Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (3 Lose) - Los 1: Arbeitsschutzkleidung; - Los 2: Grubenwehrschutzkleidung; Los 3: Arbeitsschutzschuhe
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (3 Lose)
Referenznummer: 1817138-U56
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (3 Lose) - Los 1: Arbeitsschutzkleidung; - Los...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (3 Lose) - Los 1: Arbeitsschutzkleidung; - Los 2: Grubenwehrschutzkleidung; Los 3: Arbeitsschutzschuhe
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schutzkleidung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (3 Lose) - Los 1: Arbeitsschutzkleidung
Über...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (3 Lose) - Los 1: Arbeitsschutzkleidung
Über die geplante Vertragsdauer von 4 Jahren handelt es sich voraussichtlich um bis zu 3.000 Stück Arbeitsjacken, 2.400 Stück Bundhosen und 2.000 Stück Latzhosen für mehrheitlich Herren, aber auch Damen. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Bei jedem Kleidungsstück sind vor Auslieferung Finalisierungen anzubringen.
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Zusätzliche Informationen:
“Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen...”
Zusätzliche Informationen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
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Ort der Leistung: Greiz🏙️
Ort der Leistung: Zwickau🏙️
Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (3 Lose) - Los 2: Grubenwehrschutzkleidung....”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (3 Lose) - Los 2: Grubenwehrschutzkleidung. Über die geplante Vertragsdauer von 4 Jahren handelt es sich voraussichtlich um bis zu 48 Stück Bundjacken, 40 Stück Bundhosen, 28 Stück Latzhosen, 48 Stück Herren-Poloshirts, 12 Stück Damen-Poloshirts, 36 Stück Herren-Fleecejacken und 12 Stück Damen-Fleecejacken. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Bei jedem Kleidungsstück sind vor Auslieferung Finalisierungen anzubringen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (3 Lose) - Los 3: Arbeitsschutzschuhe. Über die...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Frei-Haus-Lieferung von Arbeitsschutzausrüstung an die Standorte der Wismut GmbH (3 Lose) - Los 3: Arbeitsschutzschuhe. Über die geplante Vertragsdauer von 4 Jahren handelt es sich voraussichtlich um bis zu 620 Paar Arbeitsschutzschuhe Form A, 1.600 Paar Arbeitsschutzschuhe Form B und bis zu 768 Paar Arbeitsschutzschuhe Form C für
verschiedene Einsatzzwecke für mehrheitlich Herren aber auch Damen. Die Schätz- und Höchstmengen sind in den Vergabeunterlagen angegeben. Es wird ein Vermessungsservice an den Standorten des Auftraggebers zur präzisen Ermittlung von Fußgrößen und -formen (Schuhgrößen) gefordert, um eine optimale Passgenauigkeit und Komfort für den Träger zu gewährleisten.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-14 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Angebotsöffnung erfolgt
elektronisch. Es sind keine Bieter zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 34
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es
Leistungen betrifft, die mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl des
Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen; - durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei
Jahren; - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein
Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; - Angabe, dass nachweislich
keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber/Bieter in Frage stellt; - Angaben, dass die Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen; - Erklärung, dass den Beschäftigten des
Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern
bei der Ausführung der Leistung, soweit das Gesetz über zwingende
Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig
im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
(Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG), das Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), sonstige bundes-
oder landesgesetzlich geltende Regelungen und/oder allgemein verbindlich
erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils
geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt
werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben
werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags das
Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags das
Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine Verpflichtungserklärung vom
Nachunternehmer/unterstützenden Drittunternehmen (EU) vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels
Eintrag in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes der Gemeinschaft oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über den Sitz des Unternehmens mittels
Eintrag in das Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem es ansässig ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung: - über den Sitz des Unternehmens mittels
Eintrag in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes der Gemeinschaft oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung: - über den Sitz des Unternehmens mittels
Eintrag in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem es ansässig ist; - dass sich das Unternehmen bei der
Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben zu drei Referenzen zur Ausführung von
Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden
Leistung vergleichbar sind.”
“Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen...”
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228 94990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur
Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur
Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 172-586877 (2025-09-08)