Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit tragen Sie bitte in der Excel-Vorlage "09_Vordruck_Referenzen" mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen (z. B. Beratung, Konzeption, Erstellung und Bearbeitung von Bildmaterial/Illustrationen/Schaubildern/Grafiken/Tabellen etc., Lektorat, Korrektorat, grafische Gestaltung, Proof-Herstellung, Vorlagenherstellung (Print und Digital), Druckabwicklung, etc.),
● Zeitraum der Leistungserbringung,
● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung).
● Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Referenzobjekt 1 - Nachweis für die gestalterische Kompetenz
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Die Referenz muss eine Publikation in Form eines Magazins, eines Hefts, oder einer Broschüre, mit Gestaltung und Vorlagenherstellung auf Basis bestehender Gestaltungsrichtlinien (bzw. Corporate Design Vorgaben) umfassen.
● Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 100 Seiten haben.
● Die Referenz muss jeweils mindestens 20 Seiten mit Bildern sowie jeweils mindestens 20 Seiten mit Infografiken und/oder Tabellen sowie verschiedene Textsorten (z. B. Überschriften, Aufzählungen, Fließtext, Bildunterschriften) enthalten.
● Die Publikation muss mind. zweimal jährlich erschienen sein.
Referenzobjekt 2 - Nachweis für die Kompetenz der Online-Gestaltung
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
● Es handelt sich um Online-Banner, Social-Media-Posts (mit mindestens 2 veröffentlichten Motiven einer Kampagne oder Reihe) oder die grafische Gestaltung für eine Website oder App, die vom Bieter selbst konzipiert und realisiert wurden.
Referenzobjekt 3 - Nachweis für die Kompetenz Erstellung barrierefreier PDF-Dateien
Vom Bieter ist eine mit dem Ausschreibungsgegenstand gleichwertige Referenz als Nachweis zu benennen. Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale ausweisen:
● Die Referenz muss einen Seitenumfang von mindestens 100 Seiten haben.
● Die Referenz muss jeweils mindestens 20 Seiten mit Bildern sowie jeweils mindestens 20 Seiten mit Infografiken und/oder Tabellen sowie verschiedene Textsorten (z. B. Überschriften, Aufzählungen, Fließtext, Bildunterschriften) enthalten.
● Die barrierefreie PDF-Datei muss den hierzu aufgestellten Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Für die Referenzen ist die Excel-Vorlage "09_Vordruck Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld "Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang" die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).