Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Reinigung von Dienst- und Schutzbekleidung / PSA für den SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Reinigung von Dienst- und Schutzbekleidung / PSA für den SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Reinigung von Dienst- und Schutzbekleidung / PSA für den SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Referenznummer: 2530070
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Reinigung von Dienst- und Schutzbekleidung / PSA für den SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin,...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Reinigung von Dienst- und Schutzbekleidung / PSA für den SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Reinigung von Dienst- und Schutzbekleidung / PSA für den SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin,...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung und Reinigung von Dienst- und Schutzbekleidung / PSA für den SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-17 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-17 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zur Eignung FB 124” Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eignung zur Berufsausübung: Eigenerklärung zur Eignung FB 124 und Bietererklärungen TVgG M-V” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eigenerklärung zur Eignung FB 124” Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Gemäß Vertragsbedingungen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß VgV § 44-46”
“Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYTHLEU61P
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung im Einzelwert von 270.000 EUR netto zzgl. ges. MwSt. zu...”
Bekanntmachungs-ID: CXSQYYDYTHLEU61P
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung im Einzelwert von 270.000 EUR netto zzgl. ges. MwSt. zu schließen.
Die Lose 1 und 2 werden an einen Bieter vergeben. Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
Die Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung erfolgt über Einzelaufträge (Abrufe).
Die geschätzten Mengenangaben im Leistungsverzeichnis sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch und dienen nur der Ermittlung der Wertungssumme für den Angebotsvergleich.
Wertung
Los 1: 100 % Preis
Los 2: 70 % Preis und 30 % Inklusion
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl.
Angebote dürfen ausschließlich verschlüsselt über das Bietertool eingereicht werden.
Das Angebot, einschließlich aller Unterlagen, muss bis zum angegebenen Angebotsfristablauftermin zur angegebenen Uhrzeit, beim Vergabemarktplatz DTVP elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über das Bietertool des Vergabemarktplatzes des DTVP.
Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein, d.h. der "Upload" auf dem Server muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Beginns der Übermittlung des Angebots an.
Bei elektronischer Angebotsabgabe muss das Formblatt "VVB 633 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung" und das Preisblatt als pdf-Datei eingereicht werden. Diese Dateien werden nicht nachgefordert. Bei der Nichtvorlage dieser Unterlagen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern eine GAEB DA83-Datei zur Verfügung gestellt wurde, wird um die Abgabe von Einheitspreisen auch als GAEB DA84-Datei gebeten. Die DA84-Datei dient lediglich dem Datenaustausch und ist eine Ergänzung zur Übergabe eines rechtsverbindlichen Angebotes. Die DA84-Datei für sich allein betrachtet stellt kein rechtsverbindliches Angebot dar.
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge, sowie sämtliche Unterlagen eingereicht werden können: Deutsch
Die in den Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen enthaltenen Dokumente und Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich zur Angebotserstellung/Auftragsausführung verwendet werden. Die Weitergabe an nicht am Verfahren beteiligte Dritte ist untersagt.
Die Weitergabe der Zusammenstellung der Angebote, auch auszugsweise, an nicht am Verfahren beteiligte Dritte und/oder die Veröffentlichung dieser ist untersagt.
Grundsätzlich erfolgt die Kommunikation über das "Deutsche Vergabeportal" (DTVP), über die Funktion "Kommunikation".
Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht.
kostenlose Hilfe zur Anwendung der Vergabeplattform finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ oder wahlweise unter der Telefonnummer 0900-1-267463 (1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen) Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 07.00 bis 17.00 Uhr
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 38558815164📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 054-173216 (2025-03-17)