Die Stadt Menden (Sauerland) (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten und den Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Gem. § 2 Absatz 3, Satz 2 und 3 Landesbesoldungsgesetz NRW ist die Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder auch für Beamte möglich. Die Stadt Menden (Sauerland) wendet daher den TV-Fahrradleasing analog auch für die Beamten an. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Beschäftigten (Tarifbeschäftigten und Beamte) werden, sondern der kommunale Arbeitgeber, der das Dienstrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt. Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gem. TV Fahrradleasing
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Menden (Sauerland) (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten und den Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten....”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Menden (Sauerland) (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten und den Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Gem. § 2 Absatz 3, Satz 2 und 3 Landesbesoldungsgesetz NRW ist die Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder auch für Beamte möglich. Die Stadt Menden (Sauerland) wendet daher den TV-Fahrradleasing analog auch für die Beamten an.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Beschäftigten (Tarifbeschäftigten und Beamte) werden, sondern der kommunale Arbeitgeber, der das Dienstrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrräder mit Hilfsmotor📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Menden (Sauerland) (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten und den Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Menden (Sauerland) (Auftraggeberin) beabsichtigt, den Tarifbeschäftigten und den Beamten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Gem. § 2 Absatz 3, Satz 2 und 3 Landesbesoldungsgesetz NRW ist die Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder auch für Beamte möglich. Die Stadt Menden (Sauerland) wendet daher den TV-Fahrradleasing analog auch für die Beamten an.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die Beschäftigten (Tarifbeschäftigten und Beamte) werden, sondern der kommunale Arbeitgeber, der das Dienstrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Die Rahmenvereinbarung beginnt zum 01.02.2026 und hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Sie verlängert sich um 12 Monate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von 60 Monaten.
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Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zur Feststellung der Angebotsqualität hat jeder Bieter auftragsbezogen, konkret und schlüssig auf die in dem Vordruck 08: Fachangebot mit ihrer jeweiligen Gewichtung angegebenen Unterkriterien einzugehen. Dazu sind die in dem Vordruck vorgesehenen Textfelder zu verwenden. Der Vordruck 08: Fachangebot enthält separat Erläuterungen zu jedem Unterkriterium. Diese transparent gemachten Anforderungen sind zu berück-sichtigen. Die jeweiligen bieterseitigen Angaben in dem Vordruck 08: Fachangebot wer-den unter Berücksichtigung dieser Anforderungen jeweils nach dem nachstehenden Notensystem bewertet. Dabei werden nur die an den dafür jeweils vorgesehenen Stellen getätigten Angaben berücksichtigt und es müssen für jedes Unterkriterium mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vergabeunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vergabeunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vergabeunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teil-weise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vergabeunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-23 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-23 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1.) Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzu-legen für jedes Mitglied). Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vor-gelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Dies umfasst für den Leasinggeber – soweit einschlägig – insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Be-reitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV Fahrradleasing zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Be-reitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte und Beamte zur dienstlichen und pri-vaten Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und Serviceleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftrags-bekanntmachung abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.
Der entsprechende Nachweis hat durch jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck zu erfolgen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Ein Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ein Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbe-kanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) ist vorzulegen. Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprech-partner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbrin-gungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.
Mindestbedingungen:
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen, deren Erfüllung anhand der erforderlichen aussagekräftigen Referenzerläuterung pro Referenz nachgewiesen sein müssen:
- Bereitstellung von mindestens 50 Fahrrädern
- im angegebenen Referenzzeitraum
- im Wege des Leasings (non-pay-out)
- zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte
- zur dienstlichen und privaten Nutzung
- durch Entgeltumwandlung
- einschließlich Versicherung der Fahrräder (auch durch Dritte)
- und Serviceleistungen (z.B. Störfallmanagement, auch durch Dritte)
- für mindestens sechs Leistungsmonate
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebotsvordruck eingereicht werden,...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebotsvordruck eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vor beschriebene
Bietergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.de📧
Telefon: +49 251411-1604📞
Fax: +49 251411-2165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 181-615993 (2025-09-18)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-31) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-05 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-05 12:00:00 📅