Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice

Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1

Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-13.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-10-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-10-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice
Referenznummer: VGSt1-1-2025-0100
Kurze Beschreibung: Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Landeshauptstadt München. Diese benötigt für ihre verschiedenen Dienststellen, Einrichtungen, Schulen sowie ggfs. Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften eine Rahmenvereinbarung über Stoffhandtuchspender und -rollen mit Vollservice. Der Vollservice umfasst die folgenden Leistungen: - Bereitstellung und leihweise Überlassung von Stoffhandtuchspendern ggfs. mit - Bereitstellung und leihweise Überlassung von Stoffhandtuchspendern mit Montage, Wartung / Reparatur sowie - turnusgemäßer Austausch der gebrauchten durch neue Stoffhandtuchrollen - fachmännische Reinigung und Desinfektion der gebrauchte Stoffhandtuchrollen gemäß vorgegebener Umweltanforderungen. Im Wesentlichen werden folgende Produkte im Vollservice benötigt: Gruppe 1 Stoffhandtuchspender im Vollservice Bereitstellung von ca. 10.000 mechanischen Stoffhandtuchspendern, incl. Montage und ggfs. Reparatur sowie kostenloser Demontage bei Vertragsbeendigung Gruppe 2 Stoffhandtuchrollen ca. 805.000 Stoffhandtuchrollenwechsel auf die Vertragslaufzeit von vier Jahren; Abholen der benutzten Rollen, Waschen/Reinigen und Wiederanliefern der frischen, hygienisch einwandfreien Handtuchrollen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#geschätzte Abrufmenge: Gruppe 1 Stoffhandtuchspender im Vollservice Bereitstellung von ca. 10.000 mechanischen Stoffhandtuchspendern, incl. Montage und ggfs. Reparatur sowie kostenloser Demontage bei Vertragsbeendigung Gruppe 2 Stoffhandtuchrollen ca. 805.000 Stoffhandtuchrollenwechsel auf die Vertragslaufzeit von vier Jahren; Abholen der benutzten Rollen, Waschen/Reinigen und Wiederanliefern der frischen, hygienisch einwandfreien Handtuchrollen. Höchstabrufmenge: Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch auf die Abnahme einer bestimmten Menge. Abrufe erfolgen ausschließlich nach Bedarf. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die festgelegten Höchstabrufmengen auszuschöpfen. Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Gesamtabrufmenge von 15.000 Stück Stoffhandtuchspendern, zugleich ist sie begrenzt auf eine maximale Stoffhandtuchwechselmenge von 1.207.500 auf 4 Jahre. Mit Erreichen entweder der Höchstmenge oder der Höchstwechselmenge endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die Landeshauptstadt München hat sich zum Ziel gesetzt, das Handeln der Verwaltung bis 2030 klimaneutral zu gestalten (https://stadt.muenchen.de/infos/klimaschutz-nachhaltigkeit.html). - Verpackungen Jegliche Verpackungen, sowohl für Versand- als auch Umverpackungen sowie das Füllmaterial sind auf das Notwendigste zu beschränken. Das Leerraumverhältnis jeder Lieferung darf höchstens 40% betragen. Das Leerraumverhältnis bezeichnet das Verhältnis des Leerraums im Sinne von Leerraum zum Gesamtvolumen der Umverpackungen, Transportverpackungen oder Verpackungen. Raum, der mit Füllmaterial aus Papier oder anderen Füllmaterialien befüllt ist, gilt als Leerraum. Für Einweg-Verpackungen sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar und kunststofffrei sind. Dazu zählen Verpackungen aus Karton, Pappe und/oder Altpapier. Wiederverwendbaren Mehrwegverpackungen sind, wo möglich und einsetzbar, zu bevorzugen. Für das Füllmaterial, falls notwendig, sind Materialien zu verwenden, die umweltfreundlich, recyclebar, biologisch abbaubar sind. Dazu zählen Füllmaterial wie zum Beispiel Karton, Altpapier aus 100 % Recyclingpapier, Holzwolle und/oder Verpackungschips aus Pflanzenstärke. Umweltanforderungen für die Stoffhandtuchrollen: a) Die Stoffhandtuchrollen müssen aus Baumwolle bestehen mit einem maximalen Anteil aus anderen Faserarten von 30%. b) Die Stoffhandtuchrollen müssen im Mittel mindestens 80mal wiederverwendbar sein und aus einem Handtuchspender entnommen werden c) Eine Stoffhandtuchrolle muss mindestens 80 Handtuchportionen ergeben. d) Die Stoffhandtuchrollen müssen nach Abnutzung oder Verschleiß einer Weiterverwendung (z. B. Nutzung als Putztücher) zugeführt werden. e) Bei dem Waschverfahren dürfen keine organischen Lösemittel in den Bädern (Vorreinigungs-, Hauptreinigungs-, Spülbad) zugesetzt werden. f) Zur Fleckentfernung mittels Detachur dürfen keine halogenierten organischen Verbindungen und auch keine Zubereitungen, die diese enthalten, eingesetzt werden. Kohlenwasserstoffhaltige und andere halogenfreie Lösemittel dürfen nur auf der Basis einer guten fachlichen Praxis in der Vor- und Nachdetachur angewendet werden. g) Weder im Waschprozess noch in der Nachbehandlung der Textilien dürfen Biozid-Produkte im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 528/2012 eingesetzt werden. Davon ausgenommen sind Biozid-Produkte zur desinfizierenden Textilreinigung auf Basis von Percarbonat, Peressigsäure und/oder Wasserstoffperoxid. h) Zur Minimierung des Einsatzes von Tensiden ist mit Weichwasser zu waschen. i) Der Frischwasserverbrauch für Stoffhandtuchrollen darf bei Wäschereien 6 m³ je t Trockenwaschgut nicht überschreiten. j) Die eingesetzten Stoffhandtücher müssen die Vorgaben des OEKO-TEX STANDARD 100 Produktklasse II (Produkte mit Hautkontakt) oder vergleichbare Standards für schadstoffgeprüfte Textilien erfüllen. Als Nachweise ist mit dem Angebot für die Stoffhandtücher entweder ein aktuelles Zertifikat nach OEKO-TEX STANDARD 100 oder ein vergleichbarer Nachweis einzureichen. Bei alternativen Nachweisen ist die Vergleichbarkeit der Standards durch den Bieter zu erläutern. Zuschlagskriterium Auslieferung & Serviceleistung mit lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln Werden vom Bewerber/Bieter für die Durchführung der Auslieferungen und Serviceleistungen lokal-CO2-emissionsfreien Transportmittel eingesetzt, ist dies anzugeben. Der Anteil der für die Durchführung der ausgeschriebenen Auslieferungen und Serviceleistungen regelmäßig eingesetzten lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln an der Gesamtzahl der für die Durchführung der Auslieferungen und Serviceleistungen eingesetzten Fahrzeuge ist vom Bewerber/Bieter anzugeben.
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Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Postanschrift: alle städtischen Dienststellen inklusive Eigenbetriebe sowie teilweise der Beteiligungsgesellschaften
Postleitzahl: 80331
Stadt: München
Postanschrift: alle städtischen Dienststellen inklusive Eigenbetriebe sowie teilweise Beteiligungsgesellschaften
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2030-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auslieferung & Service mit lokal-CO2-emissionsfreien Transportmitteln
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Preis
Preis (Gewichtung): 85.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-19 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-20 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung von Unterlagen ist in den Grenzen der anwendbaren Vergabeverfahrensordnung möglich.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine vergleichbare Leistung vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Rahmenvereinbarung über Waschraumhygiene-Spender und -rollen mit Vollservice mit einem Auftragswert von mindestens 400.000,00 Euro netto jährlich sowie jährlich bezogen auf die Leistungsart mindestens 80 bediente Anlieferstellen Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummern pro Schadensfall: Personenschäden: 1.000.000 Euro Sachschäden: 1.000.000 Euro Vermögensschäden: 1.000.000 Euro
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss JEWEILS mindestens 500.000,00 Euro netto betragen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Insbesondere gelten die §§ 123 - 126 GWB mittels Eigenerklärung.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09162000-ZRE1000000-09
Postanschrift: Birkerstraße 18
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: sg1.vergabestelle1@muenchen.de 📧
Telefon: +49 89233730491 📞
Fax: +49 89233730410 📠
URL: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.muenchen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199331492d6-5cddd1c2d7b640dd 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.muenchen.de/ 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID DE 811 335 517
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 197-675321 (2025-10-13)