Auftragsbekanntmachung (2025-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Holzernte Forstbezirk Neudorf
Reference number: 2025-VG-FB13-0021a
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag Holzernte "Normaltechnologie"”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in Verbindung mit der Holzgewinnung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Holzernte Normaltechnologie
4.000 fm Mindestmenge”
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-17 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Rahmenvertrag mit dreimaliger Verlängerungsoption” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Rahmenvertrag” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-19 06:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-19 06:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 61
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Besondere Technikanforderungen ● Harvester können Ketten- oder radgebunden sein ● bodenpflegliche Vorliefereinheiten gefordert: Rückepferde,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Besondere Technikanforderungen ● Harvester können Ketten- oder radgebunden sein ● bodenpflegliche Vorliefereinheiten gefordert: Rückepferde, Raupenfahrzeuge (z.B. Wicki-Forstraupe oder gleichwertige Maschinen) sowie Seilwinden an Forwardern oder Harvestern
● Moorbänder sind auf alle Radpaare aufzuziehen, durchschnittlich max. 1 Spike pro Platte, Breite mind. 90 cm
● max. Zuladung Forwarder 14t ● Universalbänder vorhalten
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 243-839673 (2025-12-16)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag Holzernte "Normaltechnologie" mit täglicher Verfügbarkeit der Produktionsdaten d.h. Aufarbeitungsmenge, fertig gerückte Menge, LAS auch...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag Holzernte "Normaltechnologie" mit täglicher Verfügbarkeit der Produktionsdaten d.h. Aufarbeitungsmenge, fertig gerückte Menge, LAS auch Stückzahl, nach Auftragsabschluss digitale Übergabe aller Fahrdaten der Maschinen getrennt nach Harvester und Forwarder in einem gängigen Datenformat
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Besondere Technikanforderungen siehe Lose Leistungsverzeichnis!
Los 3) 4)
● Harvester können Ketten- oder radgebunden sein ● bodenpflegliche...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Besondere Technikanforderungen siehe Lose Leistungsverzeichnis!
Los 3) 4)
● Harvester können Ketten- oder radgebunden sein ● bodenpflegliche Vorliefereinheiten gefordert: Rückepferde, Raupenfahrzeuge (z.B. Wicki-Forstraupe oder gleichwertige Maschinen) sowie Seilwinden an Forwardern oder Harvestern
● Moorbänder sind auf alle Radpaare aufzuziehen, durchschnittlich max. 1 Spike pro Platte, Breite mind. 90 cm
● max. Zuladung Forwarder 14t ● Universalbänder vorhalten
Los 1)2)
● Harvester: Nur 8 Radmaschinen zugelassen
● Harvester: Bruttohubmoment 280 kNm
● Forwarder: Reifenbreite mind. 800mm
● bodenpflegliche Vorliefereinheiten gefordert: Rückepferde, Raupenfahrzeuge (z.B. Wicki-Forstraupe oder gleichwertige Maschinen) sowie Seilwinden an Forwardern oder Harvestern
● Moorbänder sind auf alle Radpaare aufzuziehen, durchschnittlich max. 1 Spike pro Platte, Breite mind. 90 cm
● max. Zuladung Forwarder 14t ● Universalbänder vorhalten