Der bestehende Bedarf wird in zwei Lose aufgeteilt. Die KID beabsichtigt, je LOS einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung von VMware-Lizenzen (LOS 1) und Veeam-Lizenzen (LOS 2) zur dauerhaften und zeitlich befristeten Nutzungsüberlassung (konkretisiert im Leistungsverzeichnis) sowie weiterer beratende Leistungen dieser Ausschreibung nach der Maßgabe des zu schließendes Rahmenvertrages ermöglicht, diese Leistungen vertragsgemäß zu decken. Der Auftraggeber setzt seit Jahren Virtualisierungstechnologien, welche sich allgemein in den letzten Jahrzehnten zum Standard durchgesetzt haben, zur Absicherung der IT-Infrastruktur im Rechenzentrums- und Serverbetrieb ein. Das langfristige Technologie- und Sicherheitskonzept sowie die dazugehörigen Prozesse der KID sehen den Einsatz durch VMware standardisierter Servervirtualisierung hinsichtlich Leistung und Perfor-mance auch den Einsatz von Netzwerk- und Storagevirtualisierung vor. Wissen über Technologie, Lizenzierung und Betrieb mit dem Hersteller VMware by Broadcom wurde in den letzten Jahren aufgebaut. Die Lösungen haben sich bewährt. VMware by Broadcom bietet unter anderem die Vorteile, dass flexibel jede Kundenumgebung jeglicher Größe bedient werden kann und klassische Server- und Storagehardware genutzt werden kann. Das schafft eine Unabhängigkeit vom Hardwarehersteller und schützt bereits getätigte Investitionen. Neben den Infrastrukturkomponenten zur Servervirtualisierung, Netzwerk- und Storagevirtualisierung des Herstellers VMware by Broadcom ist die Backup-, und Restorelösung des Herstellers Veeam im Einsatz. Auch dazu wurde Wissen über Technologie, Lizenzierung und Betrieb im Laufe der Jahre aufgebaut. Veeam bietet eine umfassende Datensicherungs- und Wiederherstellungslösung, die speziell für virtualisierte Umgebungen entwickelt wurde sowie vollständige Backups der virtuellen Maschinen (VMs) erstellt und im Falle eines Ausfalls schnell wiederherstellt. Veeam ist speziell für die Integration in VMware Umgebungen entwickelt und bietet eine nahtlose Kompatibilität. Diese enge Integration ermöglicht es, die Vorteile beider Lösungen vollständig zu nutzen und eine optimierte und zuverlässige IT-Infrastruktur zu schaffen, um die IT-Sicherheit und Stabili-tät der Systeme der KID und ihrer Bedarfsträger zu gewährleisten. Die KID erwartet aufgrund der Vielfalt der Softwareprodukte eine im Lizenzpreis inkludierte, umfängliche Betreuung und Unterstützung durch den Auftragnehmer im Hinblick auf Lizenzberatung, Lösungs- und Produktberatung, Unterstützung im Vertragsmanagement, Beratung, Auditunterstützung und Informationsdienste. Der Auftraggeber weist den Bieter ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche der oben genannten Leistungen in die Lizenzpreise einzukalkulieren sind. Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Handelspartner für VMware- (LOS 1) und Veeam-Lizenzen (LOS 2) sowie korrespondierenden Leistungen
Referenznummer: KID_HVV_08/2024
Kurze Beschreibung:
Der bestehende Bedarf wird in zwei Lose aufgeteilt.
Die KID beabsichtigt, je LOS einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung von VMware-Lizenzen (LOS 1) und Veeam-Lizenzen (LOS 2) zur dauerhaften und zeitlich befristeten Nutzungsüberlassung (konkretisiert im Leistungsverzeichnis) sowie weiterer beratende Leistungen dieser Ausschreibung nach der Maßgabe des zu schließendes Rahmenvertrages ermöglicht, diese Leistungen vertragsgemäß zu decken.
Der Auftraggeber setzt seit Jahren Virtualisierungstechnologien, welche sich allgemein in den letzten Jahrzehnten zum Standard durchgesetzt haben, zur Absicherung der IT-Infrastruktur im Rechenzentrums- und Serverbetrieb ein. Das langfristige Technologie- und Sicherheitskonzept sowie die dazugehörigen Prozesse der KID sehen den Einsatz durch VMware standardisierter Servervirtualisierung hinsichtlich Leistung und Perfor-mance auch den Einsatz von Netzwerk- und Storagevirtualisierung vor. Wissen über Technologie, Lizenzierung und Betrieb mit dem Hersteller VMware by Broadcom wurde in den letzten Jahren aufgebaut. Die Lösungen haben sich bewährt. VMware by Broadcom bietet unter anderem die Vorteile, dass flexibel jede Kundenumgebung jeglicher Größe bedient werden kann und klassische Server- und Storagehardware genutzt werden kann. Das schafft eine Unabhängigkeit vom Hardwarehersteller und schützt bereits getätigte Investitionen.
Neben den Infrastrukturkomponenten zur Servervirtualisierung, Netzwerk- und Storagevirtualisierung des Herstellers VMware by Broadcom ist die Backup-, und Restorelösung des Herstellers Veeam im Einsatz. Auch dazu wurde Wissen über Technologie, Lizenzierung und Betrieb im Laufe der Jahre aufgebaut. Veeam bietet eine umfassende Datensicherungs- und Wiederherstellungslösung, die speziell für virtualisierte Umgebungen entwickelt wurde sowie vollständige Backups der virtuellen Maschinen (VMs) erstellt und im Falle eines Ausfalls schnell wiederherstellt. Veeam ist speziell für die Integration in VMware Umgebungen entwickelt und bietet eine nahtlose Kompatibilität. Diese enge Integration ermöglicht es, die Vorteile beider Lösungen vollständig zu nutzen und eine optimierte und zuverlässige IT-Infrastruktur zu schaffen, um die IT-Sicherheit und Stabili-tät der Systeme der KID und ihrer Bedarfsträger zu gewährleisten.
Die KID erwartet aufgrund der Vielfalt der Softwareprodukte eine im Lizenzpreis inkludierte, umfängliche Betreuung und Unterstützung durch den Auftragnehmer im Hinblick auf Lizenzberatung, Lösungs- und Produktberatung, Unterstützung im Vertragsmanagement, Beratung, Auditunterstützung und Informationsdienste. Der Auftraggeber weist den Bieter ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche der oben genannten Leistungen in die Lizenzpreise einzukalkulieren sind.
Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.
Der bestehende Bedarf wird in zwei Lose aufgeteilt.
Die KID beabsichtigt, je LOS einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU über die Lieferung von VMware-Lizenzen (LOS 1) und Veeam-Lizenzen (LOS 2) zur dauerhaften und zeitlich befristeten Nutzungsüberlassung (konkretisiert im Leistungsverzeichnis) sowie weiterer beratende Leistungen dieser Ausschreibung nach der Maßgabe des zu schließendes Rahmenvertrages ermöglicht, diese Leistungen vertragsgemäß zu decken.
Der Auftraggeber setzt seit Jahren Virtualisierungstechnologien, welche sich allgemein in den letzten Jahrzehnten zum Standard durchgesetzt haben, zur Absicherung der IT-Infrastruktur im Rechenzentrums- und Serverbetrieb ein. Das langfristige Technologie- und Sicherheitskonzept sowie die dazugehörigen Prozesse der KID sehen den Einsatz durch VMware standardisierter Servervirtualisierung hinsichtlich Leistung und Perfor-mance auch den Einsatz von Netzwerk- und Storagevirtualisierung vor. Wissen über Technologie, Lizenzierung und Betrieb mit dem Hersteller VMware by Broadcom wurde in den letzten Jahren aufgebaut. Die Lösungen haben sich bewährt. VMware by Broadcom bietet unter anderem die Vorteile, dass flexibel jede Kundenumgebung jeglicher Größe bedient werden kann und klassische Server- und Storagehardware genutzt werden kann. Das schafft eine Unabhängigkeit vom Hardwarehersteller und schützt bereits getätigte Investitionen.
Neben den Infrastrukturkomponenten zur Servervirtualisierung, Netzwerk- und Storagevirtualisierung des Herstellers VMware by Broadcom ist die Backup-, und Restorelösung des Herstellers Veeam im Einsatz. Auch dazu wurde Wissen über Technologie, Lizenzierung und Betrieb im Laufe der Jahre aufgebaut. Veeam bietet eine umfassende Datensicherungs- und Wiederherstellungslösung, die speziell für virtualisierte Umgebungen entwickelt wurde sowie vollständige Backups der virtuellen Maschinen (VMs) erstellt und im Falle eines Ausfalls schnell wiederherstellt. Veeam ist speziell für die Integration in VMware Umgebungen entwickelt und bietet eine nahtlose Kompatibilität. Diese enge Integration ermöglicht es, die Vorteile beider Lösungen vollständig zu nutzen und eine optimierte und zuverlässige IT-Infrastruktur zu schaffen, um die IT-Sicherheit und Stabili-tät der Systeme der KID und ihrer Bedarfsträger zu gewährleisten.
Die KID erwartet aufgrund der Vielfalt der Softwareprodukte eine im Lizenzpreis inkludierte, umfängliche Betreuung und Unterstützung durch den Auftragnehmer im Hinblick auf Lizenzberatung, Lösungs- und Produktberatung, Unterstützung im Vertragsmanagement, Beratung, Auditunterstützung und Informationsdienste. Der Auftraggeber weist den Bieter ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche der oben genannten Leistungen in die Lizenzpreise einzukalkulieren sind.
Die Bieter verpflichten sich mit Angebotsabgabe, die dafür nötigen personellen Ressourcen während der Vertragslaufzeit bereit zu stellen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 21 500 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Interne Kennung: 807e67e3-e8df-4754-8721-43aeb68721ad
Titel: Handelspartner für den Erwerb von VMware-Lizenzen sowie korrespondierenden Leistungen für Schulen, Verwaltungen und Rechenzentren
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
VMware Virtualisierungstechnologie für Servervirtualisierungen aber auch für den Einsatz von Netzwerk- und Storagevirtualisierung, um flexibel jede Kundenumgebung jeglicher Größe bedienen zu können und damit klassische Server- und Storagehardware genutzt werden kann.
VMware Virtualisierungstechnologie für Servervirtualisierungen aber auch für den Einsatz von Netzwerk- und Storagevirtualisierung, um flexibel jede Kundenumgebung jeglicher Größe bedienen zu können und damit klassische Server- und Storagehardware genutzt werden kann.
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für VMware-Lizenzen (LOS 1) und korrespondierenden Leistungen für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem Auftragsvolumen von 10.500.000 € bis 11.500.000,00 € (netto) aus.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für VMware-Lizenzen (LOS 1) und korrespondierenden Leistungen für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem Auftragsvolumen von 10.500.000 € bis 11.500.000,00 € (netto) aus.
2️⃣
Interne Kennung: 4801a448-50a9-4363-ac4b-7e44ec66df86
Titel: Handelspartner für den Erwerb von Veeam-Lizenzen sowie korrespondierenden Leistungen für Schulen, Verwaltungen und Rechenzentren
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 000 000 EUR 💰
Beschreibung der Beschaffung:
Backup-, und Restorelösung des Herstellers Veeam, um eine umfassende Datensicherungs- und Wiederherstellungslösung, die speziell für virtualisierte Umgebungen entwickelt wurde sowie vollständige Backups der virtuellen Maschinen (VMs) erstellt und im Falle eines Ausfalls schnell wiederherstellt.
Backup-, und Restorelösung des Herstellers Veeam, um eine umfassende Datensicherungs- und Wiederherstellungslösung, die speziell für virtualisierte Umgebungen entwickelt wurde sowie vollständige Backups der virtuellen Maschinen (VMs) erstellt und im Falle eines Ausfalls schnell wiederherstellt.
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für Veeam-Lizenzen (LOS 2) und korrespondierenden Leistungen für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem Auftragsvolumen von 9.000.000 € bis 10.000.000,00 € (netto) aus.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf für Veeam-Lizenzen (LOS 2) und korrespondierenden Leistungen für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem Auftragsvolumen von 9.000.000 € bis 10.000.000,00 € (netto) aus.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002 Beschreibung
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 39104
Stadt: Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die unter dem Link "http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU" aufgeführt sind.
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-24 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 0
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-14 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu finanzieren. Die KID wird mit dem Einzelabruf verbindlich mitteilen, ob die Finanzierung über ein dann von der KID zu benennendes Leasingunternehmen erfolgt und die Rechnungsstellung an dieses Leasingunternehmen zu erfolgen hat. Im Fall einer solchen Leasingfinanzierung wird die KID sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem jeweiligen Einzelabruf an das Leasingunternehmen abtreten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen und Lieferungen der aus dieser Ausschreibung resultierenden Einzelabrufe über ein Leasingunternehmen zu finanzieren. Die KID wird mit dem Einzelabruf verbindlich mitteilen, ob die Finanzierung über ein dann von der KID zu benennendes Leasingunternehmen erfolgt und die Rechnungsstellung an dieses Leasingunternehmen zu erfolgen hat. Im Fall einer solchen Leasingfinanzierung wird die KID sämtliche Rechte und Ansprüche aus dem jeweiligen Einzelabruf an das Leasingunternehmen abtreten.
Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dass das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gem. § 22 LkSG verurteilt worden ist, (Inkrafttreten ab 01.01.2023), dass der Auftraggeber im Zuschlagsfall während der Laufzeit des Vertrages darüber unverzüglich informiert werden muss, wenn das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verurteilt wird.
Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), dass das Unternehmen nicht aufgrund eines Verstoßes gem. § 22 LkSG verurteilt worden ist, (Inkrafttreten ab 01.01.2023), dass der Auftraggeber im Zuschlagsfall während der Laufzeit des Vertrages darüber unverzüglich informiert werden muss, wenn das Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verurteilt wird.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Betrug
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 13 weitere
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Erklärung zu § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Erklärung zu § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
Erklärung zu § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte).
Erklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Erklärung zu § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Erklärung zu § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Erklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).
Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).
Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Erklärung zu § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr).
Erklärung zu § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern).
Erklärung zu den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete).
Erklärung zu Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Erklärung, dass das Unternehmen allen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und nachkommt.
Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende…
… arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
… umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden.
Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Erklärung, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Erklärung, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Erklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Erklärung, dass das Unternehmen seine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags nicht erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder das Unternehmen
a) nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) ich fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Die Kommunikation für das Vergabeverfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform www.deutsche-evergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über deutsche-evergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über deutsche-evergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter www.deutsche-evergabe.de.
Die Kommunikation für das Vergabeverfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform www.deutsche-evergabe.de! Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über deutsche-evergabe.de bereitgestellt. Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über deutsche-evergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über deutsche-evergabe.de. Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter www.deutsche-evergabe.de.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 242444b0-228e-4704-83f9-aab308e7a319
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle/Saale
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 038-122814 (2025-02-21)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 21 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 93fbe0e0-cdc0-4382-8ba3-919f8c5c3b39
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 500 000 EUR 💰
Interne Kennung: 9ea1006b-4626-4a48-8bed-c8b658ab7f3f
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 000 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-11+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Behebung von redaktionellen Fehlern bei der Nennung der Hersteller in den Losen sowie der Anforderungen 2.2.2.1.5, 2.2.1.5.1.2.2, 2.2.1.5.1.4.2, 2.2.1.5.2.11.4 und 2.2.2.1.1;
Spezifizierung der Anforderungen 1.2.1.4.4.3, 2.2.1.5.4.3, 1.2.2.1.5, 2.2.2.1.5 und 2.2.1.5.2.11.7.1;
Korrektur der Rahmenvereinbarungen und der Checkliste LOS 1;
Streichung der doppelten Eignungs-Kriterien 1.7.1.5.8 und 2.7.1.5.8.
Behebung von redaktionellen Fehlern bei der Nennung der Hersteller in den Losen sowie der Anforderungen 2.2.2.1.5, 2.2.1.5.1.2.2, 2.2.1.5.1.4.2, 2.2.1.5.2.11.4 und 2.2.2.1.1;
Spezifizierung der Anforderungen 1.2.1.4.4.3, 2.2.1.5.4.3, 1.2.2.1.5, 2.2.2.1.5 und 2.2.1.5.2.11.7.1;
Korrektur der Rahmenvereinbarungen und der Checkliste LOS 1;
Streichung der doppelten Eignungs-Kriterien 1.7.1.5.8 und 2.7.1.5.8.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 2f032c79-06af-4fb4-99b2-f6db56fb3648-01
Quelle: OJS 2025/S 050-161445 (2025-03-11)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 21 500 000 EUR 💰
Beschreibung
11 500 000 EUR 💰
10 000 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-31 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-24+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Angebotsfristverlängerung aufgrund von Bieterfragen bis zum 31.03.2025.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: ed4f07e3-5a97-4d45-aec8-7c85a2b479c4-01
Quelle: OJS 2025/S 059-189434 (2025-03-24)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 21 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 1402ee9d-b27a-4fd9-921d-3c6b2a855b57
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 500 000 EUR 💰
Interne Kennung: ceef466e-3001-4807-80de-17cf667fc2b7
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 000 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 23 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-28+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Anpassung der Rahmenvereinbarungen sowie der Verträge zur Auftragsverarbeitung.
Anpassung der Preispositionen für Schulungen und Behebung eines redaktionellen Fehlers in den Preispositionen 2.2.1.2.6 und 2.2.1.2.8 .
Angebotsfristverlängerung aufgrund der Beantwortung von Bieterfragen bis zum 07.04.2025.
Anpassung der Rahmenvereinbarungen sowie der Verträge zur Auftragsverarbeitung.
Anpassung der Preispositionen für Schulungen und Behebung eines redaktionellen Fehlers in den Preispositionen 2.2.1.2.6 und 2.2.1.2.8 .
Angebotsfristverlängerung aufgrund der Beantwortung von Bieterfragen bis zum 07.04.2025.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 23a8c86c-d5c0-478c-81b0-811ffdace7e4-01
Quelle: OJS 2025/S 064-207437 (2025-03-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 21 500 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 91bc8916-08d4-41ba-83d4-8dd20e098ed3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 500 000 EUR 💰
Interne Kennung: d10762fc-aa9e-47b6-a453-16e64902f33b
Geschätzter Wert ohne MwSt: 10 000 000 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-10 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-07+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Technische Anpassung der Bewertungs-Anforderungen unter 1.2.1.4.2.11.7.7 (LOS 1) und 2.2.1.5.2.11.7.5 (LOS 2) sowie der Anforderungen 1.2.1.4.2.11.7.2, 1.2.1.4.2.11.7.4, 1.2.1.4.2.11.7.6 für das LOS 1 und für die Anforderungen 2.2.1.5.2.11.7.2, 2.2.1.5.2.11.7.4 für das LOS 2.
Angebotsfristverlängerung bis zum 10.04.2025, 12.00 Uhr.
Bindefristverlängerung bis zum 31.05.2025.
Technische Anpassung der Bewertungs-Anforderungen unter 1.2.1.4.2.11.7.7 (LOS 1) und 2.2.1.5.2.11.7.5 (LOS 2) sowie der Anforderungen 1.2.1.4.2.11.7.2, 1.2.1.4.2.11.7.4, 1.2.1.4.2.11.7.6 für das LOS 1 und für die Anforderungen 2.2.1.5.2.11.7.2, 2.2.1.5.2.11.7.4 für das LOS 2.
Angebotsfristverlängerung bis zum 10.04.2025, 12.00 Uhr.
Bindefristverlängerung bis zum 31.05.2025.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: d1e6f120-480f-41fb-930a-e1c82a5de2a9-01
Quelle: OJS 2025/S 069-226066 (2025-04-07)