Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und seine Geschäftsbereichsbehörden verwenden als öffentliche Auftraggeber für die Durchführung von Vergabeverfahren elektronische Mittel; d. h. die Vergabeverfahren werden über eine elektronische Vergabe-Plattform abgewickelt. Die Durchführung von Vergabeverfahren erfolgt zum Teil nicht digital und auf unterschiedlichen Systemen und führt aufgrund einer steigenden Anzahl an Verfahren und fortschreitender Weiterentwicklung des Vergaberechts zu einem Bedarf an einer modernen web- und workflowbasierten Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM), die alle verfahrensbezogenen Schritte einer Vergabe (rechts-)sicher und wirtschaftlich ermöglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung einer Vergabeplattform (SaaS) mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM)
Referenznummer: 2025-BALM-VgSt-011
Kurze Beschreibung:
“Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und seine Geschäftsbereichsbehörden verwenden als öffentliche Auftraggeber für die Durchführung von Vergabeverfahren...”
Kurze Beschreibung
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) und seine Geschäftsbereichsbehörden verwenden als öffentliche Auftraggeber für die Durchführung von Vergabeverfahren elektronische Mittel; d. h. die Vergabeverfahren werden über eine elektronische Vergabe-Plattform abgewickelt.
Die Durchführung von Vergabeverfahren erfolgt zum Teil nicht digital und auf unterschiedlichen Systemen und führt aufgrund einer steigenden Anzahl an Verfahren und fortschreitender Weiterentwicklung des Vergaberechts zu einem Bedarf an einer modernen web- und workflowbasierten Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (kurz: ViM), die alle verfahrensbezogenen Schritte einer Vergabe (rechts-)sicher und wirtschaftlich ermöglich.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für das Beschaffungswesen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Leistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (ViM) für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Leistung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer Vergabeplattform mit integriertem Managementsystem (ViM) für die Ressortbehörden des BMV. Der Betrieb muss dabei in Form einer Cloudleistung über eine als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellte Standardsoftware erfolgen und eine Anbindung über den Datenservice-öffentlicher-Einkauf unterstützen.
Das ViM muss folgende Komponenten mit den folgenden wesentlichen Funktionalitäten umfassen:
a) Anwendung für Vergabestellen zur workflowbasierten elektronischen Durchführung und Dokumentation von Vergabeverfahren (Managementsystem)
b) Vergabeplattform, auf der die Vergabeunterlagen veröffentlicht bzw. für Unternehmen bereitgestellt werden und über die eine revisionssichere Kommunikation zwischen Vergabestelle und teilnehmenden Unternehmen erfolgt
c) Applikation/Funktionalität oder ein webbasierter Zugang für interessierte und/oder teilnehmende Unternehmen zur Übermittlung der Angebotsunterlagen über einen verschlüsselten Kommunikationsweg
Hinweis: Abweichend von a) und b), bei denen es sich ausschließlich um Cloudleistungen handelt, ist für c) ausdrücklich auch die Nutzung einer client-seitig (bieter-seitig lokal) zu installierenden App zugelassen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bezugsberechtigt sind die, dem jeweils aktuell geltenden Ressortzuschnitt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV)...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bezugsberechtigt sind die, dem jeweils aktuell geltenden Ressortzuschnitt des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zugehörigen Behörden (=bezugsberechtigte Stellen, Bezugsberechtigte). Dazu gehören gegenwärtig die nachstehenden Behörden:
BAF – Bundesanstalt für Flugsicherung
BALM - Bundesamt für Logistik und Mobilität
BASt - Bundesanstalt für Straßenwesen
BAV - Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
BAW - Bundesanstalt für Wasserbau
BEU - Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung
BEV - Bundeseisenbahnvermögen
BfG - Bundesanstalt für Gewässerkunde
BFU - Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung
BMV - Bundesministerium für Verkehr
BSH - Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
BSU - Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung
DWD - Deutscher Wetterdienst
EBA - Eisenbahnbundesamt
FBA - Fernstraßen-Bundesamt
HK - Havariekommando
KBA - Kraftfahrt-Bundesamt
LBA - Luftfahrt-Bundesamt
GDWS - Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
WSV - Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (für alle Ämter und Neubauämter, insgesamt derzeit 25 Vergabestellen)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-22 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-22 11:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis: Angabe der entsprechenden Registernummer und -Stelle im Vordruck Unternehmensfragebogen oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die branchenübliche Schäden im auftragsspezifischen Umfang abdeckt
Nachweis: Der Vordruck...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, die branchenübliche Schäden im auftragsspezifischen Umfang abdeckt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort sind auch bestehende Deckungssummen für Vermögensschäden, Daten-/Cyberschäden, Produkthaftpflichtrisiken anzugeben, sowie ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder im Auftragsfall abgeschlossen wird.
Es gelten folgende Mindeststandards:
Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: mind. 3.000.000,00 EUR
Sachschäden: mind. 3.000.000,00 EUR
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Mindeststandards sind durch den Rechenzentrumsbetreiber und Anbieter der Cloud-Leistung nachzuweisen:
- Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Mindeststandards sind durch den Rechenzentrumsbetreiber und Anbieter der Cloud-Leistung nachzuweisen:
- Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 oder gleichwertig (Informationssicherheits-Managementsystem) in Verbindung mit DIN EN ISO/IEC 27017 oder gleichwertig (Absicherung von Cloud-Services) und DIN EN ISO/IEC 27018 oder gleichwertig (Datenschutzstandard für Cloud-Dienste) ,
und
- Zertifizierung (oder Testat) nach Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue - C5 (Basiskriterien) oder gleichwertig
und
- Zertifizierung DIN EN ISO/IEC 22301 (Business Continuity Management) oder gleichwertig
Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots gültig sein. Bei Angabe vergleichbarer Zertifikate hat der Bieter über die Gleichwertigkeit einen entsprechenden Nachweis zu führen. Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Die Zertifizierungen müssen über den gesamten Vertragszeitraum ununterbrochen gültig aufrechterhalten werden.
Es ist nachzuweisen, dass der Bieter seit mindestens drei (3) Jahren eine webbasierte Standard-Anwendung als Cloudleistung (SaaS) für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren im Wirkbetrieb betreibt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Liefer-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers und Anzahl der Nutzer.
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in ihrer Komplexität dem Leistungsgegenstand ähneln.
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Es gelten folgende Mindeststandards:
- Die vorgenannte SaaS-Anwendung für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren muss von mindestens vierzig (40) unterschiedlichen öffentlichen Auftraggebern gem. § 99 GWB genutzt werden (Nutzungsverhältnis besteht im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
und
- über diese SaaS-Anwendung müssen nationale und europaweite Vergabeverfahren für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durchgeführt worden sein
und
- diese SaaS-Anwendung wird insgesamt von mindestens 100 Vergabestellen-Nutzern genutzt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachweis: Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Bezugsberechtigten agieren auf eigene Rechnung. Rechnungen sind entsprechend den jeweiligen Einzelabrufen direkt an die von den Bezugsberechtigten...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Bezugsberechtigten agieren auf eigene Rechnung. Rechnungen sind entsprechend den jeweiligen Einzelabrufen direkt an die von den Bezugsberechtigten genannten Stellen zu richten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
- Vergabekammer des Bundes-
Nationale Registrierungsnummer: 022894990
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 022894990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf
Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vordem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt,
Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BALM ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 180-615135 (2025-09-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-17) Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Liefer-...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge der in den letzten drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Leistungszeitraums, des Auftraggebers und Anzahl der Nutzer.
Nachweis: Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden.
Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in ihrer Komplexität dem Leistungsgegenstand ähneln.
1
Es gelten folgende Mindeststandards:
- Die vorgenannte SaaS-Anwendung für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren muss von mindestens vierzig (40) unterschiedlichen öffentlichen Auftraggebern gem. § 99 GWB oder von mindestens vierzig (40) unterschiedlichen Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB genutzt werden (Nutzungsverhältnis besteht im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
und
- über diese SaaS-Anwendung müssen nationale und europaweite Vergabeverfahren für Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durchgeführt worden sein
und
- diese SaaS-Anwendung wird insgesamt von mindestens 100 Vergabestellen-Nutzern genutzt.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Klarstellung zum geforderten Nachweis an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Alt:
- Die vorgenannte SaaS-Anwendung für die elektronische...”
Text
Klarstellung zum geforderten Nachweis an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Alt:
- Die vorgenannte SaaS-Anwendung für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren muss von mindestens vierzig (40) unterschiedlichen öffentlichen Auftraggebern gem. § 99 GWB genutzt werden (Nutzungsverhältnis besteht im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
Neu:
- Die vorgenannte SaaS-Anwendung für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren muss von mindestens vierzig (40) unterschiedlichen öffentlichen Auftraggebern gem. § 99 GWB oder von mindestens vierzig (40) unterschiedlichen Vergabestellen öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB genutzt werden (Nutzungsverhältnis besteht im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).