Auftragsbekanntmachung (2025-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Winterdienstleistungen; Schneeräumung und Glatteisbekämpfung an Schulen, Kindertagesstätten und Jugendtreffs
Referenznummer: 60.5.905.25
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Winterdienstleistungen; Schneeräumung und Glatteisbekämpfung an Schulen, Kindertagesstätten und Jugendtreffs”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Winterdienstleistungen aufgeteilt in 43 Lose. Bei der Vergabe handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung endet pro Los mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Winterdienstleistungen aufgeteilt in 43 Lose. Bei der Vergabe handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Die Rahmenvereinbarung endet pro Los mit Erreichung einer pro Los festgelegten Höchstmenge, spätestens jedoch mit Ablauf des regulären Vertragsendes (15.04.2026), oder, bei Inanspruchnahme der Verlängerungsoption, spätestens mit Ablauf des 15.04.2027.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Aufteilung nach verschiedenen Liegenschaften im Kieler Stadtgebiet”
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-15 📅
Datum des Endes: 2026-04-15 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-23 08:10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-23 08:11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsöffnungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit) Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsöffnungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit) Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 54
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Versicherungsnachweise für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Versicherungsnachweise für Fahrzeug und Betriebshaftpflicht bei eigenem Fuhrpark sind vorzulegen. Sollten Fahrzeuge bei einem Drittanbieter angemietet werden, sind auf Verlangen die Versicherungsnachweise von diesem anzufordern und vorzulegen,
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Nachweis über vollständige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Nachweis über vollständige Liste der verfügbaren Gerätschaften zur ordnungsmäßigen Aufgabenerfüllung. Die Aktualität kann regelmäßig von dem AG angefordert werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Benennung von Ansprechpartnern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Benennung von Ansprechpartnern für die Liegenschaften mit den jeweiligen Mobilnummern
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - schriftliche Bestätigung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - schriftliche Bestätigung kurzer Reaktionszeiten, Ansprechpartner innerhalb von 30 Minuten an der betreffenden Liegenschaft Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen: -schriftliche Bestätigung, dass die jeweilige(n) Liegenschaft(en) besichtigt wurden, bevor das Angebot erstellt worden ist
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Vorlage von mindestens drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen: - Vorlage von mindestens drei Referenzen über gleichartige Arbeiten (Winterdienst an jeglichen Liegenschaften)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Eine Besichtigung der Liegenschaften vor Abgabe des Angebotes ist zwingend erforderlich. Die erfolgte Besichtigung ist schriftlich zu bestätigen.”
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YHM5809
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln....”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHM5809
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich. Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 11.09.2025 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884542📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Dort heißt es: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 158-542904 (2025-08-19)