Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die kubus IT sowie für deren Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS über die Lieferung von Headsets und die Bereitstellung einer zugehörigen Verwaltungslösung inkl. Support.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Headsets
Referenznummer: 80/2025-IT
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die kubus IT sowie für deren Gesellschafter AOK Bayern und AOK...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die kubus IT sowie für deren Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS über die Lieferung von Headsets und die Bereitstellung einer zugehörigen Verwaltungslösung inkl. Support.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Lautsprecher📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die kubus IT sowie für deren Gesellschafter AOK Bayern und AOK...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die kubus IT sowie für deren Gesellschafter AOK Bayern und AOK PLUS über die Lieferung von Headsets und die Bereitstellung einer zugehörigen Verwaltungslösung inkl. Support. Der Firmensitz sowohl des Bieters als auch des Betreibers der Headset-Verwaltungslösung (jeweils inklusive der Muttergesellschaft) muss im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 des SGB I gleichgestellten Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 679/2016 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation sein.
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Zusätzliche Informationen:
“Die kubus IT eGbR als Auftraggeber ist IT-Dienstleister der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sowie der AOK Bayern - Die...”
Zusätzliche Informationen
Die kubus IT eGbR als Auftraggeber ist IT-Dienstleister der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen sowie der AOK Bayern - Die Gesundheitskasse und erbringt IT-Dienstleistungen im Rahmen des Gesellschaftervertrags. Sie betreibt die IT-Infrastruktur für die genannten AOKen und schließt IT-bezogenen Verträge. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es kommt die Bestpreis-Quotienten-Methode zum Einsatz. Dabei fließen die Leistung mit dem Faktor 60 und der Preis mit dem Faktor 40 in die Bewertung ein. Es werden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab "0,005". Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, hat er unverzüglich die Auftraggeberin vor Angebotsabgabe darauf hinzuweisen. Die Zuschlagsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen und Anhängen zu entnehmen. Die Obergrenze für den Rahmenvertrag beträgt 1.000.000,- EUR. Ein Recht auf Ausschöpfen des Betrages besteht nciht.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kopfhörer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Mikrofone und Sprechgeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ohrhörer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verwaltungssoftwarepaket📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Bayern, Sachsen und Thüringen, Geschäftsstellen der AOK PLUS und AOK Bayern.”
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 2 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“x” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-13 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Erfurt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Eigenerklärung Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Anlage 7-3 der Bewerbungsbedingungen)”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen)” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Firmensitz sowohl des Bieters als auch des Betreibers der Headset-Verwaltungslösung (jeweils inklusive der Muttergesellschaft) muss im Inland, in einem...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Firmensitz sowohl des Bieters als auch des Betreibers der Headset-Verwaltungslösung (jeweils inklusive der Muttergesellschaft) muss im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem diesem nach § 35 Absatz 7 des SGB I gleichgestellten Staat, oder, sofern ein Angemessenheitsbeschluss gemäß Artikel 45 der Verordnung (EU) 679/2016 vorliegt, in einem Drittstaat oder in einer internationalen Organisation sein. ISO 27001 Zertifikat
“Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5F25
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum...”
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5F25
1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es kommt die Bestpreisquotientenmethode xxxx???? zum Einsatz. 3) Die Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 228-9499-0📞
Fax: +49 228-9499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt), 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammerentscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrenseinwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 073-241519 (2025-04-11)