Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 44 VgV)
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Handelsregisterauszug in Kopie oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.
- Eigenerklärungen zu §§ 11 und 14 Abs. 2 TVergG LSA und Nachunternehmereinsatz 14 Abs. 2 und Abs. 4 TVergG LSA.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
- Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i. V. m. § 45 VgV)
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Bilanzen der letzten drei Geschäftsjahre, soweit vorhanden;
- Angaben über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
- Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 500.000,00 für Sach-, Vermögensschäden und für Personenschäden EUR 2.000.000 je Schadensfall. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der jeweiligen Versicherungssummen (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Wenn eine Bietergemeinschaft sich bewirbt, genügt der Nachweis der Betriebshaftpflicht durch ein Mitglied, die übrigen Nachweise sind jedoch von jedem Mitglied und durch jedes Drittunternehmen einzureichen, auf deren Eignung sich ein Bieter bezieht.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 VgV)
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nach-folgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
- Angaben zum Firmenprofil
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur.
- Referenzen
Einzureichen sind Referenzen des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. ein-bezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
- des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
- der Auftraggeber,
- des Leistungszeitraums,
- sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Die KID behält sich für den Prüfungsfall vor, zu den abgegebenen Referenzen, die der Auftragnehmer detailliert beschreibt, die Ansprechpartner mit Telefonnummern beim Bieter anzufordern.
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Ver-gleichbar im Sinn der Mindestanforderung sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Lieferung, Beratung und Installation von über 50 Firewall- und Endpointsecurity-Systemen an verschiedene Standorte in den letzten 3 Jahren, bei einem Umsatz von 1.000.000 € über drei Jahre (Gesamtumsatz) mit öffentlichen Auftraggebern.