Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam mit 2 Losen. Das Stadtgebiet wird, gemäß Leistungsbeschreibung sowie Übersichtskarte und Tabellenübersicht des Straßennetzes, in zwei Lose aufgeteilt. Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung dahingehend, dass zunächst der wirtschaftlichste Bieter für Los 1 identifiziert wird, dieser ist dann für Los 2 gesperrt. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Planung von Lichtsignalanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und verkehrstechnische Abnahme). Es besteht keine Exklusivität und keine Abrufverpflichtung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik
Reference number: OV-L-475-171-25
Kurze Beschreibung:
“Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter...”
Kurze Beschreibung
Vertragsgegenstand ist ein Rahmenvertrag für die Planung von Straßenverkehrstechnik für neue Lichtsignalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam mit 2 Losen. Das Stadtgebiet wird, gemäß Leistungsbeschreibung sowie Übersichtskarte und Tabellenübersicht des Straßennetzes, in zwei Lose aufgeteilt. Es erfolgt eine Zuschlagslimitierung dahingehend, dass zunächst der wirtschaftlichste Bieter für Los 1 identifiziert wird, dieser ist dann für Los 2 gesperrt. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Planung von Lichtsignalanlagen in Anlehnung an die Leistungsphasen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und verkehrstechnische Abnahme). Es besteht keine Exklusivität und keine Abrufverpflichtung.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Es soll einen Rahmenvertrag für die verkehrstechnische Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet...”
Beschreibung der Beschaffung
Es soll einen Rahmenvertrag für die verkehrstechnische Planung neuer Signalanlagen oder die Überplanung bereits signalisierter Knotenpunkte im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Potsdam für 1 Jahr mit der Option der 3-maligen Verlängerung um 1 Jahr (Gesamtlaufzeit maximal 4 Jahre) geschlossen werden. Das Stadtgebiet wird, gemäß der Übersichtskarte und der Tabellenübersicht zum Straßennetz, in zwei Bearbeitungsbereiche aufgeteilt. Die Bearbeitungsbereiche werden losweise vergeben, wobei jeder Bieter nur für 1 Los beauftragt werden kann. Los 1 entspricht Bearbeitungsbereich 1 und Los 2 entspricht Bearbeitungsbereich 2.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf pro Los jährlich 151.261 Euro netto (180.000 Euro brutto) und für die gesamte...”
Zusätzliche Informationen
Der Schätzwert des Auftraggebers beträgt zum voraussichtlichen Leistungsabruf pro Los jährlich 151.261 Euro netto (180.000 Euro brutto) und für die gesamte - einschließlich automatisch verlängerter Vertragslaufzeit 605.042 Euro netto (720.000 Euro brutto). Der Höchstwert pro Los wird auf 726.050 Euro netto (864.000 brutto) für die gesamte - einschließlich automatisch verlängerter - Vertragslaufzeit taxiert (Rahmenobergrenze). In Bezug auf die Wertung sind genaue Details der Wertungsmatrix 1. - 1.5 zu entnehmen. In Bezug auf das Vergabeverfahren sind die Bewerbungsbedingungen (Formular 3.0) und das Informationsblatt zur Datenverarbeitung Vergaben (Formular 6.1) zu beachten.
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Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Rahmenvertrag für maximal 4 Jahre, danach neue Ausschreibung” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Preis (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bieteraufgabe
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen des einzusetzenden Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 0.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-09 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-09 11:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Vergabemarktplatz Brandenburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“mindestens 2 Vertreter des Auftragsgebers nach § 55 Absatz 2 VgV”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Das Unternehmen muss über die letzten drei Jahre jeweils in jedem Jahr 200.000 EUR Mindestumsatz nachweisen. Siehe Formblatt 4.9 Erklärung Umsatz.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind einzureichen: (1) Eigenerklärung über Unteraufträge/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3 EU), sofern einschlägig. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrages das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen (sofern einschlägig). (2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). (3) Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers in Form einer Eigenerklärung beizulegen (sofern einschlägig). Alternativ ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV möglich. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden benannten Unterauftragnehmer / Eignungsverleiher separat einzureichen (sofern einschlägig): (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) (2) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU) (3) Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern (Formular 5.4).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“(1) Vertrag (Formulare 3.4.1-3.4.4) (2) Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (Formular 4.2) (3) Erklärung zu den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
(1) Vertrag (Formulare 3.4.1-3.4.4) (2) Eigenerklärung der Bewerber- und Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (Formular 4.2) (3) Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) (4) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG (Formular 5.3) (5) Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVerG für Nachunternehmer, sofern einschlägig (Formular 5.4) (6) Informationsblatt Datenverarbeitung Verträge (Formular 6.2)
“Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHMYR
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform...”
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHMYR
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1610📞
Fax: +49 331866-1652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen §160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren 1) Bekanntmachungsnummer Zusätzliche Informationen (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen-unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurückgegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweisen und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nichtberücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 107-362789 (2025-06-04)