Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 - 2029

Saarländische Investitionskreditbank AG

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen inkl. Vorprüfung Kredite sowie Prüfung der EFRE-Fonds.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 - 2029
Referenznummer: SIKB-2025-01
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen inkl. Vorprüfung Kredite sowie Prüfung der EFRE-Fonds.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: SIKB-2025-01
Beschreibung der Beschaffung:
Die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses inklusive der Vorprüfung der vergebenen Kredite sowie einer Prüfung der Einhaltung von § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Gegenstand des Vertrages ist zunächst die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2026. Optional kann der Vertrag dreimal verlängert werden und umfasst somit eventuelle Folgegeschäftsjahre bis einschließlich der Prüfung des Abschlusses zum 31. Dezember 2029. Der Abschlussprüfer wird jährlich bestellt werden. Prüfungsorganisation und Mitwirkungsleistungen Die SIKB fördert die Leistungserbringung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch angemessene Mitwirkungshandlungen. Die SIKB stellt den Prüfern die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Aufzeichnungen, Schriftstücke und sonstigen Daten zur Verfügung und ermöglicht den Prüfern zu ihren Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu ihren Geschäftsräumen. Die SIKB stellt den Prüfern im erforderlichen Umfang in ihren Geschäftsräumen sachkundige Auskunftspersonen sowie notwendige Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, zur Verfügung. Die SIKB stellt für die Prüfer, soweit erforderlich, den Zugang zu ihren Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Die SIKB wird alle notwendigen Erklärungen, die für die Erstellung der Prüfungsberichte bzw. Bestätigungsvermerke erforderlich sind, abgeben. Diese sind durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Darlegung der Erforderlichkeit zum Abschluss der Prüfungshandlungen von dem Vorstand der SIKB einzuholen. Falls erforderlich wird die SIKB den Vorjahresprüfer von seiner Verschwiegenheitspflicht zwecks Auskunftserteilung über die Vorjahresprüfungen befreien.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erstellung von Bilanzabschlüssen 📦
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postleitzahl: 66119
Stadt: Saarbrücken
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Dauer: 1 Jahre
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 1. Juli 2026 hat eine Laufzeit von zunächst einem Jahr (Mindestvertragslaufzeit). Danach kann die Rahmenvereinbarung auf Wunsch der SIKB jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden, maximal jedoch dreimal. Die SIKB informiert die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft rechtzeitig über die Verlängerung oder Beendigung. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30. Juni 2030, ohne dass es einer gesonderten Kündigung durch die Vertragsparteien bedarf.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Dienstleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Preis
Preis (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Beim Beschaffungsdienstleister: VÖB-Service GmbH Godesberger Allee 88 53175 Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die eingegangenen Angebote werden unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von der beauftragten Vergabestelle im Vier-Augen-Prinzip geöffnet. Bieter sind bei Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Ort des Eröffnungstermins:
Beim Beschaffungsdienstleister: VÖB-Service GmbH Godesberger Allee 88 53175 Bonn
Zusätzliche Informationen:
Die eingegangenen Angebote werden unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von der beauftragten Vergabestelle im Vier-Augen-Prinzip geöffnet. Bieter sind bei Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Angebot muss vollständig sein; es muss die Preise und alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten; die Möglichkeit zu einer Nachforderung von Unterlagen im Sinne von § 56 VgV bleibt unberührt.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 1 1.1. Handelsregister/Berufsregister oder vergleichbar Es ist der Nachweis über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu erbringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen. 1.2. Zulassung Die Erbringung der Dienstleistung ist Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfer-gesellschaften vorbehalten, die die Anforderungen des HGB (insbesondere § 319 HGB) und des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (insbesondere WPO) erfüllen. Es ist der Nachweis über die der Zulassung als Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 2 2.1. Berufshaftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 54 Wirtschaftsprüferordnung über die Mindestversicherungs-summe nach § 54 Abs. 4 WPO vorzulegen. Der Nachweis ist durch Kopie des Versicherungsscheins zu führen.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 2 2.2. Jahresabschlüsse Die eingereichten Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen keine Beeinträchtigungen der künftigen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Eignung oder finanzielle Schwierigkeiten befürchten lassen. Es sind die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse vorzulegen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 3 3.1. Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Jahresabschlussprüfung von Kreditinstituten, Förderinstituten oder Bürgschaftsbanken, auf die deutsches Recht Anwendung findet, vorzulegen. Diese müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: a) mindestens eine Referenz eines Kreditinstituts, auf das deutsches Recht Anwendung findet, b) mindestens zwei Referenzen von Förderinstituten oder Bürgschaftsbanken, auf die deutsches Recht Anwendung findet.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Vom Auftragnehmer sind mit dem Angebot folgende Erklärungen zur Auftragsausführung abzugeben: Anlage 7 - Erklärung Mindestlohn (Dateiname: I_A07_Erklärung Mindestlohn_SIKB-2025-01.docx) Anlage 8 - Datenschutzerklärung (Dateiname: I_A08_Datenschutzerklärung_SIKB-2025-01.docx) Anlage 9 - Vertraulichkeitserklärung (Dateiname: I_A09_Vertraulichkeitserklärung_SIKB-2025-01.docx)
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründe "I_A05_Eigenerklärung Ausschlussgründe_SIKB-2025-01.docx" ist vom Bieter einzureichen und zu unterzeichnen. Es umfasst folgende Erklärungen: - das Angebot enthält keine wissentlich falschen Angaben, - im Zusammenhang mit der Erstellung dieses Angebots wurden keine Verstöße gegen das Gesetz gegen die Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen (z. B. Absprachen über Preise, verbotene Preisempfehlungen), - weder der Bieter noch Mitglieder der Bietergemeinschaft wurden in den letzten 2 Jahren wegen einschlägiger Verstöße mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mindestens 2.500 EUR belegt, - die im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sind zutreffend, - die Ausschreibungsbedingungen werden ohne Einschränkung als maßgeblicher Vertragsbestandteil anerkannt, - der Auftraggeber kann die Angaben prüfen und erforderlichenfalls Unterlagen nachfordern. Dem Bieter ist bewusst, dass falsche Angaben zum Ausschluss führen können, - es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vor. - es liegen keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß EU-Ausschlussverordnung (VO (EU) 2022/576, i. V. m. VO (EU) 833/2014) vor. - es liegen keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vor. - die Verpflichtungen nach dem Saarländischen Tariftreuegesetz (STTG) werden zur Kenntnis genommen und der Bieter erklärt, dass bei der Ausführung der Leistung den Beschäftigten mindestens das jeweils maßgebliche tarifliche Entgelt gezahlt wird, sofern ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht. - es liegen keine Ausschluss- oder Befangenheitsgründe im Sinne der §§ 319, 319b HGB vor, die die Unabhängigkeit des Bieters beeinträchtigen könnten. 2. Eigenerklärung EU-Verordnung Russland Die Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k* der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates in "I_A06_EU-VO Russland" ist zu unterschreiben und einzureichen. 3. Eigenerklärung Mindestlohn Die Erklärung über die Einhaltung des Mindestlohns in "I_A07_Eigenerklärung Mindestlohn" ist zu unterschreiben und einzureichen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Saarländische Investitionskreditbank AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 138116897
Postanschrift: Postfach 10 27 22
Postleitzahl: 66027
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@voeb-service.de 📧
Telefon: +49 228 8192-134 📞
URL: https://www.sikb.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZ5295/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZ5295 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYZ5295 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZ5295# Vollständigkeit der Unterlagen Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche, sind diese der beauftragten Vergabestelle unverzüglich in schriftlicher Form (Textform, gem. § 126b BGB) über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP (www.dtvp.de) mitzuteilen. Die beauftragte Vergabestelle wird zu diesen Punkten ebenfalls auf schriftlichem Weg über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP Stellung nehmen. Die Stellungnahme erfolgt jeweils zeitnah, zeitgleich und anonymisiert an alle Bieter. Rückfragen Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben sollten, deren Klärung aus der Sicht des Bieters unverzichtbar erscheint, sind diese Fragen in schriftlicher Form (Textform gem. § 126b BGB) ausschließlich über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP zu stellen. Rückfragen sollten spätestens 20.01.2026 bei der Vergabestelle vorliegen. Später eingegangene Rückfragen werden nicht mehr beantwortet. Antworten werden letztmalig am 23.01.2026, über den Projektraum der Vergabeplattform DTVP veröffentlicht. Die Anonymität der Bieter bleibt dabei gewährleistet. Außerhalb der Bieterinformation und dieser Fragemöglichkeit werden keine Auskünfte erteilt. Fragen, die per E-Mail übermittelt werden, gelten als nicht empfangen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Insofern telefonische Aussagen erteilt wurden, sind diese nicht rechtsverbindlich. Die Interessenten sind grundsätzlich verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Vordrucke / Anlagen Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. Registrierung Nur die im Projektraum der Vergabeplattform DTVP registrierten Bieter werden automatisch über Bieterfragen und Antworten unterrichtet. Daher wird die kostenfreie Registrierung nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung empfohlen. Abgabe der Angebote Das Angebot ist elektronisch und ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP und den dafür vorgesehenen Projektraum unter der Rubrik "Angebote" bis zum 30.01.2026, 10:00 Uhr einzureichen. Verspätet eingegangene Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Angebote die über das Nachrichten-Tool des Projektraums (Rubrik "Kommunikation"), per Post, E-Mail oder Fax übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt und vom weiteren Verfahrensablauf ausgeschlossen.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: +49 681 501-4994 📞
Fax: +49 681 501-3506 📠
URL: https://www.saarland.de/mwide/DE/themen-aufgaben/weitere_aufgaben/vergabekammern/vergabekammern 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind, damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 245-846266 (2025-12-18)