Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot:
Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu
- Angaben über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren (ab 2020) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV)
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- zu wenigestens einer vergleichbaren Leistung die Beschreibung über die erforderlichen Mindestanforderungen sowie ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
- entsprechende Nachweise zur Beschäftigtenzahl (falls erforderlich)
- Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen inkl. entsprechender Eignungsnachweise
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen (MVAS)". Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
- Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe
geforderte Mindesstandards:
Referenzen:
Der AG erwartet, dass der Bieter wenigstens eine vergleichbare Leistung in der Eigenerklärung darlegt und die mangelfreie Leistung durch entsprechende Beschreibung mind. im Rahmen einer Eigenerklärung mit dem Angebot und ggf. auf Verlangen nachweist. Vergleichbare Leistungen sind solche, in deren Rahmen die Beseitigung von Ölverunreinigungen auf öffentlichen Straßen (ab 2020) erfolgte. Die Leistung muss im technischen und organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Hierbei muss mindestens eine Person über den Nachweis der Qualifikation gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen (MVAS)", verfügen. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Qualifikationsnachweise beizubringen.
Präqualifizierte Unternehmen
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und / oder des Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese mit dem Angebot ergänzend einzureichen.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.