Auftragsbekanntmachung (2025-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für Bildschirmarbeitsplatzmöbellieferungen
Referenznummer: V0363/2025
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Mobiliar für Bildschirmarbeitsplätze”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung und Montage div. Bildschirmtische, Druckertische, Roll- und Standcontainer für die Dienstellen und Einrichtungen sowie institutionelle...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Montage div. Bildschirmtische, Druckertische, Roll- und Standcontainer für die Dienstellen und Einrichtungen sowie institutionelle Zuwendungsempfänger der Freien Hansestadt Bremen (Land), welche sich in Bremen und/oder Bremerhaven befinden. Anderen Gebietskörperschaften im Land Bremen wird die Möglichkeit eingeräumt, zu einem späteren Zeitpunkt diesem Rahmenvertrag beizutreten.
Bei den Abnahmemengen in den Ausschreibungsunterlagen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber
nicht vorhersehbar. Die angegebene Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder geringer sein. Die Bestellungen erfolgen auf Abruf in der vereinbarten Rahmenvertragszeit.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schreibtische und Tische📦
Ort der Leistung: Bremerhaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Braunschweig, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Region Hannover🏙️
Ort der Leistung: Verden🏙️
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Wesermarsch🏙️
Ort der Leistung: Arr. de Bruxelles-Capitale/Arr. Brussel-Hoofdstad 🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Rechtzeitig vor Ablauf der Laufzeit des hier ausgeschriebenen Vertrags unter Beachtung etwaiger Laufzeitverlängerungen.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag läuft zunächst 1 Jahr und verlängert sich maximal 2 mal um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vor Vertragsende...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag läuft zunächst 1 Jahr und verlängert sich maximal 2 mal um ein weiteres Jahr, sofern der Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vor Vertragsende kündigt. Dem Auftraggeber wird darüber hinaus das Recht eingeräumt, die Laufzeit des Vertrages unter der Bedingung zu verlängern, dass es bei der Durchführung des nachfolgenden Vergabeverfahrens zu Verzögerungen aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens kommt. Diese bedingte Verlängerung umfasst den Zeitraum des Nachprüfungsverfahrens und endet mit dem Wirksamwerden des vom Auftraggeber nach Maßgabe des Ausgangs des Nachprüfungsverfahrens neu abzuschließenden Vertrags.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-15 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-15 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Langenstraße 10-12
28195 Bremen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB /A 2019 dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind
gem....”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB /A 2019 dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind
gem. § 14(1) EU VOB /A 2019 keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens einen Gesamtumsatz von 650.000,-- € p. a. für die 3 Geschäftsjahre (2022-2024)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestens einen Umsatz von 105.000,-- € p. a. für die 3 Geschäftsjahre (2022-2024)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“3 Referenzen mit mindestens einen Umsatz von 150.000,-- € p. a. für die 3 Geschäftsjahre (2022-2024)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Für das Bestellwesen werden elektronische Systeme verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Für das Bestellwesen werden elektronische Systeme verwendet (siehe EVB BreKat). Der Lieferant hat dazu die erforderlichen Daten bereitzustellen und Bestellungen
entsprechend elektronisch entgegen zu nehmen und zu bearbeiten.
2. Rechnungen sind entsprechend der Bremischen ERechnungsverordnung elektronisch zu stellen (siehe Vergabeunterlagen sowie auch www.e-rechnung.bremen.de).
3. Angaben zu den Abrufmengen sind unverzüglich und unaufgefordert quartalsweise an die Immobilien Bremen, Einkauf, bekannt zu geben. Näheres siehe Vergabeunterlagen.
“1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden.
2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des...”
1. Rügen sind ausschließlich an den genannten Beschaffer zu senden.
2. Im Vergabeverfahren ist nur die elektronische Kommunikation innerhalb des elektronischen Vergabesystems (Bietercockpit der Vergabeplattform www.vergabe.bremen.de) zugelassen, keine Anrufe, keine Faxe, keine E-Mails.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Nationale Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postleitzahl: 28195
Postort: Bremen
Region: Bremen, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de📧
Telefon: +49 421-361-59796📞
Fax: +49 421-496-32311 📠
URL: https://bau.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter Überprüfungsstelle genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 130-448485 (2025-07-09)