Zur Kernaufgabe der Feuerwehr gehört laut BbgBKG §1 die Hilfeleistung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können haben die Träger des Brandschutzes nach §3, Abs. 1 eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Diese Feuerwehren sind mit der für die Erfüllung dieser Aufgabe nötigen materiellen Ausstattung auszurüsten. Für die Hilfeleistung sind laut FwDV 1 die Einsatzkräfte mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für die Lieferung von Feuerwehrschutzkleidung
Reference number: OV-L-371-274-25
Kurze Beschreibung:
“Zur Kernaufgabe der Feuerwehr gehört laut BbgBKG §1 die Hilfeleistung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können haben die Träger des Brandschutzes nach §3, Abs....”
Kurze Beschreibung
Zur Kernaufgabe der Feuerwehr gehört laut BbgBKG §1 die Hilfeleistung. Um diese Aufgabe erfüllen zu können haben die Träger des Brandschutzes nach §3, Abs. 1 eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Diese Feuerwehren sind mit der für die Erfüllung dieser Aufgabe nötigen materiellen Ausstattung auszurüsten. Für die Hilfeleistung sind laut FwDV 1 die Einsatzkräfte mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten.
Die Schutzkleidung setzt sich u. a. zusammen aus Jacke und Hose die mindestens der DIN EN ISO 11612 sowie der DIN EN ISO 15384 entsprechen muss. Durch klimatische und normative Veränderungen, sind zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit, leichte Schutzanzüge für alle Feuerwehrangehörigen vorzuhalten, welche auch den Anforderungen an die Vegetationsbrandbekämpfung erfüllen. Ziel ist die Beschaffung leichter Schutzkleidung für die technische Hilfeleistung und Vegetationsbrandbekämpfung für alle Feuerwehrangehörigen der Landeshauptstadt Potsdam. Es ist daher für das Jahr 2025 die Beschaffung (Kauf) von 700 Jacken/Hosen-Kombinationen geplant.
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Zusätzliche Informationen:
“Nach Aufforderung zur Einsendung, sind die Muster der Feuerwehrjacken und -hosen innerhalb von 14 Tagen an folgende Adresse zu senden: Landeshauptstadt...”
Zusätzliche Informationen
Nach Aufforderung zur Einsendung, sind die Muster der Feuerwehrjacken und -hosen innerhalb von 14 Tagen an folgende Adresse zu senden: Landeshauptstadt Potsdam Submissionsstelle Raum BT 2.215 Edisonallee 5-9 14467 Potsdam
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Fachbereich Feuerwehr Holzmarktstr. 6 14467 Potsdam”
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 55.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Bekleidung (Wertung durch Bemusterung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-11 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-11 09:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landeshauptstadt Potsdam Submissionsstelle
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Öffnung gemäß §55 VgV”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Informationen zur Datenverarbeitung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch die Landeshauptstadt Potsdam Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen: - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4) - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) - Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4). -4.12 Eigenerklärung restriktive Maßnahmen
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die finanzielle Abwicklung des Auftrages erfolgt gemäß § 7 der Rahmenvereinbarung, welcher der Ausschreibung beiliegt.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Weitere Eignungskriterien: Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) Eigenerklärung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Weitere Eignungskriterien: Eigenerklärung EU-Sanktion Russland gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) Eigenerklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2 EU) (sofern einschlägig). Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU) Sonstiges: Allgemeine Bewerbungsbedingungen (Formular 5.5) Infoblatt DS-GVO (Verträge) Vertragsbedingungen ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen
“#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH0ZK#
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRH0ZK#
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formblätter zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formblätter sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten: 1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. 2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt. 4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. 5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten. §160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die genannte Vergabestelle zu richten.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 213-730414 (2025-11-04)