Auftragsbekanntmachung (2025-01-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Holzernte komplett mit Kurzstreckenseilkran Revier Bärenfels
Reference number: 2024FB09-300-215(2)
Kurze Beschreibung:
“Los 1: Holzernte Komplett mit Kurzstreckenseilkran - Rahmenvertrag 2025”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Holzgewinnung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“- HE komplett: zugesichert 771 fm / max. 1.500 fm
- Sanitärholzeinschlag: 154 fm
- Auf/Abbau von Fangschutzzäunen: 200 lfm
- Wegeinstandsetzung ohne...”
Beschreibung der Beschaffung
- HE komplett: zugesichert 771 fm / max. 1.500 fm
- Sanitärholzeinschlag: 154 fm
- Auf/Abbau von Fangschutzzäunen: 200 lfm
- Wegeinstandsetzung ohne Bereitstellung von Material: 2.000 lfm
- Häckseln von Restholz: 16 h
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Ort der Leistung: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-27 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-27 08:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 36
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Nachweis über PEFC- anerkannte Zertifizierung - Qualifikation gemäß "Merkblatt über Rahmenbedingungen über erforderliche Fachkenntnisse zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Nachweis über PEFC- anerkannte Zertifizierung - Qualifikation gemäß "Merkblatt über Rahmenbedingungen über erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen und Straßen (MVAS 1999 und RSA 21) !Auch wenn die RSA 95 noch zu Teilen ihre Gültigkeit haben kann, wird hier nur die aktuelle RSA 21 akzeptiert! - Geräte- und Arbeitskräfteverzeichnis - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen gem. § 47 VgV (sofern zutreffend) - Erklärung zur Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (sofern zutreffend) -Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern zutreffend) - Formular zur Einholung des Gewerbezentralregisterauszuges gem. § 150 GeWO - Erklärung und Benennung von Referenzen, wonach das Bieterunternehmen in den letzten drei Jahren vor Angebotsfrist Holzernteleistungen erbracht hat, soweit es bislang noch nicht für den Forstbezirk/ Schutzgebietsverwaltung tätig war. Einsatzzeitraum, Aufarbeitungsmenge, Auftraggeber sowie Ansprechpartner mit Name und Telefonnummer sind dafür aufzulisten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://evergabe.sachsen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-194a73defc8-141f4850c45c93d4”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 019-057754 (2025-01-27)