Rahmenvereinbarung über die Arzneimittelversorgung für die Justizvollzugseinrichtungen, das Justizvollzugskrankenhaus sowie für die Standorte des PPELT des Landes Rheinland-Pfalz
Das Land, vertreten durch den Abteilungsleiter Justizvollzug des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz sowie durch den Präsidenten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik, der das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz vertritt, schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die landesweite Beschaffung von Arzneimitteln für die Justizvollzugseinrichtungen, das Justizvoll-zugskrankenhaus des Landes Rheinland-Pfalz in Wittlich und die Standorte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik - Zentralstelle für Gesundheitsmanagement des Landes Rheinland-Pfalz aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Arzneimittelversorgung für die Justizvollzugseinrichtungen, das Justizvollzugskrankenhaus sowie für die Standorte des PPELT des Landes Rheinland-Pfalz
Referenznummer: Z.25-0002
Kurze Beschreibung:
Das Land, vertreten durch den Abteilungsleiter Justizvollzug des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz sowie durch den Präsidenten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik, der das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz vertritt, schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die landesweite Beschaffung von Arzneimitteln für die Justizvollzugseinrichtungen, das Justizvoll-zugskrankenhaus des Landes Rheinland-Pfalz in Wittlich und die Standorte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik - Zentralstelle für Gesundheitsmanagement des Landes Rheinland-Pfalz aus.
Das Land, vertreten durch den Abteilungsleiter Justizvollzug des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz sowie durch den Präsidenten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik, der das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz vertritt, schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die landesweite Beschaffung von Arzneimitteln für die Justizvollzugseinrichtungen, das Justizvoll-zugskrankenhaus des Landes Rheinland-Pfalz in Wittlich und die Standorte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik - Zentralstelle für Gesundheitsmanagement des Landes Rheinland-Pfalz aus.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Arzneimittelversorgung für das Justizvollzugskrankenhaus des Landes Rheinland-Pfalz in Wittlich
Geschätzter Wert ohne MwSt: 725 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zu liefern ist der gesamte bei den Justizvollzugseinrichtungen, dem Justizvollzugskrankenhaus Wittlich und den Standorten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik des Landes Rheinland-Pfalz entstehende Bedarf an Arzneimitteln. Aus den Listen Teil B - Zuordnung Gruppen nach Arzneimittel Los 1 und Los 2 ergibt sich ein Grundsortiment, welches Auskunft über die Art und den Umfang der vorrangig benötigten Artikel in den Justizvollzugseinrichtungen, dem Justizvollzugskrankenhaus Wittlich und den Standorten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik gibt.
Zu liefern ist der gesamte bei den Justizvollzugseinrichtungen, dem Justizvollzugskrankenhaus Wittlich und den Standorten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik des Landes Rheinland-Pfalz entstehende Bedarf an Arzneimitteln. Aus den Listen Teil B - Zuordnung Gruppen nach Arzneimittel Los 1 und Los 2 ergibt sich ein Grundsortiment, welches Auskunft über die Art und den Umfang der vorrangig benötigten Artikel in den Justizvollzugseinrichtungen, dem Justizvollzugskrankenhaus Wittlich und den Standorten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik gibt.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: verschiedene Erfüllungsorte gem. Teil B - Liste der Bezugsberechtigten
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bernkastel-Wittlich
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2029-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von drei (3) Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Diese Rahmenvereinbarung hat eine Mindestvertragslaufzeit von drei (3) Jahren. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt vier Jahre (48 Monate).
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Siehe Teil R Ziffer 2.3 "Laufzeit der Rahmenvereinbarung"
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Arzneimittelversorgung für alle Justizvollzugseinrichtungen sowie die Standorte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik des Landes Rheinland-Pfalz
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Das Land, vertreten durch den Abteilungsleiter Justizvollzug des Ministeriums der Justiz des Lan-des Rheinland-Pfalz sowie durch den Präsidenten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik, der das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz vertritt, schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die landesweite Beschaffung von Arzneimitteln für die Justizvollzugseinrichtungen und die Standorte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik - Zentralstelle für Gesundheitsmanagement des Landes Rheinland-Pfalz aus.
Das Land, vertreten durch den Abteilungsleiter Justizvollzug des Ministeriums der Justiz des Lan-des Rheinland-Pfalz sowie durch den Präsidenten des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik, der das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz vertritt, schreibt im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 14, 15 VgV, § 119 GWB eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los (dem späteren Auftragnehmer) über die landesweite Beschaffung von Arzneimitteln für die Justizvollzugseinrichtungen und die Standorte des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik - Zentralstelle für Gesundheitsmanagement des Landes Rheinland-Pfalz aus.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-23 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-01-23 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV).
Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters bzw. Bewerbers sowie benannter Unterauftragnehmer im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt).
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters bzw. Bewerbers sowie benannter Unterauftragnehmer im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt).
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein:
- Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR
- Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR
- Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Mindestanforderung an die Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein:
- Personenschäden mindestens 1.000.000 EUR
- Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR
- Vermögensschäden mindestens 100.000 EUR
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Referenzen (Lieferleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens ein (1) Referenzprojekt über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil A - Referenzen (Lieferleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens ein (1) Referenzprojekt über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Beschäftigte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten in den vergangenen 3 Jahren.
Eignungskriterium: Anzahl der Führungskräfte
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Anzahl Führungskräfte) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Durchschnittliche jährliche Anzahl der Führungskräfte in den vergangenen 3 Jahren.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Bilanzsumme) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Bilanzsumme des letzten verfügbaren Geschäftsjahres des Unternehmens.
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Gesamtjahresumsatz) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Jahresumsatz Tätigkeitsbereich) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Jahresumsatz des Unternehmens aus den vergangenen 3 Jahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Eignungskriterium: Supply-Chain-Management
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Lieferkettenmanagement) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Qualitätssicherung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen.
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (technische Ausrüstung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Teil A - Unternehmensdarstellung (Umweltmanagementmaßnahmen) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet.
Teil A - Eigenerklärungen_§ 14 ApoG_JVA KH - Los 1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung in Bezug auf die ordnungsgemäße Ausführung der Lieferung von Arzneimitteln nach § 11 a ApoG, persönliche Beratung des AG in Bezug auf zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie oder Mitgliedschaft in der Arzneimittelkommission des Krankenhauses.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil A - Eigenerklärungen_§ 14 ApoG_JVA KH - Los 1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung in Bezug auf die ordnungsgemäße Ausführung der Lieferung von Arzneimitteln nach § 11 a ApoG, persönliche Beratung des AG in Bezug auf zweckmäßige und wirtschaftliche Arzneimitteltherapie oder Mitgliedschaft in der Arzneimittelkommission des Krankenhauses.
Eigenerklärung des Bieters, aus welcher die Inhalte der Regelung des § 2 a Abs. 1 und Abs. 2 ApBetrO ersichtlich sind oder alternativ Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine Eigenerklärung des Bieters, aus welcher die Inhalte der Regelung des § 2 a Abs. 1 und Abs. 2 ApBetrO ersichtlich sind oder alternativ Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung des Bieters, aus welcher die Inhalte der Regelung des § 2 a Abs. 1 und Abs. 2 ApBetrO ersichtlich sind oder alternativ Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eine Eigenerklärung des Bieters, aus welcher die Inhalte der Regelung des § 2 a Abs. 1 und Abs. 2 ApBetrO ersichtlich sind oder alternativ Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach § 17 VOL/B. Einzelheiten zu den Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Einzureichende Unterlagen:
-Nachweis einer behördlichen Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln nach § 11 a des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG)
-Nachweis über die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gem. § 1 Abs. 2 ApoG oder nach den Gesetzen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
-Teil A - Eigenerklärungen
-Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU
-Teil A - Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung
- Sofern Bietergemeinschaft: "Teil A - Bietergemeinschaft" sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die gemäß "Teil A -Liste beizufügender Unterlagen" genannten Anlagen.
- Sofern Unterauftragnehmer: "Teil A - Unterauftragnehmer" sowie von jedem benannten Unterauftragnehmer die gemäß "Teil A -Liste beizufügender Unterlagen" genannten Anlagen.
Einzureichende Unterlagen:
-Nachweis einer behördlichen Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln nach § 11 a des Gesetzes über das Apothekenwesen (ApoG)
-Nachweis über die Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke gem. § 1 Abs. 2 ApoG oder nach den Gesetzen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
-Teil A - Eigenerklärungen
-Teil A - Eigenerklärungen Sanktionen EU
-Teil A - Tariftreueerklärung bzw. Mindestentgelterklärung
- Sofern Bietergemeinschaft: "Teil A - Bietergemeinschaft" sowie von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die gemäß "Teil A -Liste beizufügender Unterlagen" genannten Anlagen.
- Sofern Unterauftragnehmer: "Teil A - Unterauftragnehmer" sowie von jedem benannten Unterauftragnehmer die gemäß "Teil A -Liste beizufügender Unterlagen" genannten Anlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTJGZPU75#
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: t:06131162234
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞
Fax: +49 6131162113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-15+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 242-834468 (2025-12-15)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-22) Objekt Beschreibung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 725 000 EUR 💰
4 500 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters bzw. Bewerbers sowie benannter Unterauftragnehmer im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt).
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachweis über die Eintragung des Bieters bzw. Bewerbers sowie benannter Unterauftragnehmer im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist (aktueller Nachweis, nicht beglaubigte Kopie genügt).
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. Anmeldung/Nachweis der Tätigkeit beim Finanzamt) vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben. Auch in diesen Fällen ist die erlaubte Berufsausübung auf geeignete Weise nachzuweisen.
Teil A - Referenzen (Lieferleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens ein (1) Referenzprojekt über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Teil A - Referenzen (Lieferleistung) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens ein (1) Referenzprojekt über wesentliche Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Referenzprojekte müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein oder bereits länger als 3 Monate laufen. Die Leistungen sollen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
Werden die o.g. Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt, werden die Angebote als ungeeignet ausgeschlossen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTJGZPU75#
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
#Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YTJGZPU75#
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
- Textform ("einfache" elektronische Signatur)
- Fortgeschrittene elektronische Signatur
- Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: GLO-0001 Neuer Wert
Text:
Die Frist für den Eingang der Angebote wurde bis zum 28.01.2026 um 10:00 Uhr verlängert.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-01-19 📅
Neuer Wert
Text:
Entgegen der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung betragen lautet die Mindestanforderung an die
Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je
Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden
mindestens 3.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR - Vermögensschäden
mindestens 100.000 EUR
Entgegen der ursprünglichen Auftragsbekanntmachung betragen lautet die Mindestanforderung an die
Deckungssummen der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss über folgende Mindestdeckungssummen je
Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, abgeschlossen sein: - Personenschäden
mindestens 3.000.000 EUR - Sachschäden mindestens 3.000.000 EUR - Vermögensschäden
mindestens 100.000 EUR
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung Wie: Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung Neuer Wert
Systemseitige Schwierigkeiten bei der Aktualisierung der Angebotsfrist führten dazu, dass die Vergabestelle ein neues Verfahren zur Fortführung dieses Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz erstellen musste.
Die Abgabe von Angeboten ist nun unter dem folgenden Link im Projektraum mit der Kennziffer "Z.25-0002a" möglich:
https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/public/company/project/CXS2YY5YTU51AV7Q/de/overview
Systemseitige Schwierigkeiten bei der Aktualisierung der Angebotsfrist führten dazu, dass die Vergabestelle ein neues Verfahren zur Fortführung dieses Verfahrens auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz erstellen musste.
Die Abgabe von Angeboten ist nun unter dem folgenden Link im Projektraum mit der Kennziffer "Z.25-0002a" möglich:
https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/public/company/project/CXS2YY5YTU51AV7Q/de/overview
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-01-22 📅
Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 834468-2025
Quelle: OJS 2026/S 017-053591 (2026-01-22)