Gegenstand dieser Vergabe ist die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Windeln und Hygiene- und Reinigungsbedarf in drei Losen für die Stadt Wuppertal
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-29.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Babybedarf inkl. Windeln, Reinigungsmittel und Reinigungsbedarf
Referenznummer: L-0214-25
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Windeln und Hygiene- und Reinigungsbedarf in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Windeln und Hygiene- und Reinigungsbedarf in drei Losen für die Stadt Wuppertal
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Einwegwindeln📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Windeln und Hygiene- und Reinigungsbedarf für...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Windeln und Hygiene- und Reinigungsbedarf für die Stadt Wuppertal
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Babypflegeprodukte📦
Ort der Leistung: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der aus dieser Ausschreibung resultierende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung endet automatisch 12 Monate nach Zuschlagserteilung, ohne dass es einer...”
Beschreibung der Optionen
Der aus dieser Ausschreibung resultierende Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung endet automatisch 12 Monate nach Zuschlagserteilung, ohne dass es einer Kündigung bedarf, oder alternativ bereits früher mit Erreichen des vorgenannten Höchstauftragsvolumens, sofern der Auftraggeber nicht von einer Anwendung der Überprüfungsklausel nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB Gebrauch macht.
Darüber hinaus besteht für die Auftraggeberin drei (3) Mal die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Eine Inanspruchnahme der Verlängerungsoption wird dem Auftragnehmer spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit angezeigt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 10:45:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 10:45:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot ist einzureichen:
"UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot ist einzureichen:
"UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen:
- Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen.
- Erklärung zu Vertragsumfang/-bestandteile, Angebotspreis und Preisnachlässe
- Erklärung über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
- Erklärung über Leistungsausführung im eigenen Betrieb und/oder durch Nachunternehmer
- Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsatz des Hauptunternehmens, der vorgesehenen Nachunternehmen und vorgesehenen Speditionen Mindestumsatz pro Jahr netto 600.000 € KMU werden auch gewertet,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Umsatz des Hauptunternehmens, der vorgesehenen Nachunternehmen und vorgesehenen Speditionen Mindestumsatz pro Jahr netto 600.000 € KMU werden auch gewertet, wenn sie den geforderten Mindestumsatz in den letzten 3 Jahren in den Sparten Hygienepapiere, Reinigungsmittel und Geräte nicht erreicht haben. Mindeststandard: Umsatz durchschnittlich mind. 200.000,00 EUR netto p.a.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) einzureichen.
Hierfür ist das Dokument: Eigenerklärung Sanktions-VO zu verwenden und mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens fünf (5) Referenz über gleichwertige abgeschlossene...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens fünf (5) Referenz über gleichwertige abgeschlossene Aufträge in den letzten 3 Jahren in der Sparte Hygienepapiere, Babybedarfe und Windeln u. ä. mit folgenden Angaben:
Ausführungsort, Anschrift, Auftraggeber, Anzahl der Lieferstellen, Netto-Jahresumsatz pro
Jahr, Auftragsdauer, Ansprechpartner*innen mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift
Die Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu führen.
“Die Unterlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen, finden Sie in der Anlage "Checkliste einzureichender Unterlagen zur...”
Die Unterlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen, finden Sie in der Anlage "Checkliste einzureichender Unterlagen zur Angebotsabgabe_Losübergreifend"
Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die erforderlichen Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht die geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen.
Gleiches gilt für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung auf Anforderung einzureichen sind, wenn der Bieter den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in PQV erbringen möchte.
Für den Fall, dass der Vertrag gekündigt oder anderweitig beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Durchführung des Auftrags bzw. der verbleibenden Leistungen den übrigen Bietern - in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses und grundsätzlich zu den von diesen im Ausschreibungsverfahren angebotenen finanziellen Konditionen - anzubieten. Der Auftraggeber stellt dabei sicher, dass der neue Auftragnehmer ebenfalls im Sinne des Ausschreibungsverfahrens geeignet und nicht nach §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist.
Der Auftraggeber gewährt dem neuen Auftragnehmer einen angemessenen Zeitraum zur Vorbereitung auf die Vertragsumsetzung. Dabei können dem neuen Auftragnehmer auch notwendige Abweichungen von etwaig angebotenen Vertragsfristen gestattet werden. Der Auftraggeber und der neue Auftragnehmer können einen neuen Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten vereinbaren, die aus einer etwaigen Verkürzung bzw. Verlängerung des Vertrags oder einer Verschiebung von sonstigen Vertragsfristen resultieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Nachprüfungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: t:02211473055
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 000📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Nachprüfungsstelle
Nationale Registrierungsnummer: t:02211473055
Postanschrift: Zeughausstrasse 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 166-567341 (2025-08-29)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-26) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-10 09:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-10 09:15:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund von Bieterfragen wurde die Angebotsfrist verlängert.”
Quelle: OJS 2025/S 186-634951 (2025-09-26)