Dieser Rahmenvertrag ist bzw. war Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen Gemeinschaftsunterkünfte u. Übergangswohnheime, Regierungsbezirk Oberbayern (Los 6)“, Veröffentlichungsnummer 686768-2022 u.a., und regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen der Bewachungsdienstleistungen des Auftragnehmers bezogen auf den nachfolgend aufgeführten regionalen Zuschnitt - Landkreise: Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Landsberg a. Lech, Fürstenfeldbruck. - Das spezifische Gebiet bestimmt sich gleichsam aus dem im Gebietsplan dargestellten geografischen Raum, siehe die entsprechende Anlage zum Leistungsverzeichnis. Der öffentliche Auftrag (über soziale und andere besondere Dienstleistungen) - sog. beschleunigtes offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV - fußt auf der Lösung der bisherigen spezifischen Rahmenvereinbarung zum 31.03.2026.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-19.
Auftragsbekanntmachung (2025-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Bewachungsdienstleistungen GU/ÜWH (Los 6) "Süd-West"
Referenznummer: 0270.ZV-12-25-33
Kurze Beschreibung:
Dieser Rahmenvertrag ist bzw. war Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen Gemeinschaftsunterkünfte u. Übergangswohnheime, Regierungsbezirk Oberbayern (Los 6)“, Veröffentlichungsnummer 686768-2022 u.a., und regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen der Bewachungsdienstleistungen des Auftragnehmers bezogen auf den nachfolgend aufgeführten regionalen Zuschnitt - Landkreise: Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Landsberg a. Lech, Fürstenfeldbruck. - Das spezifische Gebiet bestimmt sich gleichsam aus dem im Gebietsplan dargestellten geografischen Raum, siehe die entsprechende Anlage zum Leistungsverzeichnis.
Der öffentliche Auftrag (über soziale und andere besondere Dienstleistungen) - sog. beschleunigtes offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV - fußt auf der Lösung der bisherigen spezifischen Rahmenvereinbarung zum 31.03.2026.
Dieser Rahmenvertrag ist bzw. war Bestandteil der Ausschreibung „Bewachungsdienstleistungen Gemeinschaftsunterkünfte u. Übergangswohnheime, Regierungsbezirk Oberbayern (Los 6)“, Veröffentlichungsnummer 686768-2022 u.a., und regelt die grundlegenden Rahmenbedingungen der Bewachungsdienstleistungen des Auftragnehmers bezogen auf den nachfolgend aufgeführten regionalen Zuschnitt - Landkreise: Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Starnberg, Landsberg a. Lech, Fürstenfeldbruck. - Das spezifische Gebiet bestimmt sich gleichsam aus dem im Gebietsplan dargestellten geografischen Raum, siehe die entsprechende Anlage zum Leistungsverzeichnis.
Der öffentliche Auftrag (über soziale und andere besondere Dienstleistungen) - sog. beschleunigtes offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV - fußt auf der Lösung der bisherigen spezifischen Rahmenvereinbarung zum 31.03.2026.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bewachungsdienste📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0f460f7f-8560-4f1b-a1ea-3c32d552de60
Postleitzahl: 83646
Stadt: Bad Tölz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bad Tölz-Wolfratshausen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 6
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 31.03.2030. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um 6 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die längst mögliche Vertragslaufzeit ist der 31.03.2030. Zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ortsbesichtigung: Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 08.01.2026 – besichtigt werden. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende bis spätestens (einschließlich) 07.01.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet: Die Kontaktdaten des Ansprechpartners seitens des Bedarfsträgers finden Sie im Formblatt "01.01._Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbed. - einstufig VgV". Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Ortsbesichtigung: Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist nicht zwingend vorgegeben. Bei Bedarf können die örtlichen Gegebenheiten der Liegenschaft(en) vor der Angebotsabgabe – bis spätestens (einschließlich) 08.01.2026 – besichtigt werden. Zur Organisation des Ortsbegehungstermins ist es notwendig, dass sich der Teilnehmende bis spätestens (einschließlich) 07.01.2026 zur Ortsbesichtigung anmeldet: Die Kontaktdaten des Ansprechpartners seitens des Bedarfsträgers finden Sie im Formblatt "01.01._Verfahrenshinweise u. bes. Bewerbungsbed. - einstufig VgV". Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Der Teilnehmende muss sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Postleitzahl: 83646 u.a.
Stadt: Bad Tölz u.a.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Neuvergabe von Los 6 der Rahmenvertrags wurde notwendig, da der bisherige Dienstleister zum 31.03.2026 den bestehenden Vertrag gekündigt hat. Es ist ein offenes Verfahren mit leicht verkürzter Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 3 VgV von 28 Tagen, (Angebotsfrist: 16.01.2026) unter Kompensation einer sonst angezeigten Verlängerung der Angebotsfrist über die Weihnachtsfeiertage und Jahreswechsel durchzuführen, da Dringlichkeit geboten ist. Die Dringlichkeit liegt darin begründet, dass durch die nicht vorhersehbare Kündigung eine Neuvergabe nötig wurde, deren Leistungsbeginn bereits am 01.04.2026 ist. Der neu zu beauftragende Auftragnehmer benötigt ausreichend Vorlaufzeit (i.d.R. 2-3 Monate) zwischen Zuschlag und Leistungsbeginn, so dass hier die Verfahrensdauer soweit wie möglich kurz zu halten ist.
Die Neuvergabe von Los 6 der Rahmenvertrags wurde notwendig, da der bisherige Dienstleister zum 31.03.2026 den bestehenden Vertrag gekündigt hat. Es ist ein offenes Verfahren mit leicht verkürzter Angebotsfrist gem. § 15 Abs. 3 VgV von 28 Tagen, (Angebotsfrist: 16.01.2026) unter Kompensation einer sonst angezeigten Verlängerung der Angebotsfrist über die Weihnachtsfeiertage und Jahreswechsel durchzuführen, da Dringlichkeit geboten ist. Die Dringlichkeit liegt darin begründet, dass durch die nicht vorhersehbare Kündigung eine Neuvergabe nötig wurde, deren Leistungsbeginn bereits am 01.04.2026 ist. Der neu zu beauftragende Auftragnehmer benötigt ausreichend Vorlaufzeit (i.d.R. 2-3 Monate) zwischen Zuschlag und Leistungsbeginn, so dass hier die Verfahrensdauer soweit wie möglich kurz zu halten ist.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-08 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
Als vergütungsbezogene Mindestregelung wird – unabhängig von einer (evtl.) noch ausstehenden bzw. bereits bestehenden Allgemeinverbindlichkeitserklärung – als soziale Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB die vollumfängliche Anwendung des jeweils aktuell gültigen Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern (derzeit der Lohntarifvertrag Nr. 39 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 15.05.2025, gültig ab 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026), als Ergänzung zum Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung vorgegeben.
Als vergütungsbezogene Mindestregelung wird – unabhängig von einer (evtl.) noch ausstehenden bzw. bereits bestehenden Allgemeinverbindlichkeitserklärung – als soziale Ausführungsbedingung gemäß § 128 Abs. 2 GWB die vollumfängliche Anwendung des jeweils aktuell gültigen Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern (derzeit der Lohntarifvertrag Nr. 39 für Sicherheitsdienstleistungen in Bayern vom 15.05.2025, gültig ab 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026), als Ergänzung zum Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung vorgegeben.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabegegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammerweiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabegegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3GWB). Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammerweiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-19+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 246-852030 (2025-12-19)