Rahmenvertrag Holzernte und Rückung mit Seilkran

Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Marienberg

Rahmenvertrag Holzernte und Rückung mit Seilkran

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Holzernte und Rückung mit Seilkran
Referenznummer: 2025-VG-FB11-078
Kurze Beschreibung: Rahmenvertrag Holzernte und Rückung mit Seilkran
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
siehe Vergabeunterlagen bzw. elektronisches Leistungsverzeichnis im AI-Bietercockpit
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft 📦
Dauer: 12 Monate
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann bis zu drei Mal verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Postleitzahl: 09496
Stadt: Marienberg
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-30 07:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-30 07:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Marienberg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 20
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-30 07:15:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Marienberg
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: keine
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Staatsbetrieb Sachsenforst - Forstbezirk Marienberg
Nationale Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Markt 3
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: marienberg.poststelle@smul.sachsen.de 📧
Telefon: 03735-6611-0 📞
URL: https://www.sbs.sachsen.de/marienberg-7287.html 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19ac09640c6-14b74a3b303d13de 🌏
Teilnahme-URL: https://evergabe.sachsen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-3800 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 230-790126 (2025-11-27)