Auftragsbekanntmachung (2025-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern
Referenznummer: 2025-10-22
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Auftragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern. Der ausgeschriebene Auftrag ist ein Mietvertrag...”
Beschreibung der Beschaffung
Auftragsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Arbeitsplatz- und Flurdruckern. Der ausgeschriebene Auftrag ist ein Mietvertrag im Sinne von § 535 BGB, denn der Schwerpunkt der Rahmenvereinbarung liegt auf der mietweisen Überlas-sung der Drucksysteme (Arbeitsplatz- und Flurdrucker). Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beläuft sich auf 215 Drucksysteme bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren. Für sämtliche auf dieser Rah-menvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstab-nahmegrenze von 1075 Drucksystemen, bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenver-einbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre (Höchstlaufzeit). Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Glei-ches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung be-steht nicht. Die Auftraggeberin ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmen-vereinbarung ein bestimmtes Kontingent abzunehmen. Die Auftraggeberin ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
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Zusätzliche Informationen:
“a) Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: 01 Antworten und Klarstellungen der ivl auf Bieterfragen 02 ...”
Zusätzliche Informationen
a) Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: 01 Antworten und Klarstellungen der ivl auf Bieterfragen 02 Leistungsbeschreibung 03 Energieeffizienz (= Vordruck 01a) 04 Preisblatt (= Vordruck 08) 05 Qualitätskonzept (= Vordruck 09) 06 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07 und 07a; zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) 07 Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordrucke 05 und 05a; zusammen auch Anlagenkonvolut 07 genannt) 08 Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) 09 Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tarif-treue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) 10 Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) 11 EVB-IT Überlassung Typ B-AGB b) Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-24 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-24 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvor-schriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvor-schriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. (2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufs-ausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsverga-be und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. (3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. (4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektroni-scher Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (= Lieferung von Drucksystemen) in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (= Lieferung von Drucksystemen) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. (2.) Mindestanforderung: Der Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (= Lieferung von Drucksystemen) muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 750.000 Euro betragen haben. (3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt. (4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 23.10.2022 bis zum 22.10.2025 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 23.10.2022 bis zum 22.10.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeit-raum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. (2.) Mindestanforderungen: Mindestens 3 geeignete Referenzen über Lieferungen von Drucksystemen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): (a.) Lieferung und Aufstellung von mindestens 150 Arbeitsplatz- oder Flurdruckern (zur Miete) (b.) und geräte- und laufzeitbezogene Lizenzen für die Betreibersoftware, (c.) Erbringung von Service- und Wartungsleistungen, (d.) im Zeitraum vom 23.10.2022 bis zum 22.10.2025 (3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck ein-zutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. (4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzu-legen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. (5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Erforderlich ist eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. (2.) Die Beschreibung muss im Rahmen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Erforderlich ist eine Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens des Bieters. (2.) Die Beschreibung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. (3.) Mindestanforderungen: (a) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 erbringen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nach-weis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffen-den Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt. (b) Bieter müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates für nachhaltiges Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 erbringen. Die Auftraggeberin erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Sofern ein gleichwertiger Nach-weis erbracht wird, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen. Konnte ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffen-den Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so wird die Auftraggeberin auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen. Der Nachweis des Zertifikates muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vertragsunterlagen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7DXBV#
1. a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe...”
#Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7DXBV#
1. a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in jeweils aktueller Fassung sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. c) Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. d) Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 2. a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unter-nehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der Auftraggeberin zu werden. c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. d) Die Auftraggeberin kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin. h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschluss-gründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3. a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: 01 Angebotsvordruck Vordruck 01 02 Energieeffizienz Vordruck 01a 03 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur falls einschlägig) Vordruck 02 04 Eigenerklärung zur Eignung Vordruck 03 05 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) Vordruck 04 06 Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) Vordruck 04a 07 Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) Vordruck 04b 08 Eignungsleihe - wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) Vordruck 05 09 Eignungsleihe - technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nur falls einschlägig) Vordruck 05a 10 Verantwortlicher Ansprechpartner Vordruck 06 12 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (nur falls einschlägig) Vordruck 07 13 Nachweis Unterauftragnehmer (nur falls gefordert) Vordruck 07a 14 Preisblatt Vordruck 08 15 Qualitätskonzept Vordruck 09
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 206-708898 (2025-10-23)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-20) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-08 12:01:00 📅
“Die Verfahrensfristen werden verlängert.”
Quelle: OJS 2025/S 225-774174 (2025-11-20)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-02) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-18 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-18 12:01:00 📅