Auftragsbekanntmachung (2025-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Schulmobiliar für die Schulen der Stadt Hamm
Referenznummer: 2025-11/345
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Schulmobiliar für die Schulen der Stadt Hamm”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Schulmobiliar für die Schulen der Stadt Hamm. Folgendes Mobiliar ist zu liefern und zu montieren:
-...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Montage von Schulmobiliar für die Schulen der Stadt Hamm. Folgendes Mobiliar ist zu liefern und zu montieren:
- Schülerdoppeltische, höhenverstellbar
- Schülereinzeltische, höhenverstellbar
- Drahtkorblagen für Schülertische
- Schülerkufenstühle, höhenverstellbar
- Lehrertische
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Verwendungsstellen sind 31 Grund- und Förderschulen mit 32 Schulstandorten im Stadtgebiet Hamm. In der Regel werden in einem Kalenderjahr ca. 6-8...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Verwendungsstellen sind 31 Grund- und Förderschulen mit 32 Schulstandorten im Stadtgebiet Hamm. In der Regel werden in einem Kalenderjahr ca. 6-8 Schulen bzw. Schulstandorte mit Mobiliar beliefert. Je nach anfallendem Bedarf kann diese Zahl variieren.
Die Lieferanschriften ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.
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Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Abhängig von der Ausübung der Verlängerungsoption(en).” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-12 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-12 06:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46 VgV - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen (Vordruck) mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach §46 VgV - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Bieterfragebogen (Vordruck) mit Referenzen für vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren (2022 - 2024) mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Ausführungs- und Fertigungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit Organisationseinheit und zentraler Tel.-Nr.
Vergleichbare Leistungen sind:
- Lieferung und Montage von Schulmobiliar für Schulen
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die VOL/B und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL).” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es ist zulässig, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe).
Hierzu wird auf Ziffer 6 der zur Verfügung stehenden Bewerbungsbedingungen der Stadt Hamm und auf Ziffer 4.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Hamm (ZVB-VOL) verwiesen.
“#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTZG4EAMF#
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB...”
#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRYTZG4EAMF#
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB mit dem Vordruck "Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen".
(1.2) Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften:
- Vordruck "Bietergemeinschaftserklärung"
- Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
- Zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
- die von allen Mitgliedern, mit den zu übernehmenden Teilleistungen, ausgefüllte Referenzliste (Vordruck)
(1.4) Bei Eignungsleihe:
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen"
DE Standardformular 2 - Auftragsbekanntmachung 11 07.08.2023 16:58 Uhr - VMS 10.4.0.0803
- Der vom anderen Unternehmen unterzeichnete Vordruck zum Nachweis, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht
(1.5) Bei Nachunternehmereinsatz
- Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(1.6) Vordruck "Angebot"
(1.7) Vordruck "Leistungsverzeichnis"
(1.8) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot
(2) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der dokumentierten Kommunikation über den Vergabemarktplatz Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(3) Die gesamte Kommunikation zum Vergabeverfahren hat grundsätzlich über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(4) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
- Leistungsbeschreibung
- Bewerbungsbedingungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
- Informationsblatt DSGVO
(5) Der Vordruck "Absage" ist über den Vergabemarktplatz einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 231-795779 (2025-11-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-03)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" wurde durch die Datei "Leistungsverzeichnis 03.12.2025.xlsx" ersetzt.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Datei "Leistungsverzeichnis.xlsx" enthielt einen Formelfehler bei der Berechnung der Mehrwertsteuer und musste daher ersetzt werden.”
Quelle: OJS 2025/S 234-803955 (2025-12-03)