Auftragsgegenstand ist das aus strafprozessualen Gründen veranlasste fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen aus dem Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde des Rhein- Sieg- Kreises in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle. Auf separaten Auftrag hin ist der Transport von Leichen und/oder Leichenteilen von der Leichenhalle zum Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-10-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag "Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen"
Referenznummer: 25-0350-POL-VgV
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist das aus strafprozessualen Gründen veranlasste fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen aus dem Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde des Rhein- Sieg- Kreises in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle. Auf separaten Auftrag hin ist der Transport von Leichen und/oder Leichenteilen von der Leichenhalle zum Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn durchzuführen.
Auftragsgegenstand ist das aus strafprozessualen Gründen veranlasste fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen aus dem Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde des Rhein- Sieg- Kreises in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle. Auf separaten Auftrag hin ist der Transport von Leichen und/oder Leichenteilen von der Leichenhalle zum Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn durchzuführen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bestattungsdienste📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 562 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: Städte Siegburg, Hennef, Lohmar sowie Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much, Eitorf, Windeck und Ruppichteroth
Beschreibung der Beschaffung:
Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand, etc.), zu bergen und zu transportieren. Auf Weisung der Polizei sind auch gelegentliche Handreichungen wie z. B. Hilfe beim Entkleiden oder Unterstützung bei Leichenschau (Drehen der Leiche) auszuführen. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sichergestellt sein. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 60 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen ( BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Der Auftragnehmer sowie seine Beschäftigten haben sich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Informationen, die die Beschäftigten durch die Zusammenarbeit mit der Polizei erhalten, dürfen nicht nach außen getragen werden. Dabei sind vor allem Auskünfte an Dritte, z.B. an Pressevertreter o ä. ebenso untersagt wie das persönliche Fotografieren der Verstorbenen bzw. das Dulden derartiger Tätigkeiten durch Dritte. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes, sind einzuhalten. Der maximale Auftragswert je Los wird festgelegt auf: - Los 1: 448.000 EUR (inkl. USt.) - Los 2: 286.000 EUR (inkl. USt.) Sind diese Werte je Los erreicht, endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle. Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand, etc.), zu bergen und zu transportieren. Auf Weisung der Polizei sind auch gelegentliche Handreichungen wie z. B. Hilfe beim Entkleiden oder Unterstützung bei Leichenschau (Drehen der Leiche) auszuführen. Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sichergestellt sein. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden. Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 60 Minuten ab Auftragserteilung liegen. Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen. Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen ( BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs- Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen. Der Auftragnehmer sowie seine Beschäftigten haben sich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Informationen, die die Beschäftigten durch die Zusammenarbeit mit der Polizei erhalten, dürfen nicht nach außen getragen werden. Dabei sind vor allem Auskünfte an Dritte, z.B. an Pressevertreter o ä. ebenso untersagt wie das persönliche Fotografieren der Verstorbenen bzw. das Dulden derartiger Tätigkeiten durch Dritte. Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes, sind einzuhalten. Der maximale Auftragswert je Los wird festgelegt auf: - Los 1: 448.000 EUR (inkl. USt.) - Los 2: 286.000 EUR (inkl. USt.) Sind diese Werte je Los erreicht, endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Personen, die mit der Abwicklung der Leichentransporte betraut sind (auch Aushilfspersonal), namentlich zu benennen, damit durch den Auftraggeber eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erfolgen kann. Die personenbezogenen Daten, die hierzu erforderlich sind, sind in die Anlage 2 einzutragen. Die Überprüfung erfolgt nur bei Auftragserteilung. Aufgrund dieser Überprüfung vom Auftraggeber abgelehntes Personal darf zur Vertragserfüllung nicht eingesetzt werden. Unzulässiges Verhalten des Bieters bzw. von Beschäftigten des Bieters oder der Bietergemeinschaft können die Unzuverlässigkeit des Bieters insgesamt und damit das Recht zur Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber zur Folge haben. Im Zuge der Auftragsausführung erhalten die eingesetzten Personen Einblicke in die polizeiliche Arbeit. Daher ist vor entsprechender Beauftragung - die Benennung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen, - die Vorlage von Personalbögen mit persönlichen Angaben, Anschrift sowie Angaben zur Nationalität - die Vorlage eintragungsfreier polizeilicher Führungszeugnisse unverzichtbar. Die Vorlage wird auf den engeren Bieterkreis begrenzt und lediglich auf "Verlangen der Vergabestelle" gefordert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle Personen, die mit der Abwicklung der Leichentransporte betraut sind (auch Aushilfspersonal), namentlich zu benennen, damit durch den Auftraggeber eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erfolgen kann. Die personenbezogenen Daten, die hierzu erforderlich sind, sind in die Anlage 2 einzutragen. Die Überprüfung erfolgt nur bei Auftragserteilung. Aufgrund dieser Überprüfung vom Auftraggeber abgelehntes Personal darf zur Vertragserfüllung nicht eingesetzt werden. Unzulässiges Verhalten des Bieters bzw. von Beschäftigten des Bieters oder der Bietergemeinschaft können die Unzuverlässigkeit des Bieters insgesamt und damit das Recht zur Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber zur Folge haben. Im Zuge der Auftragsausführung erhalten die eingesetzten Personen Einblicke in die polizeiliche Arbeit. Daher ist vor entsprechender Beauftragung - die Benennung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen, - die Vorlage von Personalbögen mit persönlichen Angaben, Anschrift sowie Angaben zur Nationalität - die Vorlage eintragungsfreier polizeilicher Führungszeugnisse unverzichtbar. Die Vorlage wird auf den engeren Bieterkreis begrenzt und lediglich auf "Verlangen der Vergabestelle" gefordert.
Gebiete der Städte Siegburg, Hennef, Lohmar und der Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much, Eitorf, Windeck und Ruppichteroth
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Dauer: 2 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich zum 01.01.2026 und endet mit Ablauf des 31.12.2027, wobei eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich zum 01.01.2026 und endet mit Ablauf des 31.12.2027, wobei eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Städte Troisdorf, Sankt Augustin und Niederkassel
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiete Troisdorf, Sankt Augustin und Niederkassel
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Erfüllungsorte umfassen folgende Gebiete Los 1 - Gebiete der Städte Siegburg, Hennef, Lohmar und der Gemeinden Neunkirchen- Seelscheid, Much, Eitorf, Windeck und Ruppichteroth Los 2 - Stadtgebiete Troisdorf, Sankt Augustin und Niederkassel
Die Erfüllungsorte umfassen folgende Gebiete Los 1 - Gebiete der Städte Siegburg, Hennef, Lohmar und der Gemeinden Neunkirchen- Seelscheid, Much, Eitorf, Windeck und Ruppichteroth Los 2 - Stadtgebiete Troisdorf, Sankt Augustin und Niederkassel
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Auftragsgegenstand ist das aus strafprozessualen Gründen veranlasste fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen aus dem Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle.
Auftragsgegenstand ist das aus strafprozessualen Gründen veranlasste fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen aus dem Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-02 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-02 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Kreishaus Siegburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers und der Vergabestelle zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-02 11:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Kreishaus Siegburg
Zusätzliche Informationen:
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers und der Vergabestelle zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-11-21 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
>> 1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: - ausgefülltes und signiertes Angebotsschreiben (Formular 324 EU) - ausgefülltes Preisblatt je angebotenem Los - nur bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 531 EU) - nur bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU) - nur bei Eignungsleihe: Erklärungen Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU) ____ >> 2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: - Eigenerklärung "Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) - Eigenerklärung "Fachkunde und Leistungsfähigkeit" (Anlage 1) - Personalbogen für alle für die Auftragsausführung vorgesehen Beschäftigten (Anlage 2) ____ >> 3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: (Anforderung nur von vorgesehenen Auftragnehmer bzw. Bietern in der engeren Wahl) - vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vertragsentwurf je angebotenem Los - einfaches Polizeiliches Führungszeugnis - nicht älter als 6 Wochen - gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber sowie alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen - aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer gleichwertigen Urkunde einer ständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters - Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. im Register der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer gleichwertigen Urkunde einer ständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters - Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung - Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Unterauftragnehmer ____ Zum Nachweis der Eignung wird auch die Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eignungserklärung ( abrufbar unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de ) akzeptiert, sofern die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise darin direkt oder mittelbar - durch Verweis auf eine für die Vergabestelle kostenlose Datenbank - abgelesen werden können.__ Ferner kann der Nachweis der Eignung auch durch den Verweis auf eine direkt abrufbare Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder eine vergleichbare - für den Auftraggeber - kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union erfolgen. Hierzu ist im Angebotsformular die Fundstelle anzugeben, unter der das Unternehmen in dem benannten Verzeichnis eingetragen ist._ Die dort hinterlegten Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als 1 Jahr sein oder die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer überschritten haben. __ Ferner kann zum Nachweis der Eignung auf - der Vergabestelle - bereits vorliegende gültige Eignungsnachweise unter Angabe des betreffenden Vergabeverfahrens verwiesen werden.
>> 1. Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden: - ausgefülltes und signiertes Angebotsschreiben (Formular 324 EU) - ausgefülltes Preisblatt je angebotenem Los - nur bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 531 EU) - nur bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU) - nur bei Eignungsleihe: Erklärungen Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU) ____ >> 2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können: - Eigenerklärung "Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) - Eigenerklärung "Fachkunde und Leistungsfähigkeit" (Anlage 1) - Personalbogen für alle für die Auftragsausführung vorgesehen Beschäftigten (Anlage 2) ____ >> 3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind: (Anforderung nur von vorgesehenen Auftragnehmer bzw. Bietern in der engeren Wahl) - vollständig ausgefüllter und unterschriebener Vertragsentwurf je angebotenem Los - einfaches Polizeiliches Führungszeugnis - nicht älter als 6 Wochen - gemäß § 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für den Firmeninhaber sowie alle mit der Auftragsausführung vorgesehenen Personen - aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer gleichwertigen Urkunde einer ständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters - Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle bzw. im Register der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer gleichwertigen Urkunde einer ständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters - Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung - Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärungen für Unterauftragnehmer ____ Zum Nachweis der Eignung wird auch die Vorlage einer ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eignungserklärung ( abrufbar unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de ) akzeptiert, sofern die in der Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise darin direkt oder mittelbar - durch Verweis auf eine für die Vergabestelle kostenlose Datenbank - abgelesen werden können.__ Ferner kann der Nachweis der Eignung auch durch den Verweis auf eine direkt abrufbare Eintragung in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder eine vergleichbare - für den Auftraggeber - kostenlose Datenbank innerhalb der Europäischen Union erfolgen. Hierzu ist im Angebotsformular die Fundstelle anzugeben, unter der das Unternehmen in dem benannten Verzeichnis eingetragen ist._ Die dort hinterlegten Nachweise dürfen grundsätzlich nicht älter als 1 Jahr sein oder die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeitsdauer überschritten haben. __ Ferner kann zum Nachweis der Eignung auf - der Vergabestelle - bereits vorliegende gültige Eignungsnachweise unter Angabe des betreffenden Vergabeverfahrens verwiesen werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Anzahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angaben zur bestehenden Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zum bestehenden Fuhrpark (Fahrzeugtypen, KfZ-Kennzeichen und Fahrzeug-Identnummer)
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angaben zur 24-stündigen Erreichbarkeit
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Angaben der für Arbeitsunfälle zuständigen Berufsgenossenschaft
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes "Bestatter" zu entsprechen, d.h. dass die Ausschreibung sich an Bestatter richtet, die einschließlich ihres Personals, ihrer technischen sowie ihrer Sachausstattung zur Auftragserledigung die einschlägigen Qualitätsanforderungen der DIN EN 15017 (Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung erfüllen.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat dem Qualifikationsprofil des Berufsbildes "Bestatter" zu entsprechen, d.h. dass die Ausschreibung sich an Bestatter richtet, die einschließlich ihres Personals, ihrer technischen sowie ihrer Sachausstattung zur Auftragserledigung die einschlägigen Qualitätsanforderungen der DIN EN 15017 (Bestattungs-Dienstleistungen-Anforderungen) in der derzeit geltenden Fassung erfüllen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietern sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu erklären. Die Erklärung ist von allen Bietern sowie Mitgliedern der Bietergemeinschaft und - auf Verlangen der Vergabestelle - für alle vorgesehenen Nachunternehmen fristgerecht vorzulegen. Für die Abgabe der geforderten Erklärungen wird die Verwendung des Formblattes "Eigenerklärung Ausschlussgründe" empfohlen. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftragnehmer rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete vorgelegte Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DPSP#
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3055📞
Fax: +49 221147-2889 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. ____ Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig. ____ Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 209-718918 (2025-10-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 562 000 EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Vertragslaufzeit beginnt zum 01.01.2026 und endet mit Ablauf des 31.12.2027, wobei eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Die Vertragslaufzeit beginnt zum 01.01.2026 und endet mit Ablauf des 31.12.2027, wobei eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht spätestens sechs Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 31.12.2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-15 📅
Titel: Bergung von Leichen und Leichenteilen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bestattungen Adam Arz GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE123105873
Postanschrift: Aulgasse 124
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Region: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: mail@bestattungen-arz.de📧
Telefon: 0224162720📞
Fax: 022463034902 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 718918-2025
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPNY58DVMC#
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-23+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 248-862993 (2025-12-23)