Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet die Versorgung der zum Zeitpunkt der Ausschreibung 100 bayerischen BPxen mit vom Auftraggeber definiertem Material (Medikamente, Verbandsmaterial, Büromaterial, etc.). Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer im Sinne des § 21 VGV. Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem einzelnen Auftragnehmer geschlossen, da die Ausstattung der Praxen in Bayern nach Willen des Auftraggebers einheitlich ausgestaltet sein muss. Vertragsgegenstand ist die Beschaffung, Lagerung, Verkauf und Distribution von Kern- und Sortimentsartikeln durch den Auftragnehmer, sowie die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops/Online-Bestellsystems für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Online-Shop mit entsprechenden aktuellen Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Praxisbedarf für bayerische Bereitschaftspraxen
Referenznummer: 745/25
Kurze Beschreibung:
Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet die Versorgung der zum Zeitpunkt der Ausschreibung 100 bayerischen BPxen mit vom Auftraggeber definiertem Material (Medikamente, Verbandsmaterial, Büromaterial, etc.). Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer im Sinne des § 21 VGV. Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem einzelnen Auftragnehmer geschlossen, da die Ausstattung der Praxen in Bayern nach Willen des Auftraggebers einheitlich ausgestaltet sein muss.
Vertragsgegenstand ist die Beschaffung, Lagerung, Verkauf und Distribution von Kern- und Sortimentsartikeln durch den Auftragnehmer, sowie die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops/Online-Bestellsystems für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Online-Shop mit entsprechenden aktuellen Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet die Versorgung der zum Zeitpunkt der Ausschreibung 100 bayerischen BPxen mit vom Auftraggeber definiertem Material (Medikamente, Verbandsmaterial, Büromaterial, etc.). Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer im Sinne des § 21 VGV. Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem einzelnen Auftragnehmer geschlossen, da die Ausstattung der Praxen in Bayern nach Willen des Auftraggebers einheitlich ausgestaltet sein muss.
Vertragsgegenstand ist die Beschaffung, Lagerung, Verkauf und Distribution von Kern- und Sortimentsartikeln durch den Auftragnehmer, sowie die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops/Online-Bestellsystems für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Online-Shop mit entsprechenden aktuellen Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Verbrauchsartikel📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 0001
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 500 000 EUR 💰
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 48 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 72 Monaten, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Nach Ablauf von 72 Monaten endet die Laufzeit, ohne dass hierzu einer Kündigung bedarf.
Im Übrigen gelten die Regelungen zu Kündigung und Beendigung gemäß den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 72 Monaten, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird.
Nach Ablauf von 72 Monaten endet die Laufzeit, ohne dass hierzu einer Kündigung bedarf.
Im Übrigen gelten die Regelungen zu Kündigung und Beendigung gemäß den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-15 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-15 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-09-15 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Dienstleistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung (ungefähr) entsprechen. Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz folgende Kriterien erfüllt:
Belieferung von mindestens 30 Standorten
Jährliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 €/netto
Logistiksystem bedient sich eines Online-Shops als Bestellplattform
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV darf der öffentliche Auftraggeber als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters, die Vorlage geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers fordern.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, deren letzte Leis-tung max. 5 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung, zurückliegt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Dienstleistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung (ungefähr) entsprechen. Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz folgende Kriterien erfüllt:
Belieferung von mindestens 30 Standorten
Jährliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 €/netto
Logistiksystem bedient sich eines Online-Shops als Bestellplattform
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV darf der öffentliche Auftraggeber als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters, die Vorlage geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers fordern.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, deren letzte Leis-tung max. 5 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung, zurückliegt.
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter hat einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes aus den vergangenen drei Geschäftsjahren, für die eine Steuererklärung vorliegt oder vorliegen muss, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von
1.000.000,00 €/Jahr
nachweisen.
Als Nachweis sind u.a. zugelassen:
- Entsprechende Bankerklärungen,
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
- eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes aus den vergangenen drei Geschäftsjahren, für die eine Steuererklärung vorliegt oder vorliegen muss, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von
1.000.000,00 €/Jahr
nachweisen.
Als Nachweis sind u.a. zugelassen:
- Entsprechende Bankerklärungen,
- Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
- eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bewerber verfügt über oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. €, für Sachschäden in Höhe von 1,0 Mio. € und Vermögensschäden in Höhe von je 0,5 Mio. € abschließen.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bewerber verfügt über oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. €, für Sachschäden in Höhe von 1,0 Mio. € und Vermögensschäden in Höhe von je 0,5 Mio. € abschließen.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 7ec9ee3d-a6cb-43e9-9a8a-53759a051872
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981-531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 156-536762 (2025-08-13)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 500 000 EUR 💰
Beschreibung
6 500 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-19 18:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-22 10:00:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-09-22 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-10+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
terminliche Gründe
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: bc6a06a9-b7b7-4bfa-8131-c5d6b075bfb8-01
Quelle: OJS 2025/S 174-592455 (2025-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Praxisbedarf für bayerische
Kurze Beschreibung:
Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet die Versorgung der zum Zeitpunkt der Ausschreibung 100 bayerischen BPxen mit vom Auftraggeber definiertem
Material (Medikamente, Verbandsmaterial, Büromaterial, etc.). Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer im Sinne des § 21 VGV. Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem einzelnen Auftragnehmer geschlossen, da die Ausstattung der Praxen in Bayern nach Willen des Auftraggebers einheitlich ausgestaltet sein muss. Vertragsgegenstand ist die Beschaffung, Lagerung, Verkauf und Distribution von Kern- und Sortimentsartikeln durch den Auftragnehmer, sowie die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops
/Online-Bestellsystems für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Online-Shop mit entsprechenden aktuellen Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet die Versorgung der zum Zeitpunkt der Ausschreibung 100 bayerischen BPxen mit vom Auftraggeber definiertem
Material (Medikamente, Verbandsmaterial, Büromaterial, etc.). Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer im Sinne des § 21 VGV. Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem einzelnen Auftragnehmer geschlossen, da die Ausstattung der Praxen in Bayern nach Willen des Auftraggebers einheitlich ausgestaltet sein muss. Vertragsgegenstand ist die Beschaffung, Lagerung, Verkauf und Distribution von Kern- und Sortimentsartikeln durch den Auftragnehmer, sowie die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops
/Online-Bestellsystems für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Online-Shop mit entsprechenden aktuellen Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 500 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 6 500 000 EUR (framework approximate) 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 745/25
Titel: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Praxisbedarf für bayerische Bereitschaftspraxen
Beschreibung der Beschaffung:
Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet die Versorgung der zum Zeitpunkt der Ausschreibung 100 bayerischen BPxen mit vom Auftraggeber definiertem
Material (Medikamente, Verbandsmaterial, Büromaterial, etc.). Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer im Sinne des § 21 VGV. Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem einzelnen Auftragnehmer geschlossen, da die Ausstattung der Praxen in Bayern nach Willen des Auftraggebers einheitlich ausgestaltet sein muss. Vertragsgegenstand ist die Beschaffung, Lagerung, Verkauf und Distribution von Kern- und Sortimentsartikeln durch den Auftragnehmer, sowie die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops /Online-Bestellsystems für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Online-Shop mit entsprechenden aktuellen Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet die Versorgung der zum Zeitpunkt der Ausschreibung 100 bayerischen BPxen mit vom Auftraggeber definiertem
Material (Medikamente, Verbandsmaterial, Büromaterial, etc.). Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer im Sinne des § 21 VGV. Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem einzelnen Auftragnehmer geschlossen, da die Ausstattung der Praxen in Bayern nach Willen des Auftraggebers einheitlich ausgestaltet sein muss. Vertragsgegenstand ist die Beschaffung, Lagerung, Verkauf und Distribution von Kern- und Sortimentsartikeln durch den Auftragnehmer, sowie die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops /Online-Bestellsystems für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Online-Shop mit entsprechenden aktuellen Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Postleitzahl: 95448
Stadt: Bayreuth
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 72 Monaten, wenn der Vertrag
nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von 72 Monaten endet die Laufzeit, ohne dass hierzu einer Kündigung bedarf. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Kündigung und Beendigung gemäß den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 72 Monaten, wenn der Vertrag
nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von 72 Monaten endet die Laufzeit, ohne dass hierzu einer Kündigung bedarf. Im Übrigen gelten die Regelungen zu Kündigung und Beendigung gemäß den §§ 9 und 10 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arzneimittel📦
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Rahmenvertrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 6 500 000 EUR 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 6 500 000 EUR 💰
Kennung des Angebots: 7558606_7450284_Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: STERN-Apotheke am Hasselbachplatz e.K.
Nationale Registrierungsnummer: HRA 22087 AG Stendal
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: apotheke@sternapo.de📧
Telefon: +49 391 6208-100📞
Fax: +49 391 6208-109 📠
URL: https://stern-apotheke-magdeburg.de/🌏
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gedikom Gesundheitsdienstleistung Kommunikation GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 4377 AG BT
E-Mail: info@gedikom.com📧
Telefon: +49 921 880990📞
Fax: +49 921 880995957 📠
URL: https://gedikom.de/🌏
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder
Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 200-683571 (2025-10-15)