Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Fortführung von Prozess- und Akzeptanzberatung für hessische Kommunen bei Stromprojekten in 3 Losen für die Jahre 2025 - 2029
Das Land Hessen engagiert sich im Kontext der bundesweit angestrebten Energiewende in hohem Maße dafür, eine Verbesserung der Nachhaltigkeit durch die Unterstützung der Transformation des Energiesystems herbeizuführen. Die energiepolitischen Ziele des Landes Hessen adressieren dabei sowohl die nachhaltige Veränderung der Energieerzeugungslandschaft als auch Energieeffizienzbestrebungen und den beschleunigten Wandel des Energieverbrauchs hin zu möglichst emissionsfreien, effizienten elektrischen Verbrauchern. Zur Erreichung dieser Ziele ist die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH (LEA Hessen) mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen beauftragt. Die LEA LandesEnergieAgentur Hessen strebt zur Erfüllung dieser Aufgaben an, eine Rahmenvereinbarung über kommunale Beratungsleistungen im Bereich der Stromerzeugung abzuschließen. Die Umsetzung der Energiewende in Hessen soll nicht nur durch geeignete Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weiterhin wirkungsvoll begleitet werden. Auch sollen vermehrt Kommunen bei der Steuerung lokaler Stromerzeugungsprojekte strategisch beraten werden. Die Maßnahmen sind dem Ziel der allgemeinen Akzeptanz und damit erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Hessen zuzuordnen. Es soll für drei hessischen Regierungsbezirke (3 Lose) jeweils ein qualifizierter Dienstleister beauftragt werden, der die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger fachlich und methodisch unterstützt. Die Durchführung von Maßnahmen erfolgt in den regionalen Schwerpunkträumen. Los 1: Regierungsbezirk Kassel Los 2: Regierungsbezirk Gießen Los 3: Regierungsbezirk Darmstadt
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Unterstützung bei der Fortführung von Prozess- und Akzeptanzberatung für hessische Kommunen bei Stromprojekten in 3 Losen für die Jahre 2025 - 2029
Referenznummer: 2025-V-0027rv
Kurze Beschreibung:
“Das Land Hessen engagiert sich im Kontext der bundesweit angestrebten Energiewende in hohem Maße dafür, eine Verbesserung der Nachhaltigkeit durch die...”
Kurze Beschreibung
Das Land Hessen engagiert sich im Kontext der bundesweit angestrebten Energiewende in hohem Maße dafür, eine Verbesserung der Nachhaltigkeit durch die Unterstützung der Transformation des Energiesystems herbeizuführen. Die energiepolitischen Ziele des Landes Hessen adressieren dabei sowohl die nachhaltige Veränderung der Energieerzeugungslandschaft als auch Energieeffizienzbestrebungen und den beschleunigten Wandel des Energieverbrauchs hin zu möglichst emissionsfreien, effizienten elektrischen Verbrauchern. Zur Erreichung dieser Ziele ist die LEA LandesEnergieAgentur Hessen GmbH (LEA Hessen) mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen beauftragt.
Die LEA LandesEnergieAgentur Hessen strebt zur Erfüllung dieser Aufgaben an, eine Rahmenvereinbarung über kommunale Beratungsleistungen im Bereich der Stromerzeugung abzuschließen.
Die Umsetzung der Energiewende in Hessen soll nicht nur durch geeignete Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger weiterhin wirkungsvoll begleitet werden. Auch sollen vermehrt Kommunen bei der Steuerung lokaler Stromerzeugungsprojekte strategisch beraten werden. Die Maßnahmen sind dem Ziel der allgemeinen Akzeptanz und damit erfolgreichen Umsetzung der Energiewende in Hessen zuzuordnen.
Es soll für drei hessischen Regierungsbezirke (3 Lose) jeweils ein qualifizierter Dienstleister beauftragt werden, der die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger fachlich und methodisch unterstützt. Die Durchführung von Maßnahmen erfolgt in den regionalen Schwerpunkträumen.
Los 1: Regierungsbezirk Kassel
Los 2: Regierungsbezirk Gießen
Los 3: Regierungsbezirk Darmstadt
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Energieeinsparung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 040 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Ausführliche Leistungsbeschreibung - vgl. Dok-Nr.: 02”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Es handelt sich hier um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, d.h., dass sich in...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Es handelt sich hier um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, d.h., dass sich in diesem Fall der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Demgegenüber ist der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, die vorgehaltenen Leistungen auch in Anspruch zu nehmen.
Die Rahmenvereinbarung endet, wenn das Volumen der abgerufenen Einzelaufträge den abgeschlossenen Wert der Vereinbarung zuzüglich 50% erreicht hat, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Jahren.
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Ort der Leistung: Kassel, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-03 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung (voraussichtlich zum 03.06.2025) und hat zunächst eine Laufzeit bis zum...”
Beschreibung der Optionen
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung (voraussichtlich zum 03.06.2025) und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.05.2026, mit der Option für den Auftraggeber auf Verlängerung um jeweils 12 Monate bis längstens 31.05.2029, sofern die Rahmenvereinbarung vom Auftraggeber bis zum jeweiligen Stichtag am 30.04. für das jeweils folgende Jahr verlängert wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.05.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es handelt sich hier um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, d.h., dass sich in diesem Fall der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Demgegenüber ist der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, die vorgehaltenen Leistungen auch in Anspruch zu nehmen.
Die Rahmenvereinbarung endet, wenn das Volumen der abgerufenen Einzelaufträge den abgeschlossenen Wert der Vereinbarung zuzüglich 50% erreicht hat, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Jahren.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Konzeptskizze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Ort der Leistung: Gießen, Landkreis🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-09 13:10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“a) Der Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Der Auftraggeber verlangt, dass Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen und nachfolgende Erklärungen abgeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
b) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB n.F. vorliegen (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot die unter 5.1.9 geforderten Erklärungen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften (Bietergemeinschaftserklärung, VHB-Formular 234, Dok-Nr. 05, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung) sind die geforderten Erklärungen -soweit einschlägig- grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Erklärungen gemäß 5.1.9 bezogen auf die vom jeweiligen Mitglied zu erbringende Teilleistung. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Nachunternehmen weist der Auftraggeber auf §§ 36, 47 VgV hin. Für die Darstellung der Nachunternehmertätigkeit können die VHB-Formblätter 235 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Dok-Nr.: 06) und 236 Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Dok-Nr.: 07) bei dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass die Nichtvorlage von Erklärungen gem. 5.1.9 zum Ausschluss des Bieters führen kann. Der Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB n.F. vorliegen, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen und er sich auch im Übrigen gesetzestreu verhalten hat; hierzu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben (vgl. Dok-Nr. 04: Angebotsblatt).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Bitte füllen Sie sorgfältig das bei dieser Bekanntmachung herunterladbare Angebotsblatt (Dok-Nr. 04) vollständig aus. Erforderliche Erklärungen (vgl....”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bitte füllen Sie sorgfältig das bei dieser Bekanntmachung herunterladbare Angebotsblatt (Dok-Nr. 04) vollständig aus. Erforderliche Erklärungen (vgl. Angebotsblatt, Dok-Nr. 04):
Geforderte Mindeststandards:
a) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, vollumfänglich und soweit er Leistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, vollumfänglich und soweit diese Leistungen erbracht haben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
c) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer landes-/regionsüblichen Deckungssumme für Personenschäden sowie sonstige Schäden. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Berufshaftpflichtversicherungsdeckung kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
d) Eigenerklärung oder Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
e) Verpflichtungserklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) über die Einhaltung von geltenden Tarifverträgen und gesetzlichem Mindestlohn (vgl. Dok-Nr. 05, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
f) Erklärung Russland als Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (vgl. Dok-Nr. 16, herunterladbar bei dieser Bekanntmachung).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die technische Leistungsfähigkeit ist anhand von mindestens drei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen mit dem hier zu vergebenden Auftrag,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die technische Leistungsfähigkeit ist anhand von mindestens drei Referenzen über erbrachte vergleichbare Leistungen mit dem hier zu vergebenden Auftrag, deren Durchführung nicht länger als drei Jahre zurückliegen, zu belegen. Eine Referenzleistung ist dann mit der ausgeschriebenen Leistung "vergleichbar", wenn sie hinsichtlich der technischen Ausführung und Organisation einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad wie die ausgeschriebene Leistung hat oder aber die durchgeführten Leistungen einen etwa gleich großen oder größeren Umfang aufweisen (Gewichtung: 100%). Durch die eingereichten Unterlagen und Referenzen sollen mindestens folgende Anforderungen nachgewiesen werden:
Für alle Lose:
1. Nachweis von Erfahrungen im Bereich der dialogorientierten Öffentlichkeitsbeteiligung und Faktenklärung
2. Themenkompetenz bei vergleichbaren Projekten im Bereich Erneuerbare Energien (EE) und Energiewende/Klimaschutz
3 Langjährige praktische Erfahrung in der Konzeption, Organisation, Moderation und Evaluierung von Dialogen mit Anspruchsgruppen und Bürgerbeteiligungsverfahren
4. Kompetenz, Erfahrung und Erfolge im Bereich Coaching und Prozessberatung von Kommunen sowie Methoden der Konfliktlösung
5. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Behörden und öffentlichen Einrichtungen
Die Referenzprojekte sollen mit Bezug zu den zu erbringenden Leistungen inhaltlich skizziert werden. Zudem sind pro Referenz die Bezeichnung der Leistung, der Leistungszeitraum und der Name des Auftraggebers zu nennen. Unterlagen, die vom Auftraggeber aus externen Quellen heruntergeladen werden müssen, gelten als nicht eingereicht.
“Im Rahmen des Offenen Verfahrens darf neben den genannten Unterlagen ("Verpflichtungserklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)" (Dok-Nr. 11),...”
Im Rahmen des Offenen Verfahrens darf neben den genannten Unterlagen ("Verpflichtungserklärung gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG)" (Dok-Nr. 11), Eigenerklärung Russland Sanktionen (Dok-Nr. 12), sowie VHB-Formular 234 (Bietergemeinschaftserklärung, Dok-Nr. 05), VHB-Formular 235 (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, Dok-Nr. 06), VHB-Formular 236 (Verpflichtungserklärung Nachunternehmer, Dok-Nr. 07) und der Leistungsbeschreibung (Dok-Nr.: 02)) ausschließlich das Angebotsblatt (Dok-Nr. 04) verwendet werden. Alle genannten Unterlagen können bei dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden.
Hinweis:
Sofern Sie sich nicht registriert haben für den Download der Unterlagen, kann Ihnen die Vergabestelle keine Nachricht zukommen lassen, wenn sich der Inhalt einzelner Dateien als falsch oder fehlerhaft herausstellen sollte. Sie müssen also selbst regelmäßig nachschauen, ob die Vergabestelle geänderte oder weitere Unterlagen zum Download bereitgestellt hat. Darüber hinaus können Sie sich auf der HAD-Bekanntmachungsplattform freiwillig registrieren, damit Sie bei der Beantwortung von Bewerberfragen per E-Mail informiert werden können.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64295
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151120📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151120📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 071-232111 (2025-04-09)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 040 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-19 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-19 12:10:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Anpassung der Vergabeunterlagen (LB und Preisblatt)”
Quelle: OJS 2025/S 088-291846 (2025-05-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 5 040 000 EUR 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2025-06-13 📅
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung (voraussichtlich zum 13.06.2025) und hat zunächst eine Laufzeit bis zum...”
Beschreibung der Optionen
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung (voraussichtlich zum 13.06.2025) und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.05.2026, mit der Option für den Auftraggeber auf Verlängerung um jeweils 12 Monate bis längstens 31.05.2029, sofern die Rahmenvereinbarung vom Auftraggeber bis zum jeweiligen Stichtag am 30.04. für das jeweils folgende Jahr verlängert wird. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 31.05.2029, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Es handelt sich hier um eine einseitig verbindliche Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer, d.h., dass sich in diesem Fall der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, die vertraglich festgelegten Leistungen auf Abruf zu erbringen. Demgegenüber ist der Auftraggeber nicht dazu verpflichtet, die vorgehaltenen Leistungen auch in Anspruch zu nehmen.
Die Rahmenvereinbarung endet, wenn das Volumen der abgerufenen Einzelaufträge den abgeschlossenen Wert der Vereinbarung zuzüglich 50% erreicht hat, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Jahren.