Rahmenvereinbarung: Vermessung von Grundwassermessstellen Landes NRW

Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW

Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betreibt die für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grundwassermessstellennetze zur Umsetzung der staatlichen Pflichten gemäß EG-WRRL (§ 9 GrwV) und Nitrat-RL (§ 13a DüV i.V.m AVV GeA 2022, Anlage 1). Dazu ist in einer parallel laufenden Rahmenvereinbarung (Fachlos 1) die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen, die fachkundige Durchführung der Bauaufsicht sowie die Durchführung von Messstellenprüfungen (Erstellen von Messstellenpässen) ausgeschrieben worden. Parallel dazu ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen erforderlich. Dies ist Gegenstand des hiermit (Fachlos 2) ausgeschriebenen geplanten Vorhabens. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-25 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung: Vermessung von Grundwassermessstellen Landes NRW
Referenznummer: 52;1001814392;EU
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) betreibt die für das Bundesland Nordrhein-Westfalen erforderlichen Grundwassermessstellennetze zur Umsetzung der staatlichen Pflichten gemäß EG-WRRL (§ 9 GrwV) und Nitrat-RL (§ 13a DüV i.V.m AVV GeA 2022, Anlage 1). Dazu ist in einer parallel laufenden Rahmenvereinbarung (Fachlos 1) die Standortprüfung, Vorplanung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für den Neubau von Grundwassermessstellen, die fachkundige Durchführung der Bauaufsicht sowie die Durchführung von Messstellenprüfungen (Erstellen von Messstellenpässen) ausgeschrieben worden. Parallel dazu ist die Durchführung von Vermessungsarbeiten (Lage und Höhe) einschließlich der dazu gehörenden Interpolationsverfahren bei bergsenkungsbeeinflussten Messstellen erforderlich. Dies ist Gegenstand des hiermit (Fachlos 2) ausgeschriebenen geplanten Vorhabens. Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold. Es ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Zuge eines Offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 1 VgV mit einer unbeschränkten Anzahl an Unternehmen beabsichtigt. Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: 52;1001814392;EU
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistungen des Gesamtvorhabens gliedern sich grundsätzlich in vier Arbeitspakete (AP), jeweils einschließlich Dokumentation. AP 1: Erstellung von für den Neubau (im Einzelfall auch Rückbau) von Grundwassermessstellen AP 2: Prüfung und Bewertung von Messstellen hinsichtlich ihrer Eignung zur Aufnahme in das Monitoringmessnetz gem. EG-Wasserrahmenrichtlinie AP 3: Vermessungsarbeiten: Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen AP 4: Unterstützung des AG bei der Vorbereitung und Betreuung der Baumaßnahmen, Durchführung der fachkundigen und unabhängigen Bauaufsicht von Neubaumaßnahmen und Dokumentation (Baubegleitung) und Beauftragung ggf. erforderlicher geophysikalischer Messungen Die AP 1, 2 und 4 fallen unter das bereits vergebene Fachlos 1. Aktuell stehen nur die Arbeiten aus AP 3 (Fachlos 2) zur Vergabe an. Daher werden im Folgenden nur diese Arbeiten näher dargestellt: 1. Arbeitspaket 3 (Fachlos 2) Vermessungsarbeiten: Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen, insbesondere: a. Nach Fertigstellung einer neuen Grundwassermessstelle sowie bei Prüfung der Lage / Neuaufnahme einer vorhandenen Messstelle und zu routinemäßigen Nachkontrollen ist eine höhen- und lagemäßig exakte Vermessung durchzuführen. Für Vermessung und kartographische Darstellung sind die Koordinaten nach ETRS89/UTM anzugeben. Die Gelände- und Messpunkthöhe (geöffnete Verschlusskappe der Grundwassermessstelle) ist im Bezugssystem DHHN2016 mit der Genauigkeit eines Zentimeters anzugeben. b. Die Vorgaben der Leistungsbeschreibung zu Arbeitspaket 3 (Nivellement inkl. Interpolationsverfahren) sind zu beachten und einzuhalten. Grundsätzlich sind die Ergebnisse im Excel Format (Gesamttabelle) sowie messstellenscharf in PDF.-Dokumenten zu dokumentieren (Anlagen 2 und 3) 2. Dokumentation / Berichterstattung Bzgl. des Arbeitspaketes sind neben der jeweiligen Dokumentation der einzelnen Arbeiten zudem folgende Leistungen zu erbringen: a. Halbjährliche (mindestens jährliche) Besprechungen mit dem AG und Übergabe sämtlicher Zwischenergebnisse, Daten und Protokolle des vorausgegangenen Halbjahres in schriftlicher und elektronisch bearbeitbarer Form sowie Erläuterung der Ergebnisse und Empfehlungen gegenüber dem AG; Darstellung der Planungen für das nächste Halbjahr und Abstimmung mit dem AG. b. Übergabe aller Ergebnisse, Zwischenberichte und Abschlussberichte des Arbeitspaketes halbjährlich, mindestens aber einmal jährlich als Nachweis für die Abrechnung sowie am Ende der Vertragslaufzeit in digitaler Form (Datenformate entsprechend den Angaben in der Leistungsbeschreibung sowie in Abstimmung mit dem AG). c. Jährliche Aufstellung der erbrachten Leistungen und des Personalaufwands (Preis- / Leistungsnachweise) gemäß Nr. 15. der Ausschreibungsbestimmungen
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die Höhen- und lagemäßige Vermessung von Grundwassermessstellen für das gesamte Landesgebiet, d.h. die Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster, Köln, Arnsberg und Detmold.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragslaufzeit beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung und beträgt zwei Jahre. Es besteht die Option, den Vertrag zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern, maximal bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, um die aus den parallel laufenden Arbeitspaketen 1,2, und 4 (Fachlos 1) resultierenden Aufgaben im Arbeitspaket 3 realisieren zu können. Der Auftraggeber teilt den Verlängerungswillen schriftlich spätestens drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres mit. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine über zwei Jahre hinausgehende Vertragslaufzeit.
Mehr anzeigen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-04 09:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-23 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 der Vergabeverordnung (VgV) dürfen öffentliche Auftraggeber fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Eine inhaltliche Korrektur bereits vorgelegter Nachweise ist nach der Rechtsprechung nicht zulässig. Nach § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf: - Eintragung im Berufs-/Handelsregister
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung):
soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): kann freiwillig bereits mit dem Angebot eingereicht werden
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Firmenfragenkatalog Teil B (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf: -
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung,
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Formblatt Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen. 1. Es sind mind. zwei Referenzen bei einem zu benennenden Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Vertragszeitraum, genaue Leistung) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) einzureichen, die mit dem Leistungsgegenstand nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind anzugeben (vergleichbar = Vermessung von Grundwassermessstellen nach Höhe und Lage inkl. Erstellung eines Ergebnisprotokolls mit Genauigkeit gem. Leistungsbeschreibung, Auftraggeber ist Betreiber eines Grundwasserstandsmessnetzes in NRW, Umfang der Leistung sollten mind. ca. 50-100 Messstellen pro Jahr sein, die sich verteilt in NRW befinden). Bzgl. des Datenschutzes wird auf Ziffer 8 der Ausschreibungsbestimmungen verwiesen. 2. Darstellung von mind. drei Referenzen der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Nivellementmessungen gemäß dem DVW-Merkblatt 2-2011 "Einmessung und Überprüfung von Grundwassermessstellen" oder gleichwertig an Grundwassermessstellen zur Bestimmung der Messpunkthöhen und zur lagemäßigen Verortung, davon mindestens eine Referenz zur Durchführung von Nivellements an bestehenden Grundwassermessstellen in bergsenkungsbeeinflussten Gebieten einschließlich der dazu gehörigen Anbindung an Höhenfestpunkte und Auswertung der Ergebnisse durch Interpolationsverfahren. Die Darstellung soll beinhalten: Auftraggeber, Projektbezeichnung, Auftragsumfang, Umfang durchgeführte Vermessungen inkl. Interpolationsrechnung, Bearbeitungszeitraum. Beizufügen sind mind. je Auftrag/Referenz ein Musterbeispiel der erstellten Vermessungsprotokolle (Höhennivellement, Lagenivellement). Die zusätzlichen Angaben / Musterbeispiele können mittels eines firmeneigenen Dokuments eingereicht werden. Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann.
Mehr anzeigen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung erfolgt jahresweise nach erbrachter Leistung des jeweiligen Vorjahres entsprechend den tatsächlich vom Auftragnehmer jeweils erbrachten Leistungen (Messstellen nach Stück und Aufgabenstellung, Dokumentationskosten, Kosten für Projektbesprechungen beim AG etc.). Bis zum 15.11. eines Jahres erbrachte Leistungen hat der Auftragnehmer spätestens bis zum 20.11. eines Jahres abzurechnen. Maßgeblich ist der Eingang der Rechnung beim Auftraggeber. Zusätzlich kann eine Halbjahresrechnung gestellt werden. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 Formular 512_EU verwiesen. Die Vergütung erfolgt aufgrund tatsächlich erbrachter Leistungen
Mehr anzeigen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der geschätzte maximale Gesamtwert der Rahmenvereinbarung beträgt 648.792,00 EUR netto. Dieser Betragt stellt die Obergrenze aller im Rahmen dieser Vereinbarung zulässigen Abrufe über die gesamte Vertragslaufzeit einschließlich etwaiger Verlängerungsoptionen dar. Sobald dieser Gesamtbetrag erreicht ist, endet die Wirksamkeit der Rahmenvereinbarung auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit. Weitere Abrufe sind unzulässig. Von einer relativ gleichmäßigen Verteilung der Aufträge pro Jahr ist auszugehen. Diese jährliche Aufteilung begründet keinen eigenständigen rechtlichen Anspruch auf Abrufe in dem jeweiligen Jahr und ist dem kumulativen Höchstbetrag untergeordnet. Um eine optionalen Vertragsverlängerung zu vereinbaren, darf der o.g. maximale Gesamtwert noch nicht erreicht worden sein.
Mehr anzeigen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW
Nationale Registrierungsnummer: 0204:05113-10001-62
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Region: Recklinghausen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle - FB 15
E-Mail: vergabestelle@lanuk.nrw.de 📧
Telefon: +49 23613050 📞
URL: https://www.lanuk.nrw.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTN02S7NR/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTN02S7NR 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YY7YTN02S7NR 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YTN02S7NR Die Informationen zu dem Vergabeverfahren sind den Ausschreibungsbestimmungen sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eignungsprüfung: a. Teil B des Firmen-Fragenkatalogs, ggf. auch von den anderen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft in Bezug auf: - Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, - Abschluss einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung, - Eintragung im Berufs-/Handelsregister, b. Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, c. soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531_EU), d. soweit zutreffend: Erklärung Unterauftragnehmer (Formular 533a_EU), e. soweit zutreffend: Nachweis Unterauftragnehmer (Formular 533b_EU); kann freiwillig bereits mit dem Angebot eingereicht werden, f. soweit zutreffend: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU), g. Einreichung eines Nachweises der Akkreditierung als Vermessungsbüro bzw. als öffentlich bestellter und anerkannter Vermessungsingenieur. Die Vorlage des Nachweises in Kopie ist ausreichend. h. Darstellung der Studiennachweise des für die Auftragsausführung eingesetzten Personals. Dabei muss das Personal mindestens über eine abgeschlossene (Fach-)Hochschul-Qualifikation als Vermessungsingenieur (oder vergleichbar) verfügen. Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die vorgestellten Personen für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen. Soweit andere als im Angebot benannte Personen eingesetzt werden sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzustimmen. Voraussetzung für die Zustimmung ist stets, dass für das neue Teammitglied die gleiche Qualifikation nachgewiesen wird. Werden - ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen. i. Formblatt "Referenzen", ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmen: - Es sind mind. zwei Referenzen bei einem zu benennenden Auftraggeber (inkl. Kontaktdaten und Ansprechpartner, Vertragszeitraum, genaue Leistung) aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) einzureichen, die mit dem Leistungsgegenstand nach Umfang, Art und Weise vergleichbar sind anzugeben (vergleichbar = Vermessung von Grundwassermessstellen nach Höhe und Lage inkl. Erstellung eines Ergebnisprotokolls mit Genauigkeit gem. Leistungsbeschreibung, Auftraggeber ist Betreiber eines Grundwasserstandsmessnetzes in NRW, Umfang der Leistung sollten mind. ca. 50-100 Messstellen pro Jahr sein, die sich verteilt in NRW befinden). Bzgl. des Datenschutzes wird auf Ziffer 8 dieser Ausschreibungsbestimmungen verwiesen. - Darstellung von mind. drei Referenzen der letzten fünf Jahre (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) über die Durchführung von Nivellementmessungen gemäß dem DVW-Merkblatt 2-2011 "Einmessung und Überprüfung von Grundwassermessstellen" oder gleichwertig an Grundwassermessstellen zur Bestimmung der Messpunkthöhen und zur lagemäßigen Verortung, davon mindestens eine Referenz zur Durchführung von Nivellements an bestehenden Grundwassermessstellen in bergsenkungsbeeinflussten Gebieten einschließlich der dazu gehörigen Anbindung an Höhenfestpunkte und Auswertung der Ergebnisse durch Interpolationsverfahren. Die Darstellung soll beinhalten: Auftraggeber, Projektbezeichnung, Auftragsumfang, Umfang durchgeführte Vermessungen inkl. Interpolationsrechnung, Bearbeitungszeitraum. Beizufügen sind mindestens je Auftrag/Referenz ein Musterbeispiel der erstellten Vermessungsprotokolle (Höhennivellement, Lagenivellement). Die zusätzlichen Angaben / Musterbeispiele können mittels eines firmeneigenen Dokuments eingereicht werden. Es können auch noch nicht abgeschlossene Projekte angegeben werden. Jedoch ist in einem solchen Fall eine zusätzliche aussagekräftige Erläuterung beizufügen, aus welcher hervorgeht, welche Leistungen der Bieter hierzu bereits erbracht hat. Der Auftraggeber wird in der Angebotswertung prüfen und beurteilen, ob diese Referenz eine ausreichende fachliche Eignung (wie gefordert) belegt und damit anerkannt werden kann. Es wird für jeden einzelnen Bieter geprüft und festgestellt, ob er zur Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen geeignet ist oder nicht. Nicht geeignete Bieter werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Eine Rangfolge der geeigneten Bieter bei der Eignungsprüfung wird nicht gebildet. Zusätzliche Anforderungen zur Auftragserfüllung: Mit dem Angebot sind außerdem folgende Unterlagen einzureichen: a. Teil A des Firmenfragenkatalogs, ggfs. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, b. Eigenerklärung Sanktionspaket (Formular 523_EU), ggf. auch von den anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, c. Der Messpunkt und die Geländeoberkante sind auf +/- 1 cm Genauigkeit mittels eines geeigneten, hinsichtlich der Genauigkeit qualitätsgesicherten Nivellement-Verfahrens, Anforderungen gemäß DVW-Merkblatt "Einmessung und Überprüfung von Grundwassermessstellen" (Kap.3), vom Auftragnehmer einzumessen. Das zu verwendende Verfahren ist im Angebot näher zu beschreiben. Die damit erzielte Genauigkeit ist anzugeben.
Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 0251-411-0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251-411-1691 📞
URL: https://www.bezreg-muenster.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 135 GWB - Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat ... / § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgr. der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-25+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 185-630820 (2025-09-25)