucker besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Drucker sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Die AG ist ebenfalls berechtigt, die als Zubehör bezeichneten Leistungen abzurufen. Auf den Abruf einzelner Leistungen oder der Gesamtheit der Leistungen des Zubehörs besteht kein Anspruch. Die abgerufenen Leistungen des Zubehörs sind innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Mitteilung über den Abruf fehlerfrei an die AG zu liefern und fehlerfrei in das Gesamtsystem zu implementieren (Mindestanforderung).
Ergänzende Informationen Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-17+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“1) Die Frist für den Eingang der Angebote gemäß Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung wurde bis zum 28/10/2025 - 11:00 Uhr verlängert.
2) Unter Ziffer 2.1....”
Andere zusätzliche Informationen
1) Die Frist für den Eingang der Angebote gemäß Ziffer 5.1.12 dieser Bekanntmachung wurde bis zum 28/10/2025 - 11:00 Uhr verlängert.
2) Unter Ziffer 2.1. dieser Bekanntmachung hieß es bislang: "Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 72 Monate und beginnt nach Abschluss des Rollouts zum Vertragsstart am 01.03.2026 (Mindestanforderung)."
Unter Ziffer 2.1. dieser Bekanntmachung heißt es nunmehr: "Die Rahmenvereinbarung kommt mit Erteilung des Zuschlags zustande. Die Laufzeit beträgt 72 Monate ab Abnahme des Gesamtsystems, frühestens beginnend am 01.03.2026 (Mindestanforderung)."
3) Die Leistungsbeschreibung (V3) wurde rein formal an die bisher über das Vergabeportal versandten Antworten zu den Interessentenfragen angepasst. Der EVB IT-Systemvertrag wurde unter Ziffer 5.2. und 17.8. konkretisiert.
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Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Information about modifications
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2efd248e-fb60-48d4-8041-06da1d52602d-01
Quelle: OJS 2025/S 202-691095 (2025-10-17)