Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Büromaterial. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der folgenden Warengruppen: - Ordnung und Registratur - Ordner - Ordnerzubehör - Hefter - Mappen - Prospekte und Aktenhüllen - Register/Trennmittel - Ordnungszubehör - Gummibänder - Blöcke/Hefter/Kladden - Folien - Haftnotizen - Schreiben und Korrektur - Rund um den Schreibtisch (Heftgeräte, Enthefter, Locher, Schreibunterlage, Papierkörbe) - Etiketten, Beschilderung, Kennzeichnung - Zeichenbedarf - Moderationsbedarf - Präsentationsbedarf - Klebeartikel - Stempelzubehör - Pilotenkoffer, Aktenkoffer - Versandmittel (Packbänder, Abroller usw. ausgenommen Briefhüllen und Versandtaschen) In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B) inkl. Angebotsvordruck wird ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung inkl. der niedersächsischen Inseln, das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) inkl. nachgeordneter Bereiche, das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) inkl. nachgeordneter Bereiche, die Stadt Celle und die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen sowie diverse Kommunen gem. dem Anhang "Übersicht der Kommunen". Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büroverbrauchsmaterial
Referenznummer: 022-RV-BMA/2025-03.319
Kurze Beschreibung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Kurze Beschreibung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Büromaterial. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der folgenden Warengruppen: - Ordnung und Registratur - Ordner - Ordnerzubehör - Hefter - Mappen - Prospekte und Aktenhüllen - Register/Trennmittel - Ordnungszubehör - Gummibänder - Blöcke/Hefter/Kladden - Folien - Haftnotizen - Schreiben und Korrektur - Rund um den Schreibtisch (Heftgeräte, Enthefter, Locher, Schreibunterlage, Papierkörbe) - Etiketten, Beschilderung, Kennzeichnung - Zeichenbedarf - Moderationsbedarf - Präsentationsbedarf - Klebeartikel - Stempelzubehör - Pilotenkoffer, Aktenkoffer - Versandmittel (Packbänder, Abroller usw. ausgenommen Briefhüllen und Versandtaschen) In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B) inkl. Angebotsvordruck wird ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung inkl. der niedersächsischen Inseln, das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) inkl. nachgeordneter Bereiche, das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) inkl. nachgeordneter Bereiche, die Stadt Celle und die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen sowie diverse Kommunen gem. dem Anhang "Übersicht der Kommunen". Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Büromaterial📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 490 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Büromaterial. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der sowohl das in der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck abgefragte Kernsortiment als auch ein entsprechendes Randsortiment liefern kann. Das Kernsortiment besteht aus den bisher abgerufenen Artikeln und Freitextbestellungen. Über die Abfrage eines sogenannten Randsortiments soll künftig die Möglichkeit bestehen, Artikel aus dem Portfolio des späteren Auftragnehmers zu beschaffen, die über das Kernsortiment hinausgehen. Das Randsortiment umfasst nur Artikel der folgenden Warengruppen: - Ordnung und Registratur - Ordner - Ordnerzubehör - Hefter - Mappen - Prospekte und Aktenhüllen - Register/Trennmittel - Ordnungszubehör - Gummibänder - Blöcke/Hefter/Kladden - Folien - Haftnotizen - Schreiben und Korrektur - Rund um den Schreibtisch (Heftgeräte, Enthefter, Locher, Schreibunterlage, Papierkörbe) - Etiketten, Beschilderung, Kennzeichnung - Zeichenbedarf - Moderationsbedarf - Präsentationsbedarf - Klebeartikel - Stempelzubehör - Pilotenkoffer, Aktenkoffer - Versandmittel (Packbänder, Abroller usw. ausgenommen Briefhüllen und Versandtaschen) In der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (B) inkl. Angebotsvordruck wird ein einheitlicher Rabattsatz auf das Randsortiment abgefragt. Das Randsortiment ist anhand eines digitalen Händlerkatalog mit Nettopreisangaben bzw. eine Artikelliste mit Nettopreisangaben des Bieters einzureichen. Eine Konkretisierung des Umfangs des tatsächlichen Randsortiments erfolgt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung. Die Artikel des Kern- und Randsortiments werden in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung inkl. der niedersächsischen Inseln, das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) inkl. nachgeordneter Bereiche, das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) inkl. nachgeordneter Bereiche, die Stadt Celle und die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen sowie diverse Kommunen gem. dem Anhang "Übersicht der Kommunen". Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abrufberechtigt sind alle Dienststellen der unmittelbaren Niedersächsischen Landesverwaltung inkl. der niedersächsischen Inseln, das Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung (TMIKL) inkl. nachgeordneter Bereiche, das Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) inkl. nachgeordneter Bereiche, die Stadt Celle und die Stadt Göttingen inkl. Außenstellen sowie diverse Kommunen gem. dem Anhang "Übersicht der Kommunen".
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Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-07 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 124
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Es wurde ein dynamisches Beschaffungssystem eingerichtet ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "An-gaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 223-766565 (2025-11-18)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 490 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-27 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wurde verlängert bis zum 27. Januar 2026 um 10.00 Uhr Die Bindefrist endet somit am 01. Juni 2026.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wurde verlängert bis zum 27. Januar 2026 um 10.00 Uhr Die Bindefrist endet somit am 01. Juni 2026.”
Quelle: OJS 2025/S 232-799082 (2025-12-01)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 490 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-03 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wurde vom 27. Januar 2026 (10:00 Uhr) auf den 3. Februar 2026 (10:00 Uhr) verlängert. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen...”
Text
Die Angebotsfrist wurde vom 27. Januar 2026 (10:00 Uhr) auf den 3. Februar 2026 (10:00 Uhr) verlängert. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen verlängert sich bis zum 26. Januar 2026.
“Die Angebotsfrist wurde vom 27. Januar 2026 (10:00 Uhr) auf den 3. Februar 2026 (10:00 Uhr) verlängert. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen...”
Die Angebotsfrist wurde vom 27. Januar 2026 (10:00 Uhr) auf den 3. Februar 2026 (10:00 Uhr) verlängert. Die Frist zur Einreichung von Bieterfragen verlängert sich bis zum 26. Januar 2026.
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Quelle: OJS 2026/S 017-056617 (2026-01-23)
Auftragsbekanntmachung (2026-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 490 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-10 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wurde bis zum 10. Februar 2026 um 10:00 Uhr verlängert.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wurde bis zum 10. Februar 2026 um 10:00 Uhr verlängert.”
Quelle: OJS 2026/S 021-068642 (2026-01-28)
Auftragsbekanntmachung (2026-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 490 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-17 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-02-17 10:01:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Angebotsfrist wurde bis zum 17.02.2026 um 10.00 Uhr verlängert.” Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wurde bis zum 17.02.2026 um 10.00 Uhr verlängert.”
Quelle: OJS 2026/S 026-086980 (2026-02-05)