Auftragsbekanntmachung (2025-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Microsoft-Lizenzen für die EVL GmbH & Co. KG
Reference number: 2025-08-22-1
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über Microsoft-Lizenzen für die EVL GmbH & Co. KG”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine EVB-IT Rahmenvereinbarung über die dauerhafte Überlassung von Microsoft-Lizenzen zum Kauf für die EVL GmbH & Co....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine EVB-IT Rahmenvereinbarung über die dauerhafte Überlassung von Microsoft-Lizenzen zum Kauf für die EVL GmbH & Co. KG. Die Beschaffung der Microsoft-Lizenzen erfolgt entweder als Neuerwerb auf Grundlage eines bestehenden Microsoft Products and Services Agreement (MPSA) oder bei gebrauchten Softwarelizenzen unter Einhaltung der Voraussetzungen nach Teil B, Ziffer 12.1 der EVB-IT-Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die geschätzte Abnahmemenge wird - bezogen auf die maximal zulässige Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 4 Jahren - wie folgt beziffert: - Microsoft Office Professional Plus 2024 LTSC (Artikel-Nr. AAA-03509 - MPSA) (ohne Software Assurance (SA); Sprachversion DE): mind. 286 Stück - Microsoft Visio Professional 2024 LTSC (Artikel-Nr. AAA-03915 - MPSA) (ohne Software Assurance (SA); Sprachversion DE): mind. 21 Stück - Microsoft Project Standard 2024 LTSC (Artikel-Nr. AAA-03474 - MPSA) (ohne Software Assurance (SA); Sprachversion DE): mind. 8 Stück - Microsoft Core per User CAL (Artikel-Nr. AAA-03770 - MPSA) (mit Software Assurance (SA)): mind. 286 Stück Die angegebene Schätzmenge stellt zugleich die verbindliche Mindestabnahmemenge dar. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge werden - bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Ver-längerungsmöglichkeiten - folgende verbindlichen Höchstabnahmegrenzen festgelegt: - Microsoft Office Professional Plus 2024 LTSC (Artikel-Nr. AAA-03509 - MPSA) (ohne Software Assurance (SA); Sprachversion DE): max. 573 Stück - Microsoft Visio Professional 2024 LTSC (Artikel-Nr. AAA-03915 - MPSA) (ohne Software Assurance (SA); Sprachversion DE): max. 180 Stück - Microsoft Project Standard 2024 LTSC (Artikel-Nr. AAA-03474 - MPSA) (ohne Software Assurance (SA); Sprachversion DE): max. 120 Stück - Microsoft Core per User CAL (Artikel-Nr. AAA-03770 - MPSA) (mit Software Assurance (SA)): max. 573 Stück Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text dieser Rahmenvereinbarung b) Antworten auf Bieterfragen und...”
Zusätzliche Informationen
1. Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge: a) Text dieser Rahmenvereinbarung b) Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der ivl GmbH im Vergabeverfahren c) Preisblatt mit Leistungsverzeichnis (= Vordruck 08) d) Soweit relevant: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02) e) Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (= Vordrucke 05, 05a, zusammen auch Anlagenkonvolut 04 genannt) - soweit relevant - f) Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06) g) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe, Nachweis Unterauftragnehmer (= Vordrucke 07, 07a, zusammen auch Anlagenkonvolut 06 genannt) - soweit relevant - h) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) 2. Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-22 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-22 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 1
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. 2. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt. 3. Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist. 4. Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (= Lieferung von Microsoft-Lizenzen) in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Bieter müssen eine Erklärung über ihren Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (= Lieferung von Microsoft-Lizenzen) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung ab-geben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. 2. Mindestanforderung: Der Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (= Lieferung von Microsoft-Lizenzen) muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 750.000 Euro betragen haben. 3. Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vor-liegt. 4. Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt. 5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die ivl GmbH prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.08.2022 bis zum 21.08.2025 erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 22.08.2022 bis zum 21.08.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen. 2. Mindestanforderungen: Mindestens 3 geeignete Referenzen über Lieferungen von Microsoft-Lizenzen mit jeweils folgenden Anforderungen (kumulativ): a.) Lieferung von mindestens 600 Microsoft-Lizenzen (Kauf) an einen Referenzkunden, b.) über ein bestehendes Microsoft Products and Services Agreement (MPSA) oder als gebrauchte Software-Lizenzen c.) im Zeitraum vom 22.08.2022 bis zum 21.08.2025 3. Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht. 4. Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt. 5. Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck 03: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die ivl GmbH prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vertragsunterlagen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7DJSG
1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV...”
Bekanntmachungs-ID: CXPTYR7DJSG
1. Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig. Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner der ivl GmbH zu werden. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden. Die ivl GmbH kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen. Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die ivl GmbH behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen. Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der ivl GmbH. Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer. Die ivl GmbH überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die ivl GmbH kann dem Bieter dafür eine Frist setzen. 2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (VHB 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von je-dem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (VHB 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (VHB 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln). 3. Die ivl GmbH führt das Vergabeverfahren nach Maßgabe des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV), des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie aller weiteren einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils geltenden Fassung durch. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den Vergabeunterlagen und den gesetzlichen Regelungen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensvorschriften maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind in einem solchen Fall im Lichte der geltenden Rechtsvorschriften auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen dienen der Orientierung und enthalten arbeitserleichternde Hinweise sowie ausgestaltende Vorgaben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder rechtliche Verbindlichkeit. Sie ersetzen nicht die eigenverantwortliche Kenntnis und Beachtung der maßgeblichen vergaberechtlichen Bestimmungen. Bei inhaltlichen Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Auftragsbekanntmachung und den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die jeweils zuletzt veröffentlichte Fassung der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. 4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen: a) Vordruck 01 Angebotsvordruck b) Soweit relevant: Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaften c) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung (Umsatz & Referenzen) d) Vordruck 04 Eigenerklärung Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB) e) Vordruck 04a Eigenerklärung MiLoG (§ 19 Abs. 3 MiLoG) f) Vordruck 04b Eigenerklärung Sanktionen (Art. 5k EU-VO 833/2014) g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit i) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung j) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit noch nicht vorgelegt und kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07 Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe k) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Vordruck 07a Nachweis Unterauftragnehmer l) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner m) Vordruck 08 Leistungsverzeichnis mit Preisblatt n) Nur bei gebrauchten Microsoft-Lizenzen: Eigenerklärung zur rechtmäßigen Lizenznutzung (Erschöpfung des Verbreitungsrechts, ursprünglicher Inverkehrbringer im EWR, unbefristete Nutzung, Zustimmung des Herstellers) o) Nur bei gebrauchten Microsoft-Lizenzen: Eigenerklärung zur vollständigen Rechtekette bis zum Bieter p) Nur bei gebrauchten Microsoft-Lizenzen: Eigenerklärung zur technischen Nutzbarkeit (Bestätigung der Aktivierbarkeit bzw. Gleichwertigkeit mit der Neulizenz) q) Nur bei gebrauchten Microsoft-Lizenzen: Eigenerklärung zur Gleichwertigkeit mit der Neulizenz inkl. Downgrade-Recht
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Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 162-554925 (2025-08-22)