Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 1
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Eine vergleichbare Leistung ist eine Rahmenvereinbarung über die fortlaufende Lieferung von Geschirr, insbesondere Teller, Schalen, Platten oder vergleichbare Artikel, mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 170.000 € netto und es müssen bezogen auf die Leistungsart mindestens 60 Anlieferstellen bedient werden.
Zur Erfüllung dieser Anforderung ist die Doppelnennung einer Referenz in mehreren Losen zulässig. Eine Addition mehrerer Referenzaufträge zur Erreichung des geforderten Mindestauftragswertes ist unzulässig.
Jeder Referenzauftrag muss für sich allein den geforderten Mindestauftragswert erfüllen.
Los 2
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Eine vergleichbare Leistung ist eine Rahmenvereinbarung über die fortlaufende Lieferung von Servier- und/oder Speisebesteck, insbesondere Besteck für den professionellen Einsatz, mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 90.000 € netto und es müssen bezogen auf die Leistungsart mindestens 30 Anlieferstellen bedient werden.
Zur Erfüllung dieser Anforderung ist die Doppelnennung einer Referenz in mehreren Losen zulässig. Eine Addition mehrerer Referenzaufträge zur Erreichung des geforderten Mindestauftragswertes ist unzulässig.
Jeder Referenzauftrag muss für sich allein den geforderten Mindestauftragswert erfüllen.
Los 3
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: Rahmenvereinbarung über die fortlaufende Lieferung von Trinkgefäßen, insbesondere Gläser, Becher oder Tassen, mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 50.000 € netto und es müssen bezogen auf die Leistungsart mindestens 20 Anlieferstellen bedient werden.
Zur Erfüllung dieser Anforderung ist die Doppelnennung einer Referenz in mehreren Losen zulässig. Eine Addition mehrerer Referenzaufträge zur Erreichung des geforderten Mindestauftragswertes ist unzulässig.
Jeder Referenzauftrag muss für sich allein den geforderten Mindestauftragswert erfüllen.
Los 4
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: Rahmenvereinbarung über die fortlaufende Lieferung von Gastronormbehältern in unterschiedlichen Größen und Ausführungen, mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 18.000 € netto.
Eine Addition mehrerer Referenzaufträge zur Erreichung des geforderten Mindestauftragswertes ist unzulässig. Jeder Referenzauftrag muss für sich allein den geforderten Mindestauftragswert erfüllen.
Los 5
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: Rahmenvereinbarung über die fortlaufende Lieferung von Koch- und Backzubehör, insbesondere Utensilien und Hilfsgeräte für Zubereitungs-, Back- und Portioniertätigkeiten, mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 35.000 € netto.
Eine Addition mehrerer Referenzaufträge zur Erreichung des geforderten Mindestauftragswertes ist unzulässig.
Jeder Referenzauftrag muss für sich allein den geforderten Mindestauftragswert erfüllen.
Los 6
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: Rahmenvereinbarung über die fortlaufende Lieferung von Küchenzubehör, insbesondere Aufbewahrungs-, Vorbereitungs- und Servierartikel, mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 70.000 € netto und es müssen bezogen auf die Leistungsart mindestens 30 Anlieferstellen bedient werden.
Zur Erfüllung dieser Anforderung ist die Doppelnennung einer Referenz in mehreren Losen zulässig. Eine Addition mehrerer Referenzaufträge zur Erreichung des geforderten Mindestauftragswertes ist unzulässig.
Jeder Referenzauftrag muss für sich allein den geforderten Mindestauftragswert erfüllen.
Los 7
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: Rahmenvereinbarung über die fortlaufende Lieferung von Großküchengeräten und zugehörigem Zubehör, insbesondere Transport-, Einschub- und Bereitstellungssysteme sowie Zubehör für professionelle Kochsysteme, mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 38.000 € netto.
Eine Addition mehrerer Referenzaufträge zur Erreichung des geforderten Mindestauftragswertes ist unzulässig.
Jeder Referenzauftrag muss für sich allein den geforderten Mindestauftragswert erfüllen.
Los 8
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: Rahmenvereinbarung über die fortlaufende Lieferung von Kochgeschirr, insbesondere Töpfe, Pfannen, Bräter oder vergleichbare Artikel, mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 25.000 € netto. Eine Addition mehrerer Referenzaufträge zur Erreichung des geforderten Mindestauftragswertes ist unzulässig.
Jeder Referenzauftrag muss für sich allein den geforderten Mindestauftragswert erfüllen.
Los 9
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: Rahmenvereinbarung über die fortlaufende Lieferung von Haushaltseinrichtung, insbesondere Behälter-, Aufbewahrungs- und Wäschezubehör, mit einem jährlichen Auftragswert von mindestens 48.000 € netto.
Zur Erfüllung dieser Anforderung ist die Doppelnennung einer Referenz in mehreren Losen zulässig. Eine Addition mehrerer Referenzaufträge zur Erreichung des geforderten Mindestauftragswertes ist unzulässig.
Jeder Referenzauftrag muss für sich allein den geforderten Mindestauftragswert erfüllen.