Auftragsbekanntmachung (2025-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2026 - 2029
Referenznummer: SIKB-2025-01
Kurze Beschreibung:
“Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen inkl. Vorprüfung Kredite sowie Prüfung der EFRE-Fonds.”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Rechnungslegung und -prüfung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung des handelsrechtlichen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Prüfung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses inklusive der Vorprüfung der vergebenen Kredite sowie einer Prüfung der Einhaltung von § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Gegenstand des Vertrages ist zunächst die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2026. Optional kann der Vertrag dreimal verlängert werden und umfasst somit eventuelle Folgegeschäftsjahre bis einschließlich der Prüfung des Abschlusses zum 31. Dezember 2029. Der Abschlussprüfer wird jährlich bestellt werden. Prüfungsorganisation und Mitwirkungsleistungen Die SIKB fördert die Leistungserbringung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durch angemessene Mitwirkungshandlungen. Die SIKB stellt den Prüfern die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Informationen, Aufzeichnungen, Schriftstücke und sonstigen Daten zur Verfügung und ermöglicht den Prüfern zu ihren Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu ihren Geschäftsräumen. Die SIKB stellt den Prüfern im erforderlichen Umfang in ihren Geschäftsräumen sachkundige Auskunftspersonen sowie notwendige Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, zur Verfügung. Die SIKB stellt für die Prüfer, soweit erforderlich, den Zugang zu ihren Kommunikations- und Datenverarbeitungssystemen sicher. Die SIKB wird alle notwendigen Erklärungen, die für die Erstellung der Prüfungsberichte bzw. Bestätigungsvermerke erforderlich sind, abgeben. Diese sind durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Darlegung der Erforderlichkeit zum Abschluss der Prüfungshandlungen von dem Vorstand der SIKB einzuholen. Falls erforderlich wird die SIKB den Vorjahresprüfer von seiner Verschwiegenheitspflicht zwecks Auskunftserteilung über die Vorjahresprüfungen befreien.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erstellung von Bilanzabschlüssen📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Dauer: 1 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der angebotenen Dienstleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60.0
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Beim Beschaffungsdienstleister: VÖB-Service GmbH Godesberger Allee 88 53175 Bonn
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die eingegangenen Angebote werden unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von der beauftragten Vergabestelle im Vier-Augen-Prinzip geöffnet. Bieter...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die eingegangenen Angebote werden unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von der beauftragten Vergabestelle im Vier-Augen-Prinzip geöffnet. Bieter sind bei Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 1 1.1. Handelsregister/Berufsregister oder vergleichbar Es ist der Nachweis über die aktuellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 1 1.1. Handelsregister/Berufsregister oder vergleichbar Es ist der Nachweis über die aktuellen Eintragungen in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung zu erbringen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes vorzulegen. 1.2. Zulassung Die Erbringung der Dienstleistung ist Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfer-gesellschaften vorbehalten, die die Anforderungen des HGB (insbesondere § 319 HGB) und des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (insbesondere WPO) erfüllen. Es ist der Nachweis über die der Zulassung als Wirtschaftsprüfer in der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 2 2.1. Berufshaftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 2 2.1. Berufshaftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 54 Wirtschaftsprüferordnung über die Mindestversicherungs-summe nach § 54 Abs. 4 WPO vorzulegen. Der Nachweis ist durch Kopie des Versicherungsscheins zu führen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 2 2.2. Jahresabschlüsse Die eingereichten Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 2 2.2. Jahresabschlüsse Die eingereichten Unterlagen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen keine Beeinträchtigungen der künftigen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Eignung oder finanzielle Schwierigkeiten befürchten lassen. Es sind die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 3 3.1. Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot drei (3) geeignete...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
siehe: Anlage I_A10_Erklärungen Leistungsfähigkeit, Kapitel 3 3.1. Referenzen Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im Bereich der Jahresabschlussprüfung von Kreditinstituten, Förderinstituten oder Bürgschaftsbanken, auf die deutsches Recht Anwendung findet, vorzulegen. Diese müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen: a) mindestens eine Referenz eines Kreditinstituts, auf das deutsches Recht Anwendung findet, b) mindestens zwei Referenzen von Förderinstituten oder Bürgschaftsbanken, auf die deutsches Recht Anwendung findet.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vom Auftragnehmer sind mit dem Angebot folgende Erklärungen zur Auftragsausführung abzugeben: Anlage 7 - Erklärung Mindestlohn (Dateiname: I_A07_Erklärung...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vom Auftragnehmer sind mit dem Angebot folgende Erklärungen zur Auftragsausführung abzugeben: Anlage 7 - Erklärung Mindestlohn (Dateiname: I_A07_Erklärung Mindestlohn_SIKB-2025-01.docx) Anlage 8 - Datenschutzerklärung (Dateiname: I_A08_Datenschutzerklärung_SIKB-2025-01.docx) Anlage 9 - Vertraulichkeitserklärung (Dateiname: I_A09_Vertraulichkeitserklärung_SIKB-2025-01.docx)
“#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZ5295#
Vollständigkeit der Unterlagen Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZ5295#
Vollständigkeit der Unterlagen Die Bieter haben sich unmittelbar nach dem Erhalt der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Teilnahmeunterlagen Unklarheiten, Zweifel, Unsicherheiten oder Widersprüche, sind diese der beauftragten Vergabestelle unverzüglich in schriftlicher Form (Textform, gem. § 126b BGB) über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP (www.dtvp.de) mitzuteilen. Die beauftragte Vergabestelle wird zu diesen Punkten ebenfalls auf schriftlichem Weg über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP Stellung nehmen. Die Stellungnahme erfolgt jeweils zeitnah, zeitgleich und anonymisiert an alle Bieter. Rückfragen Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen ergeben sollten, deren Klärung aus der Sicht des Bieters unverzichtbar erscheint, sind diese Fragen in schriftlicher Form (Textform gem. § 126b BGB) ausschließlich über den dafür vorgesehenen Projektraum, Rubrik "Kommunikation" der Vergabeplattform DTVP zu stellen. Rückfragen sollten spätestens 20.01.2026 bei der Vergabestelle vorliegen. Später eingegangene Rückfragen werden nicht mehr beantwortet. Antworten werden letztmalig am 23.01.2026, über den Projektraum der Vergabeplattform DTVP veröffentlicht. Die Anonymität der Bieter bleibt dabei gewährleistet. Außerhalb der Bieterinformation und dieser Fragemöglichkeit werden keine Auskünfte erteilt. Fragen, die per E-Mail übermittelt werden, gelten als nicht empfangen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Insofern telefonische Aussagen erteilt wurden, sind diese nicht rechtsverbindlich. Die Interessenten sind grundsätzlich verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Vordrucke / Anlagen Für das Angebot sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können. Registrierung Nur die im Projektraum der Vergabeplattform DTVP registrierten Bieter werden automatisch über Bieterfragen und Antworten unterrichtet. Daher wird die kostenfreie Registrierung nach Kenntnisnahme der Bekanntmachung empfohlen. Abgabe der Angebote Das Angebot ist elektronisch und ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP und den dafür vorgesehenen Projektraum unter der Rubrik "Angebote" bis zum 30.01.2026, 10:00 Uhr einzureichen. Verspätet eingegangene Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Angebote die über das Nachrichten-Tool des Projektraums (Rubrik "Kommunikation"), per Post, E-Mail oder Fax übermittelt werden, werden nicht berücksichtigt und vom weiteren Verfahrensablauf ausgeschlossen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind, damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund eines Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 245-846266 (2025-12-18)