Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Los 1
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine vergleichbare Leistung vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung mit:
- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hygienepapierspendern
(Toilettenpapierspender und/oder Papierhandtuchspender) für einen
Auftraggeber
- einem Auftragswert von mindestens 20.000,00 Euro netto jährlich
Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind.
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Los 2
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine vergleichbare Leistung vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung mit:
- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Waschraumhygienebedarf
(insbesondere Hygienebehälter und Papierkörbe) für einen Auftraggeber
- einem Auftragswert von mindestens 15.000,00 Euro netto jährlich
Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind.
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Los 3
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine vergleichbare Leistung vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung mit:
- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Flüssigproduktspendern
(insbesondere Seifen-, Desinfektionsmittel, -Duschgel, -Shampoospender) für einen Auftraggeber
- einem Auftragswert von mindestens 70.000,00 Euro netto jährlich
Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind.
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Los 4
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine vergleichbare Leistung vorweisen.
Als vergleichbar gelten folgende Leistungen aus einer Rahmenvereinbarung mit:
- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Seifen für einen
Auftraggeber
- einem Auftragswert von mindestens 10.000,00 Euro netto jährlich
Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind.
Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist.
Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss.
Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.