Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für die Beratung und Begleitung in Grund-atzfragen im Kredit- und Förderprozess und dem Bereich AML-Compliance und KYC/KDA. Dabei benötigt die NBank Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen/bankrechtlichen Fragestellungen vorwiegend im Kredit- und Geldwäscheprozess (z.B. KWG, MaRisk, GwG/AML-Verordnung, Abgabenordnung) und förderbankspezifischen Anforderungen aus dem Verwaltungs- und EU-Recht (z.B. ESF/EFRE-Verordnungen, Nds. Landeshaushaltsordnung, Onlinezugangsgesetz, Mitteilungsverordnung). Mit dem Ziel der NBank, das Darlehensgeschäft auszuweiten, müssen diese regulatorische Anforderungen und neue Entwicklungen aus dem Blickwinkel einer Förderbank optimiert umgesetzt werden und die Risikokultur bzw. das Bewusstsein des Handelns im stark regulierten Umfeld gestärkt werden. Gleichfalls ist der Kunden-On-Boarding-Prozess zu optimieren, um einem zunehmen-den (Förder-)Geschäft gerecht werden zu können und Synergien zu erzeugen. Aufgrund von Kontrollhandlung und Revisionsfeststellungen hat die NBank zudem Optimierungsbedarf im Bereich AML-Compliance. Die Tätigkeitsfelder der Beauftragung sollen die prozessuale Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. Abbildung von Anforderungen in den Prozessen und in der sfO), Unterstützung bei der Optimierung der Methodik und der (Kreditrisiko-)Steuerung sowie ggf. Projektleitung und Projektbegleitung und Changemanagement umfassen. Die Aktivitäten in den unten aufgeführten Themenfelder umfassen, neben der Begleitung der fachlichen Konzeption, das Projektmanagement, die organisatorischen und ggf. techniknahe Unterstützung. und Beratung bei der Konzeption, Umsetzung und Testdurchführung, sowie die verantwortliche Begleitung regulatorischer Neuerungen. Der Auftragnehmer soll dabei sowohl für ad-hoc-Beratung einzelner Anfragen als auch für die Umsetzung umfassenderer Themen in Form von Projekten zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer muss über die notwendige Erfahrung und Expertise verfügen, um einen Markt- bzw. Peergroup-Vergleich herstellen zu können. Die zu erbringende Leistung zu den einzelnen Themengebieten inklusive die für den Rahmen zu berücksichtigenden Personentage werden im weiteren Verlauf näher beschrieben. Die konkreten Leistungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Vorfeld einer abzurufenden Leistung (mit dem Einzelabruf) konkret abgestimmt. Auf Grund der Vielfältigkeit der möglichen Aufgabenstellungen ist eine abschließende Aufzählung an dieser Stelle nicht möglich. Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer Förderbank auch die Beratung/Entscheidungsvorschläge in Bezug auf Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Prozessen und sfO-Dokumenten (Rahmen- und Arbeitsanweisungen), aber auch Beratung zur Erstellung von Arbeitshilfen und Formularen etc. für geldwäscherechtlich, kreditprozessual und förderrelevante Prozesse. Dabei sollen bei Bedarf Formulierungs- und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden. Daneben sind ggf. entsprechende Konzeptvorschläge zu erstellen und die IT-Umsetzung aus fachlicher Perspektive mitzuplanen und entsprechende Vorschläge zu Methodikdokumente zu erstellen sowie bei der Operationalisierung der Aktivitäten zu unterstützen. Daneben soll eine Beratung bei der Analyse und Bewertung von regulatorischen Neuerungen und Ableitung von Handlungsalternativen (z.B. AML-Verordnung inkl. technischer Papiere und Sanktionsmanagement, BaFin-AuAs, MaRisk-Novellen) durchgeführt werden und durch den Auftragnehmer sonstige übergreifende regulatorische Umsetzungsthemen, die einen Bezug zum Geldwäsche-, Kredit- oder Förderprozesse haben, berücksichtigt werden. 2.1.2 Erstabruf Als Erstabruf aus dem Rahmenvertrag ist die Unterstützung bei der Durchführung des Projektes zur Neuausrichtung der AML-Compliance in der NBank geplant. Der als Erstabruf umzusetzende Projektaufsatz ist bereits erarbeitet worden und in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die im Angebot präsentierten Berater sollen in allen Modulen wesentliche Teile des Projektes inhaltlich mit erarbeiten und die einzelnen Module jeweils gemeinsam mit einem Mitarbeiter der NBank organisieren und koordinieren. Die NBank stellt eine Projektleitung und übernimmt entsprechende Beistellleistungen - insbesondere Datenbereitstellung und Qualitätssicherung - in der Projektumsetzung der Module. Im Rahmen der zu erbringenden Leistung wird durch den Auftragnehmer eine stellvertretende Projektleitung zur Verfügung gestellt. Optional soll die Durchführung bzw. die Unterstützung bei der KDA Remediation angeboten werden. Inhaltlich wird auf bereits gewonnen Erkenntnisse und Handlungsfelder aufgesetzt. Die jeweiligen Themen sind in der Projektplanung adressiert und in der Projektumsetzung zu berücksichtigen. Der Projektaufsatz verfolgt zwei Handlungsstränge: - Kundendatenaktualisierung (KDA) -> Überprüfung der Kundendaten -> Validierung und bei Bedarf Aktualisierung der Kundendaten - Neuausrichtung der Geldwäsche, insbesondere -> Überarbeitete Prozesse und Dokumente -> Optimierte Compliance IT-Zielarchitektur anhand der relevanten AML-Systeme -> Aufbau und Optimierung Schulungsmaßnahmen 2.1.2.1 Projektleitung und PMO Benötigt wird zur Umsetzung des Projekts einerseits eine intensive Unterstützung in der Durchführung und sowie eine (stellvertretende) Projektleitung, die zusätzlich zu einem/r Beschäftigten der NBank als solche fungiert. Für das Projekt des Erstabrufs soll der Auftragnehmer kurzfristig eine stellvertretende Projektleitung und PMO-Kapazitäten zur Verfügung stellen. 2.1.2.2 Projektumsetzung Erfolgt gem. Infos/Skizze in der Leistungsbeschreibung Optional: Vollständige Aktualisierung und Nacherhebung der Bestandskundendaten und Legitimationsdaten (Gem. Leistungsbeschreibung)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag AML-Compliance
Referenznummer: RE 2025.19
Kurze Beschreibung:
“Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für die Beratung und Begleitung in Grund-atzfragen im Kredit- und Förderprozess und dem Bereich AML-Compliance und...”
Kurze Beschreibung
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag für die Beratung und Begleitung in Grund-atzfragen im Kredit- und Förderprozess und dem Bereich AML-Compliance und KYC/KDA. Dabei benötigt die NBank Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen/bankrechtlichen Fragestellungen vorwiegend im Kredit- und Geldwäscheprozess (z.B. KWG, MaRisk, GwG/AML-Verordnung, Abgabenordnung) und förderbankspezifischen Anforderungen aus dem Verwaltungs- und EU-Recht (z.B. ESF/EFRE-Verordnungen, Nds. Landeshaushaltsordnung, Onlinezugangsgesetz, Mitteilungsverordnung). Mit dem Ziel der NBank, das Darlehensgeschäft auszuweiten, müssen diese regulatorische Anforderungen und neue Entwicklungen aus dem Blickwinkel einer Förderbank optimiert umgesetzt werden und die Risikokultur bzw. das Bewusstsein des Handelns im stark regulierten Umfeld gestärkt werden. Gleichfalls ist der Kunden-On-Boarding-Prozess zu optimieren, um einem zunehmen-den (Förder-)Geschäft gerecht werden zu können und Synergien zu erzeugen. Aufgrund von Kontrollhandlung und Revisionsfeststellungen hat die NBank zudem Optimierungsbedarf im Bereich AML-Compliance. Die Tätigkeitsfelder der Beauftragung sollen die prozessuale Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung von aufsichtsrechtlichen Vorgaben (z.B. Abbildung von Anforderungen in den Prozessen und in der sfO), Unterstützung bei der Optimierung der Methodik und der (Kreditrisiko-)Steuerung sowie ggf. Projektleitung und Projektbegleitung und Changemanagement umfassen. Die Aktivitäten in den unten aufgeführten Themenfelder umfassen, neben der Begleitung der fachlichen Konzeption, das Projektmanagement, die organisatorischen und ggf. techniknahe Unterstützung. und Beratung bei der Konzeption, Umsetzung und Testdurchführung, sowie die verantwortliche Begleitung regulatorischer Neuerungen. Der Auftragnehmer soll dabei sowohl für ad-hoc-Beratung einzelner Anfragen als auch für die Umsetzung umfassenderer Themen in Form von Projekten zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer muss über die notwendige Erfahrung und Expertise verfügen, um einen Markt- bzw. Peergroup-Vergleich herstellen zu können. Die zu erbringende Leistung zu den einzelnen Themengebieten inklusive die für den Rahmen zu berücksichtigenden Personentage werden im weiteren Verlauf näher beschrieben. Die konkreten Leistungen werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer im Vorfeld einer abzurufenden Leistung (mit dem Einzelabruf) konkret abgestimmt. Auf Grund der Vielfältigkeit der möglichen Aufgabenstellungen ist eine abschließende Aufzählung an dieser Stelle nicht möglich. Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer Förderbank auch die Beratung/Entscheidungsvorschläge in Bezug auf Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Prozessen und sfO-Dokumenten (Rahmen- und Arbeitsanweisungen), aber auch Beratung zur Erstellung von Arbeitshilfen und Formularen etc. für geldwäscherechtlich, kreditprozessual und förderrelevante Prozesse. Dabei sollen bei Bedarf Formulierungs- und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden. Daneben sind ggf. entsprechende Konzeptvorschläge zu erstellen und die IT-Umsetzung aus fachlicher Perspektive mitzuplanen und entsprechende Vorschläge zu Methodikdokumente zu erstellen sowie bei der Operationalisierung der Aktivitäten zu unterstützen. Daneben soll eine Beratung bei der Analyse und Bewertung von regulatorischen Neuerungen und Ableitung von Handlungsalternativen (z.B. AML-Verordnung inkl. technischer Papiere und Sanktionsmanagement, BaFin-AuAs, MaRisk-Novellen) durchgeführt werden und durch den Auftragnehmer sonstige übergreifende regulatorische Umsetzungsthemen, die einen Bezug zum Geldwäsche-, Kredit- oder Förderprozesse haben, berücksichtigt werden. 2.1.2 Erstabruf Als Erstabruf aus dem Rahmenvertrag ist die Unterstützung bei der Durchführung des Projektes zur Neuausrichtung der AML-Compliance in der NBank geplant. Der als Erstabruf umzusetzende Projektaufsatz ist bereits erarbeitet worden und in der Leistungsbeschreibung dargestellt. Die im Angebot präsentierten Berater sollen in allen Modulen wesentliche Teile des Projektes inhaltlich mit erarbeiten und die einzelnen Module jeweils gemeinsam mit einem Mitarbeiter der NBank organisieren und koordinieren. Die NBank stellt eine Projektleitung und übernimmt entsprechende Beistellleistungen - insbesondere Datenbereitstellung und Qualitätssicherung - in der Projektumsetzung der Module. Im Rahmen der zu erbringenden Leistung wird durch den Auftragnehmer eine stellvertretende Projektleitung zur Verfügung gestellt. Optional soll die Durchführung bzw. die Unterstützung bei der KDA Remediation angeboten werden. Inhaltlich wird auf bereits gewonnen Erkenntnisse und Handlungsfelder aufgesetzt. Die jeweiligen Themen sind in der Projektplanung adressiert und in der Projektumsetzung zu berücksichtigen. Der Projektaufsatz verfolgt zwei Handlungsstränge: - Kundendatenaktualisierung (KDA) -> Überprüfung der Kundendaten -> Validierung und bei Bedarf Aktualisierung der Kundendaten - Neuausrichtung der Geldwäsche, insbesondere -> Überarbeitete Prozesse und Dokumente -> Optimierte Compliance IT-Zielarchitektur anhand der relevanten AML-Systeme -> Aufbau und Optimierung Schulungsmaßnahmen 2.1.2.1 Projektleitung und PMO Benötigt wird zur Umsetzung des Projekts einerseits eine intensive Unterstützung in der Durchführung und sowie eine (stellvertretende) Projektleitung, die zusätzlich zu einem/r Beschäftigten der NBank als solche fungiert. Für das Projekt des Erstabrufs soll der Auftragnehmer kurzfristig eine stellvertretende Projektleitung und PMO-Kapazitäten zur Verfügung stellen. 2.1.2.2 Projektumsetzung Erfolgt gem. Infos/Skizze in der Leistungsbeschreibung Optional: Vollständige Aktualisierung und Nacherhebung der Bestandskundendaten und Legitimationsdaten (Gem. Leistungsbeschreibung)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Finanz- und Versicherungsdienstleistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Beratung und Begleitung umfasst seitens des Auftragnehmers neben der Einbringung der fachlichen Expertise in verschiedenen Themenfeldern einer Förderbank auch die Beratung/Entscheidungsvorschläge in Bezug auf Erstellung, Überarbeitung und Optimierung von Prozessen und sfO-Dokumenten (Rahmen- und Arbeitsanweisungen), aber auch Beratung zur Erstellung von Arbeitshilfen und Formularen etc. für geldwäscherechtlich, kreditprozessual und förderrelevante Prozesse. Dabei sollen bei Bedarf Formulierungs- und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden. Daneben sind ggf. entsprechende Konzeptvorschläge zu erstellen und die IT-Umsetzung aus fachlicher Perspektive mitzuplanen und entsprechende Vorschläge zu Methodikdokumente zu erstellen sowie bei der Operationalisierung der Aktivitäten zu unterstützen. Daneben soll eine Beratung bei der Analyse und Bewertung von regulatorischen Neuerungen und Ableitung von Handlungsalternativen (z.B. AML-Verordnung inkl. technischer Papiere und Sanktionsmanagement, BaFin-AuAs, MaRisk-Novellen) durchgeführt werden und durch den Auftragnehmer sonstige übergreifende regulatorische Umsetzungsthemen, die einen Bezug zum Geldwäsche-, Kredit- oder Förderprozesse haben, berücksichtigt werden. Produktumsetzungsprozess optimieren Die NBank führt regelmäßig neue Förder- und Kreditprodukte ein, aktuell noch überwiegend im Auftrag des Landes als Treuhanddarlehensprodukt oder Zuschuss. Der Prozess der Produkteinführung ist besonders wichtig für eine schnelle und korrekte Bereitstellung und technische Abbildung der Produkte. (Weitere Infos siehe Leistungsbeschreibung) Aufsichtsrechtliche Beratung (Umsetzung Aufsichtsrecht in Bezug auf Kredit und Geldwäsche) und Förderspezifische Fragestellungen (siehe Leistungsbeschreibung) Methodik und (Kreditrisiko-)Steuerung Steuerung im Kreditprozess - Beratung/Begleitung bei der Entwicklung einer Limitsteuerungssytematik und der Implementierung eines Limitsteuerungssystems (Kunden, Länder, Portfolio) - Begleitung/Beratung bei der Implementierung von Risikoleitplanken/Finanzierungsgrundsätzen (zur Stärkung des Risikobewusstseins) Projektleitung und Projektmanagement Benötigt wird eine Unterstützung in der Durchführung von Projekten sowie die Übernahme von Projektleitungstätigkeiten. (siehe Leistungsbeschreibung) Changemanagement - Change-Begleitung und Kommunikation für Mitarbeitende - Implementierung/Stärkung der Risikokultur bzw. des notwendigen Risikobewusstsein im stark regulierten Umfeld - Optimierung der operativen Kreditprozesse / operativen Arbeitsabläufe vor dem Hintergrund der Ausweitung des Kreditgeschäftes (weitere Infos siehe Leistungsbeschreibung) 2.2 Leistungsumfang Für den Rahmenvertrag ist ein Kontingent von insgesamt 4.080 PT (Schätzwert) vorgesehen. Für den Erstabruf ist ein Kontingent von 1.830 PT vorgesehen. Dabei ist für die Beratung/Begleitung ein Kontingent von ca. 930 PT geplant. Für die optionale Durchführung der KDA Remediation ist ein Kontingent von 900 PT geplant. Für 2025 ist dabei aufgrund des Erstabrufs für das Projekt für die Beratung von mindestens 560 PT auszugehen. 2026 werden mindestens 370 PT über den Erstabruf für Beratung abgenommen. Das Projekt soll zum 31.12.2026 enden. Die Remediation soll, falls rechtzeitig beauftragt bis zum 31.12.2026 umgesetzt sein, sodass hier der Abruf in den ersten beiden Jahren des Vertrags erfolgen würde. Gesamthöchstmenge: 7.432 PT Das jährlich fest abzunehmende Kontingent ist vom Auftragnehmer für die NBank vorzuhalten und kann dafür auch im Fall des nicht erfolgten tatsächlichen Abrufs sei-tens des Auftragnehmers abgerechnet werden. Das verbindlich abzunehmende Kontingent verfällt, sofern es nicht in dem letzten Monat, für den es geplant ist, abgerufen wurde, es sei denn die Parteien verständigen sich einvernehmlich, aufgrund besonderer Umstände, das Kontingent ins nächste Jahr zu übertragen. Besondere Umstände liegen insbesondere vor, wenn es zu einer aus der Sphäre des Auftragnehmers stammenden Leistungsstörung gekommen ist. Optional abzunehmende Personentage Das optional abzunehmende Kontingent muss nicht von der NBank abgenommen werden und kann in gegenseitigem Einvernehmen auf die folgenden Monate weitergeschoben werden. Eine Pflicht zur Abnahme durch den Auftraggeber besteht nur hinsichtlich des verbindlich abzunehmenden Kontingents. Hinsichtlich des optional abzunehmenden Kontingents besteht keine Abnahmeverpflichtung. Sowohl die verbindlich abzunehmenden Personentage (Kontingent) pro Jahr als auch die optional abzunehmenden Personentage (Kontingent) werden im vierten Quartal des Vorjahres für das folgende Kalenderjahr von Auftraggeber verbindlich mitgeteilt. Eine Steigerung des Kontingents um 50 %, verglichen mit dem Vorjahreswert, (für 2025 auf das ganze Jahr hochgerechnet) muss vom Auftragnehmer ermöglicht werden. Der Auftraggeber darf den Rahmenvertrag bis zur Gesamthöchstmenge nutzen. Der Auftragnehmer wird versuchen auch Aufträge, die oberhalb der Mengenangaben der jährlichen Schätzwerte liegen zu erfüllen. 2. Preisblatt/Preisangabe Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt einzureichen (Anlage 02a der Vergabeunterlagen). Der Preis ist als Tagessatz (8 Stunden) für jedes Senioritätslevel / Erfahrung (Netto und Brutto), sowie Gesamtpreis (Netto und Brutto) inklusive aller Nebenkosten gem. separaten Preisblatt anzugeben. Die NBank kann bei Ausschöpfung des Kontingents ein zusätzliches Kontingent von bis zu 50 % zum angegebenen Preis nachbeauftragen. Eine Preisanpassung während der gesamten Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Bei der Preisabgabe ist die Vorgabe, bis zu 25 % vor Ort Tätigkeit in der NBank, sowie mind. 75 % Remote-Tätigkeit zu berücksichtigen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“In der Regel erfolgt die Beratungsleistung zur Hälfte online / remote und zur Hälfte vor Ort in der NBank. Nach Rücksprache ist eine Abweichung der...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
In der Regel erfolgt die Beratungsleistung zur Hälfte online / remote und zur Hälfte vor Ort in der NBank. Nach Rücksprache ist eine Abweichung der Präsenzquote für Teilleistungen nach oben und unten möglich. In Einzelfällen kann die Leistung zu 100% in Präsenz eingefordert werden. Für die Bepreisung ist ein einheitlicher pauschaler Tagessatz anzunehmen. Dieser inkludiert sämtliche Reisekosten. Reisezeit stellt keine Arbeitszeit dar. Bei der Erbringung der Beratungsleistungen nach diesem Vertrag ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. Allerdings ist dieser auch dazu verpflichtet, die geschäftlichen Bedürfnisse der NBank zu berücksichtigen und wird zur Verfügung stehen, wenn der Geschäftsbetrieb der NBank dies verlangt. Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftraggebers, Hannover.
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Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 20.0
Preis (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Expertise und Umsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertung Beraterprofile für Erstabruf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Dringlichkeit: Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage aufgrund eines kurzfristig festgestellten Verstoßes gegen das GWG durch nicht aktuelle Kundendaten....”
Beschleunigtes Verfahren
Dringlichkeit: Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage aufgrund eines kurzfristig festgestellten Verstoßes gegen das GWG durch nicht aktuelle Kundendaten. Verkürzung auf 15 Tage notwendig, da rechtswidriger Zustand schnellstmöglich behoben werden muss.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-22 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-22 11:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 8
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit dem Angebot die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit dem Angebot die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (nachzuweisen durch Registerauszug)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine adäquate Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung besteht...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, dass eine adäquate Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung besteht und für die Dauer des Auftrages fortbestehen wird. Dies ist mittels Versicherungsnachweis zu belegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsauf-träge zu benennen, die inhaltlich und im Umfang mit den beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurden. Dabei ist der jeweilige Auftraggeber namentlich unter Nennung eines Ansprechpartners, dessen Rufnummer sowie Auftragswert und Liefer- bzw. Leistungszeitraum zu nennen. Es sind maximal fünf, aber mindestens drei Referenzaufträge zu nennen. Bitte nutzen Sie das beigefügte Formular (Anlage 06 der Vergabeunterlagen). Mindestanforderungen an die Referenzen: o Mindestens eine der genannten Referenzen muss bei einer Förderbank erbracht worden sein o Mindestens zwei weitere Referenzen müssen bei BaFin regulierten Un-ternehmen aus der Finanzbranche erbracht worden sein o Sämtliche Referenzen müssen Verträge betreffen, die mindestens einen Auftragswert von 750.000 EUR umfassten Mit den Referenzen müssen folgende Nachweise erbracht werden: - Erfahrung mit projektierter, großvolumiger Kundendatenaktualisierung (KDA) - Neuausrichtung der Geldwäsche, insbesondere o Überarbeitete Prozesse und Dokumente o Optimierte Compliance IT-Zielarchitektur anhand der relevanten AML-Systeme o Aufbau und Optimierung Schulungsmaßnahmen - Prozessuale Beratung, Prozessoptimierung bzgl. o Kreditprozessuale Fragestellungen im End-to-End-Kreditprozess o Förderprozess o Gelwäscheprozess und KYC- und KDA-prozess o Produktumsetzung Referenzen können auch im Wege der Eignungsleihe bspw. für die Kundendatenaktualisierung durch Dritte erbracht werden (Vgl. Anlage 08 & 08a)."
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern der Einsatz von Dritten/ Subunternehmern/ Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen vorgesehen ist, sind alle Nachweise/ Erklärungen auch von jedem dieser Partner im Bereich des vorgesehenen Einsatzes vorzulegen. Es ist ein Verzeichnis über diese eingesetzten Partner mit Angabe der Namen vorzulegen (formlos bzw. Eigenerklärung). Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden (Anlage 08 und 08a).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist das beigefügte Formular zu unterzeichnen und mit dem Angebot vorzulegen (Anlage 03 der Vergabeunterlagen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurzdarstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben (Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner) zum Unternehmen des Bieters sowie Kurzdarstellung des Unternehmens (z. B. Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit) und der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau) bezogen auf die geforderte Leistung (formlos bzw. Eigenerklärung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Sofern das Angebot durch eine Bietergemeinschaft abgegeben wird, eine Erklärung, welche Leistungen vom welchem Bietergemeinschaftsmitglied übernommen werden (formlos), Name und Anschrift des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, sowie eine Erklärung, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft für Verbindlichkeiten, die den Mitgliedern der Bietergemeinschaft aus dem Vergabeverfahren gegenüber den NBank entstehen, gesamtschuldnerisch haften (§ 421 BGB) (formlos).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nennung eines Ansprechpartners, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet, sowie Zusage, dass Ansprechpartner während der üblichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nennung eines Ansprechpartners, der den Auftrag für die NBank federführend bearbeitet, sowie Zusage, dass Ansprechpartner während der üblichen Geschäftszeiten (montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr) jederzeit telefonisch zu erreichen sind und Reaktionszeiten von max. vier Stunden an Werktagen eingehalten werden (formlos bzw. Eigenerklärung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Mindestentgelterklärung einzureichen (Anlage 05 der Vergabeunterlagen). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot soll der für den Auftrag einzusetzende Mitarbeitende unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot soll der für den Auftrag einzusetzende Mitarbeitende unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Nachzuweisen ist, dass die angebotene Leistung von nach Möglichkeit einem, maximal zwei Beratern mit jeweils diesen Fähigkeiten und Erfahrungen erbracht wird. Es wird darauf hingewiesen, dass beide Berater über sämtliche der aufgeführten Fähigkeiten und Erfahrungen (vollumfänglich) zu verfügen haben. Der Auftraggeber verlangt, dass einer der Berater als führender Berater die Aufgabe des Hauptansprechpartners wahrnimmt. Dieser führende Berater muss über Kapazitäten verfügen, die es ihm ermöglichen bis zu 80 Prozent der beauftragten Leistungen eigenständig zu erbringen (Eigenerklärung). Über eine unterstützende Leistungserbringung entscheidet der Auftraggeber nach vorheriger Absprache mit dem Auftragnehmer individuell. Mindestanforderung an das einzusetzende Personal: - insgesamt wenigstens 10-jährige operative Berufserfahrung, davon: o mindestens 8 Jahre im Informationssicherheitsmanagement o mindestens 5 Jahre als CISO in einem regulierten Finanzdienstleistungskonzern o mindestens 3 Jahre in der Gesamtverantwortung des Bereiches Information Security Risk Management im Sinne der ISO 27005 oder einem vergleichbaren Standard o mindestens 2 Jahre im Bereich der Enterprise Architektur mit dem Fokus der Integration der Business- IT- und Security Architektur o mindestens 5 Jahre in der IT-Compliance, dem IT-Service Managements sowie dem Management bzw. der Steuerung auf Senior Level von entsprechenden Bereichen in der Finanzdienstleistungsbranche Operative Berufserfahrung bedeutet, die umrissenen Themen durch Praxiserfahrung sowohl wirksam operationalisiert, als auch auf Managementebene gesteuert zu haben. Zusätzlich muss durch den Bieter belegt werden, dass umfassende Kenntnisse und Fähigkeiten: o bei der internen Leitung zur Umsetzung regulativer Programme in der Finanzwirtschaft, z.B. BAIT, VAIT oder vergleichbaren Standards o bei der Herstellung der Zertifizierungsreife und Durchlauf mehrere Zyklen bei der Zertifizierung eines ISMS nach ISO 27001, BSI Grundschutz oder NIST als interner Verantwortlicher o bzgl. einer eigenverantwortlichen Steuerung der Krisenbewältigung in globalen Krisen mit Schnittstelle zum IT-Notfallmanagement o bzgl. der Unterstützung von Beauftragten bei Förderbanken oder vergleichbaren Instituten o eine Beteiligung an dem Aufbau oder der Weiterentwicklung einer operativen IT-Sicherheit bei einer Förderbank oder vergleichbarem Institut o bzgl. der mindestens teilverantwortlichen Durchführung von einem ISMS Einführungsprojektes bestehen. Folgende Informationen/Unterlagen müssen vorgelegt werden: - Referenzen zu vergleichbaren Tätigkeiten. Sämtliche der aufgeführten Punkte müssen mit Referenzen oder via Lebenslauf belegt werden. Auf Nachfrage ist dem Auftraggeber innerhalb von 4 Tagen bzgl. jeglicher in Frage stehender Nachweise ein Kontakt (beim Referenzgeber) zu benennen, der die Werthaltigkeit der aufgeführten Referenzen als Referenzgeber bestätigen kann. Sollte eine Bestätigung durch diesen Kontakt nicht möglich sein, behällt sich der Auftraggeber einen Angebotsausschluss vor. - Zertifizierung zum IT-Sicherheitsbeauftragten (z.B. CISA, ISO/IEC 27001 Lead Auditor/Lead Implementer, DVA, oder vergleichbar) - Sollte der Berater die deutsche Sprache nicht als Muttersprache haben, so ist ein Nachweis über ein C2 Niveau zu erbringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot ist die unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Datenschutz einzureichen (Anlage 04 der Vergabeunterlagen).”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. KMU sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angaben, ob das Unternehmen des Bieters ein KMU oder ein Großunternehmen ist. KMU sind Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. (Formlos)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot ist die Eigenerklärung im Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Anlage 09) einzureichen.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Auftragnehmer hat den Nachweis eines etablierten Informationssicherheitsmanagementsystems zu erbringen, z. B. durch eine Zertifizierung nach ISO/IEC...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Auftragnehmer hat den Nachweis eines etablierten Informationssicherheitsmanagementsystems zu erbringen, z. B. durch eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig. (Nachzuweisen durch Zertifikat)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“"Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach bestem Wissen und Gewissen keine widerstreitenden Interessen bestehen, welche die Unabhängig und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
"Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach bestem Wissen und Gewissen keine widerstreitenden Interessen bestehen, welche die Unabhängig und Objektivität bei Erbringung der Leistung beeinträchtigen könnten." Diesbezüglich gelten die Anlage 12 - Interessenkonflikt dargestellten Anforderungen.
“Bekanntmachungs-ID: CXP4Y645KDG” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131 15-3308📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131 15-3308📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachprüfungsstelle Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 089-295884 (2025-05-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-16)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Das Kriterium "Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" ist fälschlicherweise sachfremd in die Ausschreibung gelangt....”
Text
Das Kriterium "Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" ist fälschlicherweise sachfremd in die Ausschreibung gelangt. Dieses wird gestrichen.
“Das Kriterium "Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" ist fälschlicherweise sachfremd in die Ausschreibung gelangt....”
Das Kriterium "Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten" ist fälschlicherweise sachfremd in die Ausschreibung gelangt. Dieses wird gestrichen.
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Quelle: OJS 2025/S 095-318803 (2025-05-16)