Das Ziel ist eine einheitliche digitale Whiteboard-Lösung für die Bediensteten des Freistaates Sachsens bereitzustellen. Die Lösung dient der Visualisierung und Zusammenarbeit in Echtzeit und ermöglicht es mehreren Nutzern gleichzeitig auf einer gemeinsamen Oberfläche Ideen zu skizzieren, Inhalte zu erstellen und Anmerkungen zu machen. Der Zugang soll über einen Browser erfolgen. Die Nutzung erfolgt sowohl auf Notebooks als auch auf einem Tablet. Die Oberfläche der digitalen Whiteboard-Lösung soll intuitiv gestaltet sein und die grundlegenden Werkzeuge wie besipielsweise Zeichen- und Textwerkzeuge, Farboptionen und Formen sowie die Möglichkeit, Bilder einzufügen, enthalten. Eine der Kern-Anforderungen ist auch die Zusammenarbeit in Echtzeit. Daher muss die Lösung über eine Synchronistationsfunktion verfügen. Somit können alle Teilnehmer auf dem Whiteboard die Änderungen sofort einsehen. Weiter nützliche Funktionen sind unter anderem die Kommentarfunktionen sowie die Möglichkeit, die Arbeitsergebnisse zu exportieren. Der Auftragsumfang umfasst bis zu 1.000 Lizenzen für die Bediensteten des Freistaates Sachsen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag digitale Whiteboard Lösung - Lizenzen und Serviceleistungen
Referenznummer: SID 2024-38 SK
Kurze Beschreibung:
Das Ziel ist eine einheitliche digitale Whiteboard-Lösung für die Bediensteten des Freistaates Sachsens bereitzustellen. Die Lösung dient der Visualisierung und Zusammenarbeit in Echtzeit und ermöglicht es mehreren Nutzern gleichzeitig auf einer gemeinsamen Oberfläche Ideen zu skizzieren, Inhalte zu erstellen und Anmerkungen zu machen. Der Zugang soll über einen Browser erfolgen. Die Nutzung erfolgt sowohl auf Notebooks als auch auf einem Tablet.
Die Oberfläche der digitalen Whiteboard-Lösung soll intuitiv gestaltet sein und die grundlegenden Werkzeuge wie besipielsweise Zeichen- und Textwerkzeuge, Farboptionen und Formen sowie die Möglichkeit, Bilder einzufügen, enthalten.
Eine der Kern-Anforderungen ist auch die Zusammenarbeit in Echtzeit. Daher muss die Lösung über eine Synchronistationsfunktion verfügen. Somit können alle Teilnehmer auf dem Whiteboard die Änderungen sofort einsehen. Weiter nützliche Funktionen sind unter anderem die Kommentarfunktionen sowie die Möglichkeit, die Arbeitsergebnisse zu exportieren.
Der Auftragsumfang umfasst bis zu 1.000 Lizenzen für die Bediensteten des Freistaates Sachsen.
Das Ziel ist eine einheitliche digitale Whiteboard-Lösung für die Bediensteten des Freistaates Sachsens bereitzustellen. Die Lösung dient der Visualisierung und Zusammenarbeit in Echtzeit und ermöglicht es mehreren Nutzern gleichzeitig auf einer gemeinsamen Oberfläche Ideen zu skizzieren, Inhalte zu erstellen und Anmerkungen zu machen. Der Zugang soll über einen Browser erfolgen. Die Nutzung erfolgt sowohl auf Notebooks als auch auf einem Tablet.
Die Oberfläche der digitalen Whiteboard-Lösung soll intuitiv gestaltet sein und die grundlegenden Werkzeuge wie besipielsweise Zeichen- und Textwerkzeuge, Farboptionen und Formen sowie die Möglichkeit, Bilder einzufügen, enthalten.
Eine der Kern-Anforderungen ist auch die Zusammenarbeit in Echtzeit. Daher muss die Lösung über eine Synchronistationsfunktion verfügen. Somit können alle Teilnehmer auf dem Whiteboard die Änderungen sofort einsehen. Weiter nützliche Funktionen sind unter anderem die Kommentarfunktionen sowie die Möglichkeit, die Arbeitsergebnisse zu exportieren.
Der Auftragsumfang umfasst bis zu 1.000 Lizenzen für die Bediensteten des Freistaates Sachsen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Rahmenvereinbarung um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 60 Monaten: Die Einführung einer Whiteboard-Lösung betrifft potentiell sämtliche Behörden des Freistaates Sachsen. Mit der Lösung wird wahrscheinlich auch eine größere Anzahl an technisch nicht versierten Bediensteten arbeiten. Die Einführung ist deshalb mit intensiven Abstimmungen und Schulungsmaßnahmen verbunden, die eine längere Laufzeit rechtfertigen.
Der Auftraggeber hat die Option, die Rahmenvereinbarung um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende in Textform über die Inanspruchnahme der Option.
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung von bis zu 60 Monaten: Die Einführung einer Whiteboard-Lösung betrifft potentiell sämtliche Behörden des Freistaates Sachsen. Mit der Lösung wird wahrscheinlich auch eine größere Anzahl an technisch nicht versierten Bediensteten arbeiten. Die Einführung ist deshalb mit intensiven Abstimmungen und Schulungsmaßnahmen verbunden, die eine längere Laufzeit rechtfertigen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-03 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Über die Nachforderung von Unterlagen zu den Angeboten
entscheidet der Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen
Ermessens entsprechend § 56 Abs. 2 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
- Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
1: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
- Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
2: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften.
2b: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024.
2c: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 300.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
2: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
2a: Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen / Ihre Bietergemeinschaft und das entsprechende Leistungsportfolio kurz dar. Darzustellen sind auch die Beteiligungsverhältnisse und Verbindungen bei Bietergemeinschaften.
2b: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024.
2c: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 300.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten
3: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Bitte geben Sie drei geeignete Unternehmensreferenzen der letzten drei Jahre (Übergabe der betriebsbereiten Software) an, die mit dem Auftragsgegenstand in ihrem Volumen und technischen Anforderungen (webbasierte Anwendung, barrierearm/barrierefrei, DSGVO-konform) vergleichbar sind.
Bitte beschreiben Sie die Referenzaufträge mit folgenden Inhalten:
- Bezeichnung der eingesetzten Software
- Auftraggeber und Adresse des Auftraggebers
- Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung (Einsatzzweck, Anzahl Nutzer)
Bei Bildung von Bietergemeinschaften sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 3 und Kap. 4.1 der Vergabeunterlagen sowie entsprechend Kap. 4.2, Kriterium 2a der Vergabeunterlagen eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entsprechend Kap. 4.2 bis 4.3 der Vergabeunterlagen nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Hinweise:
- Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.
- Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 4.2 und 4.3 der Vergabeunterlagen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
3: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
Bitte geben Sie drei geeignete Unternehmensreferenzen der letzten drei Jahre (Übergabe der betriebsbereiten Software) an, die mit dem Auftragsgegenstand in ihrem Volumen und technischen Anforderungen (webbasierte Anwendung, barrierearm/barrierefrei, DSGVO-konform) vergleichbar sind.
Bitte beschreiben Sie die Referenzaufträge mit folgenden Inhalten:
- Bezeichnung der eingesetzten Software
- Auftraggeber und Adresse des Auftraggebers
- Inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung (Einsatzzweck, Anzahl Nutzer)
Bei Bildung von Bietergemeinschaften sowie bei der Einbindung eines Eignungsverleihers muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das Referenzprojekt erbracht wurde.
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 3 und Kap. 4.1 der Vergabeunterlagen sowie entsprechend Kap. 4.2, Kriterium 2a der Vergabeunterlagen eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen / Angaben entsprechend Kap. 4.2 bis 4.3 der Vergabeunterlagen nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Hinweise:
- Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.
- Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 4.2 und 4.3 der Vergabeunterlagen) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende Bedingungen für die Ausführung des Auftrags werden gelten:
- Nach Zuschlagserteilung wird der jeweilige Hauptansprechpartner inkl. Vertreter namentlich benannt.
- Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 3) unmittelbar nach Zuschlagserteilung,
- Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen" (Anlage 6) vorlegen.
- Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Vertraulichkeitsverpflichtung" (Anlage 7) vorlegen.
- Die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Abrufberechtigten erfolgt in deutscher Sprache.
Folgende Bedingungen für die Ausführung des Auftrags werden gelten:
- Nach Zuschlagserteilung wird der jeweilige Hauptansprechpartner inkl. Vertreter namentlich benannt.
- Beibringung vollständig ausgefüllter Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 3) unmittelbar nach Zuschlagserteilung,
- Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen" (Anlage 6) vorlegen.
- Der Auftragnehmer muss dem Auftraggeber vor dem Einsatz der Mitarbeiter, die für die Leistungserbringung vorgesehenen sind, die von diesen Mitarbeitern abgegebene "Vertraulichkeitsverpflichtung" (Anlage 7) vorlegen.
- Die Kommunikation mit dem Auftraggeber und den Abrufberechtigten erfolgt in deutscher Sprache.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen- GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen- GWB). Teilt der
Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-31+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 023-070500 (2025-01-31)
Auftragsbekanntmachung (2025-02-27) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-06 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-27+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung Angebotsfrist im Zuge der Beantwortung der Bieterfragen Runde 2
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1db1d886-d4c2-4a48-b40e-38180d94c35f-01
Quelle: OJS 2025/S 042-136177 (2025-02-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-06) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-12 12:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-06+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung Angebotsfrist sowie der Bindefrist
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 08644729-a35d-46c9-8970-9d8adbbb8b43-01
Quelle: OJS 2025/S 047-150437 (2025-03-06)