Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können. Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche digitale Whiteboard Softwarelösungen im Einsatz. Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten digitale Whiteboards beschafft werden, welche die in diesen Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) definierten Leistungsinhalte erfüllen. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, eine digitale Whiteboard Softwarelösung zu beschaffen. Die Softwarelösung muss mit Serviceleistungen wie Überwachung und Störungsbeseitigung, Datensicherung und -wiederherstellung, Installation von Software-Updates, zur Verfügung gestellt werden. Die Verfügbarkeit der Anwendungen muss dabei jederzeit garantiert werden. Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer gehosteten Whiteboard Softwarelösung. An die vom Auftragnehmer bereitzustellende Softwarelösung stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen: -Schließen einer Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten -Bereitstellung einer virtuellen Whiteboard Softwarelösung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 14 – Leistungs- und Preisblatt). -Hosting der Softwarelösung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung -Service- und Supportleistungen z.B. per Chat Optionale Zusatzleistungen sind: -Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate -Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate -Migrationsunterstützung bei der Migration der Daten und Inhalte (Im Regelfall PDF-Dateien) -Einführungs- und Schulungsleistungen • Administrator Schulung • Nutzerschulungen für Multiplikatoren -Vorauszahlungsbürgschaft Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen. Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den 01.08.2025 geplant. An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt: -Bayrischer Rundfunk (BR) -Deutsche Welle (DW) -Hessischer Rundfunk (HR) -Deutsches Rundfunkarchiv, vertreten durch den Hessischen Rundfunk -Mitteldeutscher Rundfunk (MDR) -Norddeutscher Rundfunk (NDR) -Radio Bremen (RB) / Bremedia Produktion GmbH -Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) -ARD-Play-Out-Center/ARD-Text, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg -ARD-Hauptstadtstudio, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg -Südwestrundfunk (SWR) -ARD Online, vertreten durch den Südwestrundfunk -funk, vertreten durch den Südwestrundfunk -Westdeutscher Rundfunk (WDR) -Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Die Abnahmemengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt: Abnahmemengen Anzahl Lizenzen in Stück: Mindestabnahmemenge: 863 Stück, Geplante Abnahmemenge: 2.025 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 2.850 Stück
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung und Hosting einer virtuellen Whiteboard Software Lösung für den Südwestrundfunk und weitere Bezugsberechtigte
Referenznummer: EU-I/T 13/2024
Kurze Beschreibung:
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können.
Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche digitale Whiteboard Softwarelösungen im Einsatz.
Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten digitale Whiteboards beschafft werden, welche die in diesen Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) definierten Leistungsinhalte erfüllen.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, eine digitale Whiteboard Softwarelösung zu beschaffen. Die Softwarelösung muss mit Serviceleistungen wie Überwachung und Störungsbeseitigung, Datensicherung und -wiederherstellung, Installation von Software-Updates, zur Verfügung gestellt werden. Die Verfügbarkeit der Anwendungen muss dabei jederzeit garantiert werden.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer gehosteten Whiteboard Softwarelösung. An die vom Auftragnehmer bereitzustellende Softwarelösung stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen:
-Schließen einer Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten
-Bereitstellung einer virtuellen Whiteboard Softwarelösung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 14 – Leistungs- und Preisblatt).
-Hosting der Softwarelösung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung
-Service- und Supportleistungen z.B. per Chat
Optionale Zusatzleistungen sind:
-Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate
-Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate
-Migrationsunterstützung bei der Migration der Daten und Inhalte (Im Regelfall PDF-Dateien)
-Einführungs- und Schulungsleistungen
• Administrator Schulung
• Nutzerschulungen für Multiplikatoren
-Vorauszahlungsbürgschaft
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen. Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den 01.08.2025 geplant.
An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
-Bayrischer Rundfunk (BR)
-Deutsche Welle (DW)
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Deutsches Rundfunkarchiv, vertreten durch den Hessischen Rundfunk
-Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
-Norddeutscher Rundfunk (NDR)
-Radio Bremen (RB) / Bremedia Produktion GmbH
-Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
-ARD-Play-Out-Center/ARD-Text, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg
-ARD-Hauptstadtstudio, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg
-Südwestrundfunk (SWR)
-ARD Online, vertreten durch den Südwestrundfunk
-funk, vertreten durch den Südwestrundfunk
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
-Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat.
Die Abnahmemengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt:
Abnahmemengen Anzahl Lizenzen in Stück: Mindestabnahmemenge: 863 Stück, Geplante Abnahmemenge: 2.025 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 2.850 Stück
Der Südwestrundfunk (SWR) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt der ARD öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eine funktionierende IT-Infrastruktur zwingend angewiesen. Für eine effiziente Prozesssteuerung sind im Zeitalter der digitalen Kommunikation zentrale Elemente notwendig, um sowohl intern als auch ARD-weit Prozesse digital planen, durchführen und umsetzen zu können.
Beim Südwestrundfunk und den bezugsberechtigten Landesrundfunkanstalten sind derzeit unterschiedliche digitale Whiteboard Softwarelösungen im Einsatz.
Im Rahmen der ARD-Strukturreform soll eine ganzheitliche Lösung über die gesamte ARD etabliert werden. Hierzu sollen für den Südwestrundfunk und weitere bezugsberechtigte Landesrundfunkanstalten digitale Whiteboards beschafft werden, welche die in diesen Vergabeunterlagen (Verfahrens- und Vertragsunterlagen) definierten Leistungsinhalte erfüllen.
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, eine digitale Whiteboard Softwarelösung zu beschaffen. Die Softwarelösung muss mit Serviceleistungen wie Überwachung und Störungsbeseitigung, Datensicherung und -wiederherstellung, Installation von Software-Updates, zur Verfügung gestellt werden. Die Verfügbarkeit der Anwendungen muss dabei jederzeit garantiert werden.
Ziel des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung einer gehosteten Whiteboard Softwarelösung. An die vom Auftragnehmer bereitzustellende Softwarelösung stellt der Auftraggeber (SWR) / Bezugsberechtigte die nachfolgend genannten wesentlichen Anforderungen:
-Schließen einer Rahmenvereinbarung über die Grundlaufzeit von 24 Monaten
-Bereitstellung einer virtuellen Whiteboard Softwarelösung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung (siehe Vertragsunterlagen und Anlage 14 – Leistungs- und Preisblatt).
-Hosting der Softwarelösung gem. den Anforderungen der technischen Leistungsbeschreibung
-Service- und Supportleistungen z.B. per Chat
Optionale Zusatzleistungen sind:
-Verlängerung der Rahmenvereinbarung um 12 auf dann 36 Monate
-Verlängerung der Rahmenvereinbarung um weitere 12 auf insgesamt 48 Monate
-Migrationsunterstützung bei der Migration der Daten und Inhalte (Im Regelfall PDF-Dateien)
-Einführungs- und Schulungsleistungen
• Administrator Schulung
• Nutzerschulungen für Multiplikatoren
-Vorauszahlungsbürgschaft
Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von zunächst 24 Monaten und zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate abgeschlossen. Der Start der Rahmenvereinbarung ist für den 01.08.2025 geplant.
An dieser Rahmenvereinbarung sind neben dem SWR als Auftraggeber die nachfolgend benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt:
-Bayrischer Rundfunk (BR)
-Deutsche Welle (DW)
-Hessischer Rundfunk (HR)
-Deutsches Rundfunkarchiv, vertreten durch den Hessischen Rundfunk
-Mitteldeutscher Rundfunk (MDR)
-Norddeutscher Rundfunk (NDR)
-Radio Bremen (RB) / Bremedia Produktion GmbH
-Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB)
-ARD-Play-Out-Center/ARD-Text, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg
-ARD-Hauptstadtstudio, vertreten durch den Rundfunk Berlin-Brandenburg
-Südwestrundfunk (SWR)
-ARD Online, vertreten durch den Südwestrundfunk
-funk, vertreten durch den Südwestrundfunk
-Westdeutscher Rundfunk (WDR)
-Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat.
Die Abnahmemengen sind in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Kapitel 5.5 Abnahmemengen dargestellt:
Abnahmemengen Anzahl Lizenzen in Stück: Mindestabnahmemenge: 863 Stück, Geplante Abnahmemenge: 2.025 Stück, Optionale Höchstabnahmemenge: 2.850 Stück
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 280 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: EU-I/T 13/2024
Zusätzliche Informationen:
Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen sind grundsätzlich remote zu erbringen. Vor Ort Einsätze sind die Ausnahme und werden, wenn notwendig gemeinsam mit dem Auftragnehmer geplant.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2027-07-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-28 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 88 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 3 Tagen nachzufordern. Werden
diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der SWR behält sich vor, geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, mit einer Nachfrist von 3 Tagen nachzufordern. Werden
diese Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser Nachfrist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung anhand der Zuschlagskriterien betreffen, den Gesamtpreis verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen ist ausgeschlossen.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A1.1 - Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §42 VgV in Verbindung mit §§123,124 GWB muss die „Anlage 06 – Bieterauskunft mit Eigenerklärung“ ausgefüllt beigefügt sein. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern ist für jeden Unterauftragnehmer die Anlage 04b (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer und Eignungsleihe) ausgefüllt beizulegen.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.1 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.8.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber (SWR) wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3.1 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden.
Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Angebots die unter Kapitel 4.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden.
Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bieter für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.8.2 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden in dem Umfang, in welchem der/die Unterauftragnehmer für die entsprechenden Teilleistungen vorgesehen werden.
Der geforderte Nachweis unter „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (LTMG)“ muss vom Bieter sowie für den geplanten Unterauftragnehmer mit Abgabe des Angebots vorgelegt werden.
Der geforderte Nachweis zu „Russland Sanktionen (Sanktions-VO)“ muss vom Bieter mit Abgabe des Angebots gemäß Kapitel 3.2.1 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorgelegt werden.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Angebot die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 – Haftungserklärung § 47 Abs. 3 VgV“ vorzulegen. Der Auftraggeber (SWR) wird für jeden Bieter / jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss mit jedem Angebot ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
Mindestanforderung: Berufs- oder Handelsregisterauszug nicht älter als 1 Jahr.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderung:
-Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
-Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber (SWR) spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen mit jedem Angebot folgende Unterlagen vorgelegt werden:
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
Mindestanforderung:
-Für Sach- und Personenschäden min. 3.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 6.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
-Für Vermögensschäden min. 1.000.000 € je Schadensereignis und mindestens 2.000.000 € Jahreshöchstersatzleistung
oder
-Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber (SWR) spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A3.2 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
Mindestanforderung:
-Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 1 Jahr.
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A3.2 - Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 1 Jahr).
Mindestanforderung:
-Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“, nicht älter als 1 Jahr.
Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.1 - Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Produkte vom Hersteller autorisiert oder selbst Hersteller ist.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.1 - Nachweis, dass der Bieter zum Vertrieb der angebotenen Produkte vom Hersteller autorisiert oder selbst Hersteller ist.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
A4.2 - Nachweise von 2 vergleichbaren Referenzprojekten in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren. Hierfür ist die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und mit Beschreibung folgender Kriterien zu verwenden:
-Kundenname (A-Kriterium)
-Ansprechpartner (A-Kriterium)
-Kategorie
-Vertragslaufzeit
-Auftragsvolumen
-Anzahl Lizenzen
-Bezugsberechtigte
-Migrationsunterstützung
-Hosting
-Hoster
-Abrechnung
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ebenfalls ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Die Referenz ist auszuschließen wenn A-Kriterien nicht erfüllt und / oder weniger als 7 der 11 Kriterien erreicht werden (inkl. der A-Kriterien). Die Referenz hat bestanden, wenn alle A-Kriterien und mindestens 8 der 11 Kriterien erreicht sind.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
A4.2 - Nachweise von 2 vergleichbaren Referenzprojekten in vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen 3 Jahren. Hierfür ist die „Anlage 09 – Referenztemplate“ und mit Beschreibung folgender Kriterien zu verwenden:
-Kundenname (A-Kriterium)
-Ansprechpartner (A-Kriterium)
-Kategorie
-Vertragslaufzeit
-Auftragsvolumen
-Anzahl Lizenzen
-Bezugsberechtigte
-Migrationsunterstützung
-Hosting
-Hoster
-Abrechnung
Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ebenfalls ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz zu Umfang und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung. Aus der Beschreibung muss ablesbar sein, ob und in welchem Grad das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Die Referenz ist auszuschließen wenn A-Kriterien nicht erfüllt und / oder weniger als 7 der 11 Kriterien erreicht werden (inkl. der A-Kriterien). Die Referenz hat bestanden, wenn alle A-Kriterien und mindestens 8 der 11 Kriterien erreicht sind.
Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle geforderten Eignungsnachweise eingereicht hat und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Weitere zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sind Anlage 06 - Bieterauskunft mit Eigenerklärung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Südwestrundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: t07119290
Postanschrift: Neckarstraße 230
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Bredow-Straße, 76530 Baden-Baden
E-Mail: vergabe-it@swr.de📧
Telefon: 000📞
URL: https://www.swr.de🌏
Adresse des Käuferprofils: www.swr.de/ausschreibungen🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Freizeit, Sport, Kultur und Religion
Kommunikation
Dokumente URL: www.swr.de/ausschreibungen🌏
Teilnahme-URL: https://it-vergabe.eu/vergabe/angebot/6b72942862248a076b8ae9576f384bca🌏
Name: vergabe-it@swr.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen.
2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: IHK Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 143588945
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@karlsruhe.ihk.de📧
Telefon: +49 721174290📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 (721) 926-8730📞
Fax: +49 (721) 926-3985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 063-204087 (2025-03-28)