Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger für den Rhein-Kreis Neuss. Der gegenständliche Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grund-vertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird Informationen gem. Leistungsbeschreibung und EVB-IT Kaufvertrag). Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von digitalen Meldeempfängern für den Rhein-Kreis Neuss
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner)...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger für den Rhein-Kreis Neuss. Der gegenständliche Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grund-vertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird Informationen gem. Leistungsbeschreibung und EVB-IT Kaufvertrag). Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mobilfunkgeräte📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner)...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung als EVB-IT Kaufvertrag (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen (Rahmenvertragspartner) nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten zur Beschaffung digitaler Meldeempfänger für den Rhein-Kreis Neuss. Der gegenständliche Rahmenvertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grund-vertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird Informationen gem. Leistungsbeschreibung und EVB-IT Kaufvertrag). Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Tag nach der Zuschlagserteilung.
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Zusätzliche Informationen:
“1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den...”
Zusätzliche Informationen
1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 2. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 3. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG sowie zu dem Ausschlussgrund nach §§ 22, 24 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 5. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 6. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind die Bieter unbedingt und unwiderruflich bis zum Ablauf der über die
Vergabeplattform bekanntgemachte Bindefrist an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Vergabestelle behält sich aus sachlichen Gründen vor,
die Bindefrist im Einzelfall zu verlängern. 7. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 48 Monaten (4 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel)Leistungen, wird eine Höchstabnahmesumme (Höchstwert) von 1.960.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät📦
Ort der Leistung: Rhein-Kreis Neuss🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der gegenständliche Rahmenvertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4...”
Beschreibung der Optionen
Der gegenständliche Rahmenvertrag hat eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten und verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate (Gesamtlaufzeit 48 Monate,4 Jahre nach § 21 Abs. 6 VgV), wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der Grundvertragslaufzeit von 24 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt wird (näheres hierzu siehe bitte EVB-IT Kaufvertrag).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Zuschlag wird gemäß § 127 Abs. 1 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaft-lichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand folgender Zuschlagskriterien nach § 57 Abs. 2 VgV ermittelt: Qualität (maximal 700 Leistungspunkte erreichbar), Preis (maximal 300 Leistungspunkte erreichbar). Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (Pmin) gemäß Preisblatt (Position „Ge-samtsumme des Angebotes (zzgl. USt.) (wertungsrelevant)“ erhält 300 Preispunkte. Ein Angebotspreis, der das Doppelte des niedrigsten Angebotspreises ausmacht (oder dar-über liegt) wird mit 0 Punkten bewertet. Alle dazwischen liegenden Angebotspreise wer-den mit der Punktzahl bewertet, die der prozentualen Abweichung zu dem niedrigsten Angebotspreis entspricht. Ermittlung der Kennzahl Z durch Addition der Leistungspunkte (LP) mit den Preispunkten (PP) wie folgt: Z = (LP) + (PP).
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die gegenständliche Beschaffung muss für den Rhein-Kreis Neuss als Gefahrenabwehrbehörde zeitnah erfolgen, um das Personal entsprechend mit der im bzw. für...”
Beschleunigtes Verfahren
Die gegenständliche Beschaffung muss für den Rhein-Kreis Neuss als Gefahrenabwehrbehörde zeitnah erfolgen, um das Personal entsprechend mit der im bzw. für den Einsatz erforderlichen Technik auszustatten.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-07 12:01:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV (Vordruck 6): Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV (Vordruck 6): Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Umsatzes gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Vordruck 7): Gesamtumsatz bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Umsatzes gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (Vordruck 7): Gesamtumsatz bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens zwei Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung) sowie (falls vorhanden) Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Lieferung digitaler Meldeempfänger sowie Zubehör inkl. Schulung) bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn
gerechtfertigt.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV (Vordruck 8): Eigenerklärung über eine aktuell gültige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Betriebshaftpflichtversicherung oder vergleichbare Versicherung gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 VgV (Vordruck 8): Eigenerklärung über eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2,500.000,00 Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr, oder
alternativ im Auftragsfall auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung). Bieter bzw.
Bietergemeinschaften, die nicht oder nicht vollständig die Eignungsanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen
(Mindestanforderung). Diese Mindestanforderung stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
gerechtfertigt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Darstellung von mindestens zwei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Darstellung von mindestens zwei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist) erfolgreich erbrachten Referenzprojekte zur Lieferung von digitalen Meldeempfängern inkl. Zubehör (Mindestanforderung).
Die folgende Kriterien 1) (a. und b.) und 2) müssen vollständig und kumulativ innerhalb eines Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllt sein (Mindestanforderung): 1) Der Referenzauftrag umfasst Leistungen, die sich wie folgt darstellen: a. Lieferung von digitalen Meldeempfängern inkl. Zubehör sowie b. Schulung der Anwender hinsichtlich DME-Programmiersoftware / Hardware, der Server- / Client-Programmierarchitektur und Reparaturlevel, zum Austausch von DME-Komponenten / Bauteile.
und 2) Auftragsvolumen von mindestens 500.000 Euro (zzgl. USt.). Die benannten Kriterien 1) (a. und b.) und 2) müssen jeweils kumulativ und vollständig innerhalb eines Referenzprojekts für denselben Referenzauftraggeber zum Nachweis einer erfolgreichen Referenz erbracht worden sein. Eine Referenz, die auch nur eines der angegebenen Kriterien bzw. Unterkriterien nicht erfüllt, kann nicht berücksichtigt werden. Diese Mindestanforderung stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
gerechtfertigt.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis über ein gültiges zertifiziertes Qualitätsma-nagementsystem nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis über ein gültiges zertifiziertes Qualitätsma-nagementsystem nach § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV: Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbar) durch Vorlage eines Zertifikats (in Kopie) (Mindestanforderung) (Stichtag ist der Ablauf der Angebots- und Ausschlussfrist).
Andere Managementsysteme sind zum Beleg der Vergleichbarkeit ausführlich zu beschreiben. Die Beschreibung ist dem Angebot als separate Anlage beizufügen. Diese Mindestanforderung stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn
gerechtfertigt.
“1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den...”
1. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 123 GWB mit dem Angebot einzureichen. 2. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. § 124 GWB mit dem Angebot einzureichen. 3. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu dem Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG sowie zu dem Ausschlussgrund nach §§ 22, 24 LkSG mit dem Angebot einzureichen. 4. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine wirksame Eigenerklärung zu den geltenden Russlandsanktionen, insbesondere gemäß der Verordnung 833/2014 EU, mit dem Angebot einzureichen. 5. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen). 6. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind die Bieter unbedingt und unwiderruflich bis zum Ablauf der über die
Vergabeplattform bekanntgemachte Bindefrist an ihr Angebot gebunden (Bindefrist). Die Vergabestelle behält sich aus sachlichen Gründen vor,
die Bindefrist im Einzelfall zu verlängern. 7. Für die gesamte, maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 48 Monaten (4 Jahre), sowie aller unter dieser abgerufenen (Einzel)Leistungen, wird eine Höchstabnahmesumme (Höchstwert) von 1.960.000,00 Euro (zzgl. USt.) festgelegt. Mit Erreichen dieses Höchstwerts, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung dergestalt, dass vorbehaltlich der Regelung des § 132 GWB, der Auftraggeber nicht mehr zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung berechtigt ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 02211473045📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: 02211473045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie für Bewerber/Bieter und Bewerber/ Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund
der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und Abs. 2 GWB lauten: „(1) Öffentliche
Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 058-187756 (2025-03-21)