Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene (Los 1) und Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen (Los 2)
Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH führ die europaweite Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen über den Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene (Los 1) sowie über den Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen (Los 2) durch.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-23.
Wer? Wie? Wo?- • Berlin › Berlin
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-05-23 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene (Los 1) und Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen (Los 2)
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
Titel: Rahmenvertrag Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Postleitzahl: 10179
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Titel
Los-Identifikationsnummer:
2️⃣
Interne Kennung:
Titel: Rahmenvertrag Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-31 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bsw-handelsrahmenvertraege@morgenstern-legal.com 📧
Telefon: +49 408081966-116 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ZDE/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ZDE 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ZDE 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4D445ZDE
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 30 90138316 📞
Fax: +49 30 90285300 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 100-338494 (2025-05-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene (Los 1) und Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen (Los 2)
Referenznummer:
5-2025
Kurze Beschreibung:
Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH führ die europaweite Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen über den Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene (Los 1) sowie über den Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen (Los 2) durch.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung:
1
Titel: Rahmenvertrag Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene
Beschreibung der Beschaffung:
Die Berliner Stadtwerke GmbH ist die Muttergesellschaft des Berliner-Stadtwerke-Konzerns und bedient weitgehend alle administrativen Aufgabenbereiche. Darunter gibt es u.a. zwei 100%ige Tochtergesellschaften, die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH (nachfolgend auch EP genannt) und die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH (nachfolgend auch KP genannt). Das Kerngeschäft der EP ist die wettbewerbliche Strombelieferung von privaten und geschäftlichen Endkunden in der Metropolregion. Die Beschaffung der Strommengen für die Belieferung dieser Kunden erfolgt über separate Handelsverträge und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Geschäftsfelder der KP sind neben technischer Projektierung und Umsetzung von Energieprojekten für das Land Berlin hauptsächlich die Stromlieferung an die kommunalen Einrichtungen des Landes Berlin. Die KP ist Lieferant und Bilanzkreisverantwortlicher und beabsichtigt, die benötigten Strommengen im Rahmen von OTC-Geschäften langfristig zu beschaffen. Bisher erfolgte die Beschaffung der Mengen über Rahmenhandelsverträge aus der vormaligen Ausschreibung. Mit dieser Ausschreibung strebt die KP den erneuten Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages für den Stromhandel sowie für den Handel mit Herkunftsnachweisen mit mehreren Handelspartnern an. Entsprechend der Zielsetzung, Rahmenverträge mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, erhält jeder Bieter den Zuschlag, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt: - der Bieter hat ein form- und fristgerechtes Angebot eingereicht - der Bieter erfüllt die Eignungskriterien - der Bieter erfüllt die Muss-Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis - die Bieter reichen folgende Unterlagen vollständig ein o aktueller Geschäftsbericht o aktueller Auszug aus dem Handelsregister o vergaberelevante Eigenerklärungen gemäß Angebotsformular o Angaben zu den Eignungskriterien und Erfüllung der Mindestkriterien gemäß Angebotsformular Zur Vergabe der Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenverträge vergleiche die Vergabeunterlagen.
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Entsprechend der Zielsetzung, Rahmenverträge mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, erhält jeder Bieter den Zuschlag, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt: - der Bieter hat ein form- und fristgerechtes Angebot eingereicht - der Bieter erfüllt die Eignungskriterien - der Bieter erfüllt die Muss-Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis - die Bieter reichen folgende Unterlagen vollständig ein o aktueller Geschäftsbericht o aktueller Auszug aus dem Handelsregister o vergaberelevante Eigenerklärungen gemäß Angebotsformular o Angaben zu den Eignungskriterien und Erfüllung der Mindestkriterien gemäß Angebotsformular Zur Vergabe der Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenverträge vergleiche die Vergabeunterlagen.
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Postleitzahl: 10179
Stadt: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer: 4 Jahre
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung:
2
Titel: Rahmenvertrag Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0002
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-31 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen und Angaben im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Volumen von Stromhandelsmengen auf Bilanzkreisebene (Los 1) - die Bieter müssen angeben, welche Volumina an Strommengen sie in den letzten drei Jahren auf Bilanzkreisebene gehandelt haben - der Bieter ist geeignet, wenn er im Durchschnitt der letzten drei Jahre mind. jährlich 500 GWh gehandelt hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.
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Volumen von gehandelten Herkunftsnachweisen (Los 2) - die Bieter müssen angeben, welche Volumina an Herkunftsnachweisen sie in den letzten drei Jahren gehandelt haben - der Bieter ist geeignet, wenn er im Durchschnitt der letzten drei Jahre mind. jährlich 500.000 Herkunftsnachweise gehandelt hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.
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Anzahl vergleichbarer Handels-/Vertragspartner (Los…
… 1) - die Bieter müssen die Anzahl der Vertragspartner/Handelspartner angeben, mit denen sie vergleichbare Rahmenverträge für Strom halten - der Bieter ist geeignet, wenn er mind. 5 Vertragspartner mit vergleichbaren Rahmenverträgen für Strom hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.
… 2) - die Bieter müssen die Anzahl der Vertragspartner/Handelspartner angeben, mit denen sie vergleichbare Rahmenverträge für Herkunftsnachweise halten - der Bieter ist geeignet, wenn er mind. 5 Vertragspartner mit vergleichbaren Rahmenverträgen für Herkunftsnachweise hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Kreditwürdigkeit des Handelspartners - die Bieter müssen einen Crefo-Index von mindestens 300 Punkten aufweisen (einen aktuellen Auszug wird die Vergabestelle/BSW bei der creditreform einholen). Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie daraus abgeleitete Vermögensschäden sowie 1 Mio. EUR für reine Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:…
… § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
… 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:…
… 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
… 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
… 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
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Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
… das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
… das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
… der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
… ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
… eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
… das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
… 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Nationale Registrierungsnummer:
k.A.
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bsw-handelsrahmenvertraege@morgenstern-legal.com 📧
Telefon: +49 408081966-116 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ZDE/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ZDE 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ZDE 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4D445ZDE
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer:
liegt nicht vor
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Telefon: +49 30 90138316 📞
Fax: +49 30 90285300 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 100-338494 (2025-05-23)
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