Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Überwachung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Begleitung von (Bau-)Maßnahmen in Anlehnung an die HOAI 2021. Es wird jeweils ein Planungsteam gesucht, das mittels einer Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen in einem definierten Stundenumfang abgerufen werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-10.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Planung und Überwachung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein und Südwestfalen
Referenznummer: 19142
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Überwachung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Begleitung von (Bau-)Maßnahmen in...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung und Überwachung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Begleitung von (Bau-)Maßnahmen in Anlehnung an die HOAI 2021. Es wird jeweils ein Planungsteam gesucht, das mittels einer Rahmenvereinbarung für die Umsetzung der beabsichtigten Maßnahmen in einem definierten Stundenumfang abgerufen werden kann.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gesucht wird ein interdisziplinäres Planungsteam, welches breit aufgestellt ist und sowohl Planungen für Gebäude und Innenräume als auch die Fachplanung für...”
Beschreibung der Beschaffung
Gesucht wird ein interdisziplinäres Planungsteam, welches breit aufgestellt ist und sowohl Planungen für Gebäude und Innenräume als auch die Fachplanung für die technische Gebäudeausrüstung vornimmt. Die Beratung zu Themen rund um die GEFMA-Richtlinie 190 2.0:2023-06"Betreiberverantwortung", insbesondere spezielle Betreiberpflichten, Prüfung vor Inbetriebnahme, Wiederkehrende Prüfungen und Prüfung nach prüfpflichtigen Änderungen ist ebenfalls Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag verlängert sich maximal zwei mal um jeweils 12 Monate, falls dieser nicht von einer der beiden Vertragsparteien fristgerecht gekündigt wird.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-11 10:02:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichterklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung, welche Sach- und Personenschäden inkl. Datenschutz in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Vermögensschäden inklusive Datenschutz i. H. v. 1 Mio. EUR pro Kalenderjahr und Umweltschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR pro Kalenderjahr abdeckt. Diese Versicherung wird über die Dauer der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Hinweise:
(a) Der Nachweis kann bereits mit Abgabe des Angebotes eingereicht werden, ist jedoch spätestens acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
(b) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft den Auftraggeberinnen binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung im Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Auszug aus dem Handelsregister von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV fordert die Auftraggeberin...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen zu vergleichbaren Dienstleistungen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV fordert die Auftraggeberin mindestens die unten genannten Referenzumfänge von zwei Referenzgebern bei Angebot auf ein Los bzw. mindestens die unten genannten Referenzumfänge von drei Referenzgebern bei Angebot auf zwei Lose bzw. mindestens die unten genannten Referenzumfänge von vier Referenzgebern bei Angebot auf drei Lose zu Leistungen, die innerhalb der letzten drei Jahre (01.01.2022 bis 31.12.2024), nach Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, anzugeben. Vergleichbar sind Sanierungs-, Instandhaltungs-, oder Baumaßnahmen, für die die Planung und Überwachung durchgeführt worden ist. Die Maßnahmen müssen an Gebäuden mit einer BGF von jeweils mindestens 700 qm durchgeführt worden sein. Zudem muss Beratungserfahrung zu Themen rund um die "Betreiberverantwortung" nach der die GEFMA-Richtlinie 190 2.0:2023-06 nachgewiesen werden. Sofern ein Angebot auf zwei oder drei Lose abgegeben wird, muss die Mindestanzahl der addierten Planung und Überwachung von Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen von zwei oder drei Losen in Summe abgedeckt werden. Bezüglich der Anzahl an Referenzen (Referenzgeber) sind für zwei Lose mindestens drei Referenzen und bei drei Losen mindestens vier Referenzen einzureichen, die insgesamt die Summe der für die entsprechende Losanzahl als Mindestanzahl vorgegebenen Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erfüllen. Die Mindestanzahl an Beratungen zum Thema Betreiberverantwortung nach der o.g. GEFMA-Richtlinie beträgt auch bei Abgabe auf zwei oder alle Lose insgesamt eine Referenz. Es sind mindestens zwei Referenzgeber je Los anzugeben, die mindestens drei Sanierungs-, Instandhaltungs-, oder Baumaßnahmen, für die die Planung und Überwachung durchgeführt worden ist nachzuweisen. Die Maßnahmen müssen an Gebäuden mit einer BGF von jeweils mindestens 700 qm durchgeführt worden sein und abgeschlossen sein. Zusätzlich eine Beratung zum Thema Betreiberverantwortung nach o.g. GEFMA-Richtlinie Unter "Maßnahme" ist hier ein zeitlich abgeschlossenes Einzelprojekt zu verstehen, welches in einem Gebäude mit einer BGF von mindestens 700 m2 durchgeführt worden ist. Maßnahmen bei demselben Referenzgeber können zum Beispiel zwei zeitlich oder örtlich voneinander unabhängige Projekte innerhalb eines Gebäudes sein (z.B. Toilettensanierung und Umbau Eingangsbereich) oder mehrere Projekte an unterschiedlichen Gebäuden vom selben Referenzgeber.
Die Referenz gilt als erbracht, wenn alle geforderten Angaben getätigt werden und
- mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Bieter selbst darf nicht als Referenz angegeben werden).
- keine negativen Erfahrungen der Auftraggeberin oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug mit der Auftraggeberin vorliegen.
- Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt 2.
Hinweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dazu sind die Erklärungen und Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert auszufüllen und jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Erklärungen sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Unterlagen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Erklärungen sind bereits mit der Abgabe des Angebots vom jeweiligen Eignungsverleiher einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise Qualifikationen Projektmitglieder (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweise Qualifikationen Projektmitglieder
Der Auftragnehmer hält...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise Qualifikationen Projektmitglieder (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweise Qualifikationen Projektmitglieder
Der Auftragnehmer hält jeweils mindestens ein Projektmitglied mit folgender Qualifikation vor:
- Projektleiter Architekt oder Bauingenieur mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung, Erfahrung mit Umbau oder Sanierung oder Neubau oder Erweiterung eines Gebäudes mit mind. 700 m2 BGF.
- Architekt oder Bauingenieur mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung, Erfahrung mit Umbau oder Sanierung und Neubau oder Erweiterung eines Gebäudes mit mind. 700 m2 BGF.
- TGA-Ingenieur abgeschlossenes Studium der Ingenieurwissenschaften mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung, Erfahrung mit Umbau oder Sanierung und Neubau oder Erweiterung eines Gebäudes mit mind. 700 m2 BGF.
- Techniker/Meister Techniker oder Meister der Fachrichtung Versorgungstechnik oder Gebäudetechnik.
Als Nachweisform genügen Abschlusszeugnisse (Noten dürfen geschwärzt werden) und Lebensläufe, aus denen der berufliche Werdegang sowie Projektreferenzen hervorgehen. Der Auftragnehmer weist mit Angebotsabgabe nach, dass die Projektmitglieder die geforderten Qualifikationen besitzen. Der Bieter weist nach, dass mindestens ein Projektmitglied über eine Mitgliedschaft in der Architekten- oder Ingenieurkammer verfügt und bauvorlageberechtigt ist. Als Nachweisform genügt eine Kopie der Eintragung in der Architekten- oder Ingenieurkammer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweise Nachhaltiges Bauen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweise Nachhaltiges Bauen & Sanieren
Der Bieter weist mit Angebotsabgabe eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweise Nachhaltiges Bauen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweise Nachhaltiges Bauen & Sanieren
Der Bieter weist mit Angebotsabgabe eine DGNB-Mitgliedschaft und/oder eine Cradle to Cradle NGO Zertifizierung und/oder eine vergleichbare Zertifizierung für nachhaltiges Bauen und Sanieren nach.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsblatt ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über die Abgabe eines verbindlichen Angebotes.
- Eigenerklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Angebotsblatt ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über die Abgabe eines verbindlichen Angebotes.
- Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen der AOK NordWest ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die zuvor genannte Erklärung für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer, - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unte
“Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTEU25G24
1)
Die Höchstwerte betragen:
Los 1 Südwestfalen 815.000,00 EUR netto,
Los 2 Schleswig-Holstein Nord 740.000,00 EUR...”
Bekanntmachungs-ID: CXVHYDHYTEU25G24
1)
Die Höchstwerte betragen:
Los 1 Südwestfalen 815.000,00 EUR netto,
Los 2 Schleswig-Holstein Nord 740.000,00 EUR netto,
Los 3 Schleswig Holstein Süd 680.000,00 EUR netto
2)
(I) Für die Ausführung des Auftrages gelten die nachfolgend aufgeführten besonderen Bedingungen:
- Ergänzenden Vertragsbedingungen der AOK NordWest
-Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
(II) Eignungsnachweise:
(a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).
(b) Im Fall der Eignungsleihe beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).
(c) Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern beachten Sie die Hinweise in den Bewerbungsbedingungen und im Angebotsblatt (siehe Vergabeunterlagen).
(III) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 110-373764 (2025-06-10)