Rahmenvereinbarung je Los über den Transport und die Untersuchungen von Saatgut- und Düngemittelproben (2026-2030). - Los 1: Transport von Saatgutproben und die Durchführung der Saatgutuntersuchungen - Los 2: Transport und Untersuchung von Düngemittel
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über den Transport und die Untersuchungen von Saatgut- und Düngemittelproben (2026-2030)
Referenznummer: 3.4;1001889451;EU
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung je Los über den Transport und die Untersuchungen von Saatgut- und Düngemittelproben (2026-2030).
- Los 1: Transport von Saatgutproben...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung je Los über den Transport und die Untersuchungen von Saatgut- und Düngemittelproben (2026-2030).
- Los 1: Transport von Saatgutproben und die Durchführung der Saatgutuntersuchungen
- Los 2: Transport und Untersuchung von Düngemittel
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über den Transport und die Untersuchung von Saatgutproben”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die nach aktueller Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 - RS.C-23/30 zu be-ziffernden Höchstmengen je Los für die gesamte Vertragslaufzeit der Rahmenverein-barung werden wie folgt festgelegt:
Los 1: 120.000,00 EUR brutto
Die Höchstgrenze je Los darf nicht überschritten werden. Wird diese Höchstgrenze erreicht, endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Angaben zu den Höchstmengen dienen der Schaffung größtmöglicher Transparenz und erfolgen in Erfüllung der aktuellen Rechtsprechung an öffentlichen Auftrag-gebern im Rahmen dieser Vergabe.
Die Probenannahme, -erfassung und -lagerung erfolgt durch das beauftragte Labor.
Zusätzlich für Los 1 gil:
Nach Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer können geeignete Standorte in NRW als Sammelstellen zur Übergabe von Proben dienen (z.B. Kreisstellen der Landwirtschaftskammer, Annahmestellen von Versanddienstleistern).
Mehr anzeigen
Ort der Leistung: Duisburg, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-16 📅
Datum des Endes: 2030-02-15 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es ist beabsichtigt, die nach Ablauf der Vertragslaufzeit ausgeschriebene Leistung in einem neuen Vergabeverfahren zu vergeben.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über den Transport und die Untersuchung von Düngemittelproben”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Die nach aktueller Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021 - RS.C-23/30 zu beziffernden Höchstmengen je Los für die gesamte Vertragslaufzeit der Rahmenverein-barung werden wie folgt festgelegt:
Los 2: 160.000,00 EUR brutto
Die Höchstgrenze je Los darf nicht überschritten werden. Wird diese Höchstgrenze erreicht, endet die Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Die Angaben zu den Höchstmengen dienen der Schaffung größtmöglicher Transparenz und erfolgen in Erfüllung der aktuellen Rechtsprechung an öffentlichen Auftrag-gebern im Rahmen dieser Vergabe.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-16 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Firmenfragenkatalog (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formblatt Referenzen je Los (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): In denen die eingereichten Referenzen kurz benannt und erläutert sind, die mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formblatt Referenzen je Los (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): In denen die eingereichten Referenzen kurz benannt und erläutert sind, die mit dem Leistungsgegenstand je Los nach Art, Umfang und Weise der letzten 3 Jahre vergleichbar sind; ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Subunternehmen.
Die Angabe von mindestens einer Referenz; maximal drei Referenzen, ist zwingend erforderlich.
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Los 1: Nachweis zur "ISTA-Qualitätszertifizierung" der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfungen (Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur gültigen Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025 (Kopie) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Firmen-Fragenkatalog”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur gültigen Akkreditierung gemäß DIN EN ISO 17025 - Kopie”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis zur "ISTA-Qualitätszertifizierung" der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfungen - Kopie”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Formblatt Referenzen - In denen die eingereichten Referenzen kurz benannt und erläutert sind, die mit dem Leistungsgegenstand nach Art, Umfang und Weise der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Formblatt Referenzen - In denen die eingereichten Referenzen kurz benannt und erläutert sind, die mit dem Leistungsgegenstand nach Art, Umfang und Weise der letzten 3 Jahre vergleichbar sind; ggf. auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Subunternehmen.
Die Angabe von mindestens einer Referenz; maximal von drei Referenzen, ist zwingend erforderlich.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen des Landes NRW” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsschreiben je Los (Formular 324 EU) (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521...”
“#Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTJ7URW0E#
Relevante Informationen sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung pro Los nebst Anlagen...”
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YMDYTJ7URW0E#
Relevante Informationen sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung pro Los nebst Anlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 0251 4111691
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 251-411-1691📞
Fax: +49 251-411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de/kontaktseite-vergabekammer-westfalen🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... /
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 242-833715 (2025-12-15)